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17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...

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daß das Täuschungsmanöver der Remeraktion nicht aufgedeckt werde und se<strong>in</strong>e Promotion<br />

daher nicht ernsthaft gefährdet sei.<br />

Von Bedeutung für se<strong>in</strong>e Entscheidung war schließlich auch, daß die Remeraktion nicht beliebig<br />

verschoben werden konnte, ohne daß der zeitliche Zusammenhang mit dem Prozeß <strong>in</strong><br />

108<br />

Schwe<strong>in</strong>furt, der für den Ansche<strong>in</strong> ihrer Plausibilität wichtig war, zerrissen worden wäre.<br />

Schließlich wollte der Angeklagte auch die vorbereitete umfangreiche Publikationskampagne<br />

nicht abblasen oder durch Aufsplittung um die erhoffte Wirkung br<strong>in</strong>gen.<br />

K) Die Durchführung der Remeraktion<br />

1.) Herstellung und Versand<br />

Die Remer-Fassung <strong>des</strong> "Gutachtens" ("F3") wurde im W<strong>in</strong>ter 1992/93 mit den technischen<br />

Mitteln <strong>des</strong> Remer-Kreises an unbekanntem Ort erstellt. Die Verpackung und Adressierung<br />

nahmen unbekannte Personen aus dem Umkreis Remers vor. Für die Adressierung wurden<br />

per Computer Dateien mit den Adressen von Bun<strong>des</strong>tagsabgeordneten, Professoren für anorganische<br />

Chemie und Zeitgeschichte und Wirtschaftsverbänden erstellt, von denen Ausdrucke<br />

auf Aufklebern beim Angeklagten gefunden wurden. Der Versand erfolgte ab Ende März<br />

1993 von Bad Kiss<strong>in</strong>gen aus, wobei als Absender e<strong>in</strong>e "Forschungsgesellschaft Chemie" und<br />

e<strong>in</strong>e "Hochschulgesellschaft für Zeitgeschichte", beide angeblich ansässig am Wohnort <strong>des</strong><br />

Zeugen Remer <strong>in</strong> Bad Kiss<strong>in</strong>gen, angegeben wurden.<br />

109<br />

Unter anderem erhielten das "Gutachten" die Präsidenten der Oberlan<strong>des</strong>gerichte Frankfurt/Ma<strong>in</strong><br />

und Dresden, der Bezirksgerichte Erfurt, Potsdam und Gera, die Generalstaatsanwaltschaften<br />

Braunschweig, Koblenz, Bamberg, Naunburg, Dresden, Zweibrücken und Nürnberg,<br />

die Fraktion der Grünen/GAL-Bürgerschaftsfraktion <strong>in</strong> Hamburg, die Fraktion der PDS-<br />

Liste im Landtag Brandenburg, die Bun<strong>des</strong>tagsabgeordneten Brigitte Lang aus Marburg und<br />

Herta Däubler-Gmel<strong>in</strong> aus Tüb<strong>in</strong>gen, sowie weitere Bun<strong>des</strong>tagsabgeordnete, die Fachschaft<br />

und der Fachbereich Chemie der Universität Essen und zahlreiche Professoren für anorganische<br />

Chemie, darunter auch der Doktorvater <strong>des</strong> Angeklagten beim Max-Planck-Institut <strong>in</strong><br />

<strong>Stuttgart</strong>.<br />

2.) Die Kommentierung der Remerversion <strong>des</strong> "Gutachtens"<br />

Dem Text <strong>des</strong> "Gutachtens" war auf der Innenseite <strong>des</strong> Umschlages folgen<strong>des</strong> Vorwort vorangestellt<br />

und als Nachwort folgender Text aus der Remer-Depesche von November 1992<br />

angefügt:<br />

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