das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
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Als Klaus Peter Wallner <strong>das</strong> Flugmanöver „Twist“ (ein Eindrehen<br />
der Leinen des Paragleiters, was dessen kontrolliertes Steuern stark<br />
beeinträchtigt bzw. verhindert ) ausführte, wurde er vom Angeklagten<br />
via Funk zuerst angewiesen, zu versuchen, sich wieder auszudrehen.<br />
Da ihm dies nicht alsbald gelang, erhielt er die Anweisung, sein Ret-<br />
tungsgerät zu werfen. Klaus Peter Wallner gelang es jedoch noch, sich<br />
auszutwisten. Zufolge nunmehr bereits mangelnder Höhe wurde er vom<br />
Angeklagten angewiesen, nicht am Landeplatz, sondern auf einem<br />
gegenüber befindlichen, kleinen Freizeitgelände am Ufer des Hallstät-<br />
tersees zu landen. Klaus Peter Wallner gelang dies auch, was für den<br />
Erstangeklagten von seiner Position aus zwar nicht ersichtlich war, er<br />
ging aber jedenfalls davon aus. Ebensowenig konnten der Zweitange-<br />
klagte und die weitere Besatzung des Rettungsbootes Nicole Höll und<br />
Phila-Moanna Lanner von ihrer Position aus erkennen, ob der Pilot<br />
Wallner sicher an Land gelandet war. Über Funk kam es im Zuge des<br />
Landemanövers des Piloten Wallner zu einer Äußerung des Erstange-<br />
klagten darüber, ob sich eine sichere Landung am Ufer ausgehen<br />
würde und, <strong>das</strong>s ihn <strong>das</strong> Boot abholen würde. Nicht festgestellt werden<br />
kann, ob der Erstangeklagte den Zweitangeklagten und Bootsführer des<br />
Bootes der Wasserrettung konkret anwies, Klaus Peter Wallner abzu-<br />
holen und zum Landeplatz zurückzubringen oder ob der Zweitange-<br />
klagte dies aus Eigenem tat. Exakt dies führten jedoch der Zweitange-<br />
klagte als Bootsführer, Phila-Moanna Lanner und Nicole Höll – die<br />
Besatzung des Rettungsbootes an diesem Tag - aus , und zwar, ohne<br />
über Funk bekanntzugeben, <strong>das</strong>s sie die vereinbarte Beobachtungs-<br />
position verlassen, in der Meinung, ohnedies vom Erstangeklagten<br />
beauftragt worden zu sein.<br />
Sobald sich <strong>das</strong> Rettungsboot nicht mehr „in Positon befand,<br />
sah die „Qualitätsmanagement-Verfahrensanweisung“ des Sky-Club