das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
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punkt ja noch unklar war, ob Wallner wirklich sicher landen würde.<br />
Während der Erstangeklagte davon ausging, <strong>das</strong>s Wallner nun sicher<br />
an Land sei und keine weiteren Maßnahmen dadurch nötig, verstand<br />
der Zweitangeklagte diese Äußerung gegenüber Wallner als Aufforde-<br />
rung den Piloten Wallner abzuholen. Dafür spricht auch, <strong>das</strong>s der<br />
Erstangeklagte den vorgesehenen Ablauf entsprechend den nachfol-<br />
genden Piloten Anweisungen für Flugmanöver gab, der Zweitange-<br />
klagte umgekehrt keine Notwendigkeit sah, über ein Verlassen seiner<br />
Position zu berichten. Letztendlich sind die Beweisergebnisse nicht<br />
geeignet im Zweifel die jeweilige Verantwortung der Beschuldigten zu<br />
widerlegen, sodaß hier keine entsprechenden Feststellungen getroffen<br />
werden konnten.<br />
Die Feststellungen zu den örtlichen Verhältnissen, sowie zu den<br />
Fahrzeiten ergaben sich aus den Ergebnissen des Lokalaugenscheins<br />
am See, bei dem die jeweiligen Wegstrecken zurückgelegt und die<br />
beanspruchte Zeit gemessen wurde (vgl. ON 49).<br />
Die Todesursache und auch die Irrelevanz der Asthmaerkrankung<br />
des Verunglückten ergibt sich aus dem medizinischen Gutachten des<br />
Sachverständigen Dr. Haberl ON 55.<br />
Zum Vorwurf, die Rettungsweste nicht ordnungsgemäß überprüft<br />
zu haben, bekannte sich der Erstangeklagte bis zuletzt nicht schuldig,<br />
wobei er überzeugt war, sich wie ein sorgfältiger und besonnener Maß-<br />
stabmensch in seiner Lage verhalten zu haben. So schilderte der<br />
Erstangeklagte ausführlich, in welcher Weise und zu welcher Zeit er<br />
die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Schwimmwesten vornahm<br />
und dies auch in seiner eigenserstellten Qualitätsmanagement-Verfah-<br />
rensanweisung dokumentierte. Insbesondere betonte er, <strong>das</strong>s sich aus-<br />
schließlich er für die Schwimmwesten verantwortlich fühlte und auch