das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 15 -<br />
Angeklagten die Art und Weise der Kommunikation während des<br />
Sicherheitstrainings, nämlich über Funk und die jeweiligen Aufgaben,<br />
besonders der Besatzung des Wasserrettungsbootes während des Trai-<br />
nings widerspruchsfrei dar. Was die Frage betrifft, ob der Erstange-<br />
klagte der Bootsbesatzung respektive dem Zweitangeklagten über Funk<br />
die Anweisung gab, die vereinbarte Beobachungsposition am See zu<br />
verlassen, um den Piloten Wallner abzuholen, oder der Zweitangeklagte<br />
dies aus eigenem, ohne dies dem Erstangeklagten zu melden, tat, hat<br />
<strong>das</strong> Beweisverfahren nicht mit der ausreichenden Sicherheit ergeben,<br />
so<strong>das</strong>s eine entsprechende Feststellung nicht getroffen werden konnte.<br />
Der Erstangeklagte hat sich von vornherein dahingehend verantwortet,<br />
<strong>das</strong>s der von ihm erstellte Ablauf des Sicherheitstrainings insbesondere<br />
auch darauf basiert, <strong>das</strong>s er Trainingsanweisungen für Flugmanöver an<br />
Piloten nur dann gibt, wenn sich <strong>das</strong> Wasserrettungsboot in der verein-<br />
barten Position am See befindet, ansonsten <strong>das</strong> Training abgebrochen<br />
wird und er nie eine Anweisung an <strong>das</strong> Rettungsboot per Funk gege-<br />
ben habe den Piloten Wallner abzuholen und zugleich den Verunglück-<br />
ten Hr. Lottner zu Flugmanöver anleitete.<br />
Der Zweitangeklagte gab hingegen bei seiner Zeugeneinver-<br />
nahme vor der Polizei am 29.9.2oo8, also am Tag nach dem Vorfall (S.<br />
27 ff in ON 11) an, er habe vom Erstangeklagten eine entsprechende<br />
Anweisung bekommen und sei deshalb losgefahren. Bei seiner Einver-<br />
nahme als Zeuge in der Hauptverhandlung am 19.8.2oo9 (ON 32) schil-<br />
derte er wiederum aus eigenen Entschluß zum Landeplatz des Piloten<br />
Wallner gefahren zu sein, da es für ihn so ausgesehen hätte, als würde<br />
dieser im Wasser landen und deshalb eine Abholung notwendig sein.<br />
Als Angeklagter einvernommen blieb er wiederum dabei, vom Erstan-<br />
geklagten angewiesen worden zu sein. Dies wurde in ähnlicher Weise<br />
auch vom Zeugen Wallner geschildert, der angab, <strong>das</strong>s ihn der Erstan-<br />
geklagte während seines Fluges, als klar war, <strong>das</strong>s er den vorgesehe-