17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...
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nen. Nach der Auschwitzreise Mitte August 1991 und der Auswertung der Proben durch das<br />
Institut Fresenius begann der Angeklagte mit der Ausarbeitung <strong>des</strong> ersten Entwurfes <strong>des</strong><br />
"Gutachtens", welcher rund 90 Seiten umfaßt (Fassung "A"; Bezeichnungen der Fassungen<br />
von der Kammer). Der Entwurf wurde auf e<strong>in</strong>em Computer geschrieben, ausgedruckt und mit<br />
e<strong>in</strong>em Titelblatt sowie Lochb<strong>in</strong>dung versehen. Die Fassung enthält e<strong>in</strong> Vorwort, das mit<br />
27.10.1991 datiert ist. Dar<strong>in</strong> verteidigt der Angeklagte den "Revisionismus".<br />
Bereits am 28.10.1991 teilte der Angeklagte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Formschreiben e<strong>in</strong>igen der damaligen<br />
Mitarbeiter am Buch "Grundlagen zur Zeitgeschichte", darunter den Zeugen Reich und Neumaier,<br />
mit, daß der Rohentwurf der Schrift fertiggestellt sei und die Veröffentlichung anstehe.<br />
Am 11.11.1991 übersandte er e<strong>in</strong>igen Mitarbeitern das Manuskript mit der Bitte um konstruktive<br />
Kritik.<br />
89<br />
In der Folge fertigte der Angeklagte durch Fortschreiben der entsprechenden Dateien mehrere<br />
weitere Fassungen se<strong>in</strong>er Schrift, wobei zwei Grundtypen entstanden. Der e<strong>in</strong>e Typus War<br />
zur Veröffentlichung als Buch gedacht und wurde als n Blaubuch" bzw. "Rudolf-Gutachten"<br />
bezeichnet. Er enthält jeweils e<strong>in</strong> Vorwort e<strong>in</strong>es Dritten und am Ende Danksagungen. Außerdem<br />
ist ab der Fassung "D" e<strong>in</strong> Herausgeber vorgesehen. Der zweite Typus hat die Form e<strong>in</strong>es<br />
Gerichtsgutachtens und sollte bei Prozessen gegen Leugner der nationalsozialistischen<br />
Massenverbrechen Verwendung f<strong>in</strong>den. Für diese Fassungen ist ke<strong>in</strong> Herausgeber vorgesehen.<br />
Sie enthalten auch ke<strong>in</strong>e Danksagungen. Ihnen vorangestellt s<strong>in</strong>d aber Beweisanträge, <strong>in</strong><br />
denen u.a. die Behauptung aufgestellt wird, daß <strong>in</strong> Auschwitz ke<strong>in</strong>e massenhafte Tötungen<br />
durch Blausäuregas stattgefunden hätten. Die "Gerichtsfassungen" entstanden <strong>in</strong> weitgehender<br />
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Herrmann.<br />
Der Fassung "A" folgte e<strong>in</strong>e ausgedruckte, gebundene und mit Titelblatt versehene Fassung<br />
der Schrift mit der Bezeichnung "Das Blaubuch" vom 24.11.1991 (Fassung "B"). In der Korrekturfassung<br />
("B1") ist vom Angeklagten handschriftlich vermerkt: "Es wird noch e<strong>in</strong>e kompetente,<br />
seriöse Persönlichkeit gesucht, die e<strong>in</strong> Vorwort (unpolitisch !!!) schreibt". E<strong>in</strong>e weitere<br />
Fassung ("B2") enthält e<strong>in</strong> Vorwort, das weitgehend identisch mit dem der Fassung "A"<br />
ist. Es ist allerd<strong>in</strong>gs von der ersten Person <strong>in</strong> die dritte Person umformuliert. Als<br />
90<br />
Verfasser wird nun e<strong>in</strong> namentlich noch nicht benannter angeblicher Freund <strong>des</strong> Angeklagten<br />
angegeben (" NN, locus, den x.y. 199z" ) .<br />
Mitte Dezember 1991 besuchte der Angeklagte erneut das ehemalige Konzentrationslager <strong>in</strong><br />
Auschwitz, um bautechnische Untersuchungen an Gebäuden vorzunehmen. Diese wurden <strong>in</strong><br />
den weiteren Fassungen der Schrift berücksichtigt.<br />
Unter dem Datum 23.12.1991 fertigte er anschließend die erste Fassung <strong>in</strong> der Form e<strong>in</strong>es<br />
Gerichtsgutachtens, die 78 Seiten umfaßt ("C1"). Der Angeklagte sah diese Fassung später als<br />
die "erste Auflage" an. Der Text selbst enthält diese Angabe nicht.<br />
Ab Mitte Januar 1992 versandte der Angeklagte die Fassung "C1" <strong>in</strong> handgefertigten und<br />
gebundenen Kopien an verschiedene Persönlichkeiten <strong>des</strong> öffentlichen Lebens, unter anderem<br />
an die Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>ister für Justiz und für Wissenschaft und Forschung, an den Vorsitzenden<br />
<strong>des</strong> Zentralrats der Juden Deutschlands Gal<strong>in</strong>ski, an verschiedene Professoren, darunter Prof.<br />
Ernst Nolte, an e<strong>in</strong>schlägig engagierte Rechtsanwälte und an diverse "revisionistisch" e<strong>in</strong>ge-