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17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...

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nen. Nach der Auschwitzreise Mitte August 1991 und der Auswertung der Proben durch das<br />

Institut Fresenius begann der Angeklagte mit der Ausarbeitung <strong>des</strong> ersten Entwurfes <strong>des</strong><br />

"Gutachtens", welcher rund 90 Seiten umfaßt (Fassung "A"; Bezeichnungen der Fassungen<br />

von der Kammer). Der Entwurf wurde auf e<strong>in</strong>em Computer geschrieben, ausgedruckt und mit<br />

e<strong>in</strong>em Titelblatt sowie Lochb<strong>in</strong>dung versehen. Die Fassung enthält e<strong>in</strong> Vorwort, das mit<br />

27.10.1991 datiert ist. Dar<strong>in</strong> verteidigt der Angeklagte den "Revisionismus".<br />

Bereits am 28.10.1991 teilte der Angeklagte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Formschreiben e<strong>in</strong>igen der damaligen<br />

Mitarbeiter am Buch "Grundlagen zur Zeitgeschichte", darunter den Zeugen Reich und Neumaier,<br />

mit, daß der Rohentwurf der Schrift fertiggestellt sei und die Veröffentlichung anstehe.<br />

Am 11.11.1991 übersandte er e<strong>in</strong>igen Mitarbeitern das Manuskript mit der Bitte um konstruktive<br />

Kritik.<br />

89<br />

In der Folge fertigte der Angeklagte durch Fortschreiben der entsprechenden Dateien mehrere<br />

weitere Fassungen se<strong>in</strong>er Schrift, wobei zwei Grundtypen entstanden. Der e<strong>in</strong>e Typus War<br />

zur Veröffentlichung als Buch gedacht und wurde als n Blaubuch" bzw. "Rudolf-Gutachten"<br />

bezeichnet. Er enthält jeweils e<strong>in</strong> Vorwort e<strong>in</strong>es Dritten und am Ende Danksagungen. Außerdem<br />

ist ab der Fassung "D" e<strong>in</strong> Herausgeber vorgesehen. Der zweite Typus hat die Form e<strong>in</strong>es<br />

Gerichtsgutachtens und sollte bei Prozessen gegen Leugner der nationalsozialistischen<br />

Massenverbrechen Verwendung f<strong>in</strong>den. Für diese Fassungen ist ke<strong>in</strong> Herausgeber vorgesehen.<br />

Sie enthalten auch ke<strong>in</strong>e Danksagungen. Ihnen vorangestellt s<strong>in</strong>d aber Beweisanträge, <strong>in</strong><br />

denen u.a. die Behauptung aufgestellt wird, daß <strong>in</strong> Auschwitz ke<strong>in</strong>e massenhafte Tötungen<br />

durch Blausäuregas stattgefunden hätten. Die "Gerichtsfassungen" entstanden <strong>in</strong> weitgehender<br />

Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Herrmann.<br />

Der Fassung "A" folgte e<strong>in</strong>e ausgedruckte, gebundene und mit Titelblatt versehene Fassung<br />

der Schrift mit der Bezeichnung "Das Blaubuch" vom 24.11.1991 (Fassung "B"). In der Korrekturfassung<br />

("B1") ist vom Angeklagten handschriftlich vermerkt: "Es wird noch e<strong>in</strong>e kompetente,<br />

seriöse Persönlichkeit gesucht, die e<strong>in</strong> Vorwort (unpolitisch !!!) schreibt". E<strong>in</strong>e weitere<br />

Fassung ("B2") enthält e<strong>in</strong> Vorwort, das weitgehend identisch mit dem der Fassung "A"<br />

ist. Es ist allerd<strong>in</strong>gs von der ersten Person <strong>in</strong> die dritte Person umformuliert. Als<br />

90<br />

Verfasser wird nun e<strong>in</strong> namentlich noch nicht benannter angeblicher Freund <strong>des</strong> Angeklagten<br />

angegeben (" NN, locus, den x.y. 199z" ) .<br />

Mitte Dezember 1991 besuchte der Angeklagte erneut das ehemalige Konzentrationslager <strong>in</strong><br />

Auschwitz, um bautechnische Untersuchungen an Gebäuden vorzunehmen. Diese wurden <strong>in</strong><br />

den weiteren Fassungen der Schrift berücksichtigt.<br />

Unter dem Datum 23.12.1991 fertigte er anschließend die erste Fassung <strong>in</strong> der Form e<strong>in</strong>es<br />

Gerichtsgutachtens, die 78 Seiten umfaßt ("C1"). Der Angeklagte sah diese Fassung später als<br />

die "erste Auflage" an. Der Text selbst enthält diese Angabe nicht.<br />

Ab Mitte Januar 1992 versandte der Angeklagte die Fassung "C1" <strong>in</strong> handgefertigten und<br />

gebundenen Kopien an verschiedene Persönlichkeiten <strong>des</strong> öffentlichen Lebens, unter anderem<br />

an die Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>ister für Justiz und für Wissenschaft und Forschung, an den Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Zentralrats der Juden Deutschlands Gal<strong>in</strong>ski, an verschiedene Professoren, darunter Prof.<br />

Ernst Nolte, an e<strong>in</strong>schlägig engagierte Rechtsanwälte und an diverse "revisionistisch" e<strong>in</strong>ge-

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