17 KLs 83/94 Landgericht Stuttgart Im Namen des Volkes Urteil in ...
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1.450,00 DM. Der Vertrag mit dem Max-Planck-Institut wurde am 7.6.1993 wegen der Vorfälle,<br />
die Gegenstand dieses Strafverfahrens s<strong>in</strong>d, zunächst<br />
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fristlos gekündigt und nach Klage <strong>des</strong> Angeklagten beim Arbeitsgericht im gegenseitigen<br />
E<strong>in</strong>verständnis gelöst. Der Angeklagte reichte se<strong>in</strong>e Doktorarbeit zwar noch e<strong>in</strong>. Das Promotionsverfahren<br />
stagniert jedoch im H<strong>in</strong>blick auf dieses Strafverfahren. Nach se<strong>in</strong>em Ausscheiden<br />
aus dem Max-PlanckInstitut war der Angeklagte arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld<br />
<strong>in</strong> Höhe von monatlich 800,00 DM. Seit 1.10.19<strong>94</strong> ist er kaufmännischer Angestellter <strong>in</strong><br />
der Firma <strong>des</strong> Zeugen Dill.<br />
Der Angeklagte, der zuvor den Nachnamen Rudolf trug, ist seit Mai 19<strong>94</strong> verheiratet. Bei der<br />
Eheschließung hat er den Nachnamen se<strong>in</strong>er Ehefrau, Scheerer, angenommen. Aus der Ehe ist<br />
e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d im Alter von nunmehr neun Monaten hervorgegangen.<br />
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.<br />
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II. Feststellungen<br />
A) Zusammenfassender Überblick<br />
Der Angeklagte ist Verfasser e<strong>in</strong>er Schrift mit dem Titel "Gutachten über die Bildung und<br />
Nachweisbarkeit von Cyanidverb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong> den Gaskammern' von Auschwitz" (i.F. e<strong>in</strong>schließlich<br />
aller Vorfassungen "Gutachten" genannt), <strong>in</strong> der die Behauptung aufgestellt wird,<br />
daß im nationalsoziali- stischen Vernichtungslager Auschwitz ke<strong>in</strong>e Massenvergasungen<br />
von Menschen mit Blausäuregas stattgefunden hätten. Die Schrift entstand <strong>in</strong> den Jahren<br />
1991 bis 1993 auf dem H<strong>in</strong>ter- grund e<strong>in</strong>er rechtsextremistischen E<strong>in</strong>stellung <strong>des</strong> Angeklag-<br />
ten, der die negativen Folgen <strong>des</strong> nationalsozialistischen Regimes für Deutschland nicht<br />
wahrhaben will. Anfang April 1993 wurde die Schrift vom Angeklagten und anderen rechtsextremistisch<br />
e<strong>in</strong>gestellten Personen zusammen mit polemischen Kommentierungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Vor- und Nachwort <strong>in</strong> der Bun<strong>des</strong>re- publik <strong>in</strong> m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 1000 Exemplaren an führende<br />
Personen aus Justiz, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, darunter an alle Professoren für<br />
anorganische Chemie versandt.<br />
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In der Schrift ("Gutachten") stellt der Angeklagte, angeregt von e<strong>in</strong>em Werk <strong>des</strong> Amerikaners<br />
Fred Leuchter (sog. LeuchterReport), die These auf, daß unter Zugrundelegung der Aussagen<br />
von Zeugen über die massenhafte Tötung von Menschen mit Blausäuregas (Zyklon B) <strong>in</strong> den<br />
Gebäuderesten der Gaskammern <strong>des</strong> Vernichtungslager Auschwitz Rückstände <strong>des</strong> Gases<br />
vorhanden se<strong>in</strong> müßten. Da solche Rückstände aber, im Gegensatz zu den dort gleichfalls<br />
bef<strong>in</strong>dlichen sogenannten Sachentlausungskammern, wo das Gas auch e<strong>in</strong>gesetzt worden sei,<br />
nicht festzustellen seien, könnten die Massenvergasungen nicht wie bezeugt stattgefunden<br />
haben.<br />
<strong>Im</strong> Vorwort der Schrift, welches unter dem <strong>Namen</strong> <strong>des</strong> Zeugen Otto-Ernst Remer geschrieben<br />
ist, wird unter Bezugnahme auf den Hauptteil unter anderem behauptet, die Darstellungen<br />
über den Holocaust seien e<strong>in</strong>e Lüge zur Erpressung <strong>des</strong> Deutschen <strong>Volkes</strong>. Außerdem heißt<br />
es, es handele sich hierbei um e<strong>in</strong>e "unglaublich satanische Geschichtsverdrehung", an der