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das vollständige Urteil - Freiflieger-Magazin

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den Teilnehmern ausdrücklich untersagte, selbständig an den überge-<br />

benen Schwimmwesten zu hantieren, sie sorgfältig zu behandeln, ins-<br />

besondere nicht zu knicken und in den Schnee zu legen und im Fall von<br />

Bedenken wegen der Funktionstüchtigkeit jedenfalls den Startleiter zu<br />

kontaktieren, so<strong>das</strong>s dieser eine Überprüfung vornehmen könne.<br />

Der Erstangeklagte konnte sich die Lockerung der CO2-Patrone<br />

in der Schwimmweste nur dadurch erklären, <strong>das</strong>s sich entweder durch<br />

Kälteeinwirkung am Berg eine gewisse Lockerung ergeben hat und es<br />

leichter möglich war, <strong>das</strong>s durch eine äußere Einwirkung durch Bewe-<br />

gung, insbesondere durch <strong>das</strong> Eintwisten, wobei es zu mehreren<br />

Umdrehungen kommt, sich die Patrone dann gelockert hat. Davon,<br />

<strong>das</strong>s der Verunglückte an dem Mechanismus herumhantiert hat, ging<br />

selbst der Erstangeklagte nicht aus und es haben sich dafür auch kei-<br />

nerlei Anhaltspunkte im Beweisverfahren ergeben. Die vom Erstange-<br />

klagten zur Sprache gebrachten Ursachen konnten aber letztendlich<br />

durch <strong>das</strong> ausführliche und nachvollziehbare und in der Hauptverhand-<br />

lung ergänzte Gutachten des Sachverständigen Andreas Pacher, sowie<br />

die Aussagen des Zeugen Grabner ausgeschlossen werden. So hat der<br />

Sachverständige schon in seinem schriftlichen Gutachten (ON 8) nach-<br />

vollziehbar und schlüssig dargelegt, <strong>das</strong>s eine Lockerung der CO2-Pa-<br />

trone durch Kälteeinwirkung und Reibung von Weste od. Gurtzeug tech-<br />

nisch unwahrscheinlich ist. Der Sachverständige hat einen entspre-<br />

chenden Test durchgeführt und die Rettungsweste auch einer Tempera-<br />

tur von -15 Grad ausgesetzt und in diesem kalten Zustand Bewe-<br />

gungsübungen wie Gehen, Laufen und Oberkörperbewegungen ausge-<br />

führt, dabei hat sich die zuvor ordnungsgemäß montierte CO2-Patrone<br />

nicht im geringsten gelockert (vgl. Gutachten ON 8, Sachverständiger<br />

S 9 in ON 38). Eine andere Ursache für die Lockerung, als die vom<br />

Angeklagten selbst aufgezeigten und vom Sachverständigen ausführ-<br />

lich und nachvollziehbar widerlegten, hat <strong>das</strong> Beweisverfahren nicht

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