das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin
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den Teilnehmern ausdrücklich untersagte, selbständig an den überge-<br />
benen Schwimmwesten zu hantieren, sie sorgfältig zu behandeln, ins-<br />
besondere nicht zu knicken und in den Schnee zu legen und im Fall von<br />
Bedenken wegen der Funktionstüchtigkeit jedenfalls den Startleiter zu<br />
kontaktieren, so<strong>das</strong>s dieser eine Überprüfung vornehmen könne.<br />
Der Erstangeklagte konnte sich die Lockerung der CO2-Patrone<br />
in der Schwimmweste nur dadurch erklären, <strong>das</strong>s sich entweder durch<br />
Kälteeinwirkung am Berg eine gewisse Lockerung ergeben hat und es<br />
leichter möglich war, <strong>das</strong>s durch eine äußere Einwirkung durch Bewe-<br />
gung, insbesondere durch <strong>das</strong> Eintwisten, wobei es zu mehreren<br />
Umdrehungen kommt, sich die Patrone dann gelockert hat. Davon,<br />
<strong>das</strong>s der Verunglückte an dem Mechanismus herumhantiert hat, ging<br />
selbst der Erstangeklagte nicht aus und es haben sich dafür auch kei-<br />
nerlei Anhaltspunkte im Beweisverfahren ergeben. Die vom Erstange-<br />
klagten zur Sprache gebrachten Ursachen konnten aber letztendlich<br />
durch <strong>das</strong> ausführliche und nachvollziehbare und in der Hauptverhand-<br />
lung ergänzte Gutachten des Sachverständigen Andreas Pacher, sowie<br />
die Aussagen des Zeugen Grabner ausgeschlossen werden. So hat der<br />
Sachverständige schon in seinem schriftlichen Gutachten (ON 8) nach-<br />
vollziehbar und schlüssig dargelegt, <strong>das</strong>s eine Lockerung der CO2-Pa-<br />
trone durch Kälteeinwirkung und Reibung von Weste od. Gurtzeug tech-<br />
nisch unwahrscheinlich ist. Der Sachverständige hat einen entspre-<br />
chenden Test durchgeführt und die Rettungsweste auch einer Tempera-<br />
tur von -15 Grad ausgesetzt und in diesem kalten Zustand Bewe-<br />
gungsübungen wie Gehen, Laufen und Oberkörperbewegungen ausge-<br />
führt, dabei hat sich die zuvor ordnungsgemäß montierte CO2-Patrone<br />
nicht im geringsten gelockert (vgl. Gutachten ON 8, Sachverständiger<br />
S 9 in ON 38). Eine andere Ursache für die Lockerung, als die vom<br />
Angeklagten selbst aufgezeigten und vom Sachverständigen ausführ-<br />
lich und nachvollziehbar widerlegten, hat <strong>das</strong> Beweisverfahren nicht