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Wer sich für ein ehren<strong>am</strong>tliches Engagement <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong><br />
interessiert, kann sich gerne im Stadtbüro bei Frau Städele<br />
beraten lassen.<br />
Weitere Information und Beratung zu allen Angeboten der<br />
Offenen Hilfen, auch zu Finanzierungsfragen erhalten Sie<br />
vormittags im:<br />
Stadtbüro des <strong>KBZO</strong><br />
Schützenstr. 7<br />
88250 Weingarten<br />
Tel: 0751-7645352 bei Fr. Städele<br />
h.staedele@kbzo.de<br />
Verhinderungspflege <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong> wird weiter ausgebaut<br />
Seit geraumer Zeit wird <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong> im Rahmen des F<strong>am</strong>ilienentlastenden Dienstes eine Betreuung<br />
für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Betreuung wird im Rahmen der Verhinderungspflege<br />
mit der Pflegekasse abgerechnet. Das Angebot erfreut sich zunehmender Nachfrage<br />
und wird von uns deshalb weiter ausgebaut.<br />
Wie kann so eine Betreuung aussehen?<br />
Der Umfang richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen:<br />
• Stundenweise (tagsüber, abends, nachts)<br />
• Tageweise (beispielsweise auch bei Tagesfreizeiten)<br />
• Über mehrere Tage (Freizeiten mit Übernachtung)<br />
• Über das Wochenende<br />
Beispielsweise fährt Ihr Kind <strong>am</strong> Freitag nach der Schule nicht nach Hause, sondern wird von<br />
unseren Mitarbeitern über das Wochenende betreut und kommt <strong>am</strong> Montag nach der Schule<br />
wieder zu Ihnen nach Hause.<br />
Sie erfahren Entlastung, haben mal wieder Zeit für sich selbst und für andere F<strong>am</strong>ilienmitglieder.<br />
Ihr Kind kann derweil gemeins<strong>am</strong> mit anderen Kindern das Wochenende verbringen.<br />
Die Betreuung wird über die Pflegekasse abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat, unabhängig<br />
von der Pflegestufe, jährlich einen Anspruch auf 1.510 Euro Verhinderungspflege verteilt auf<br />
maximal 28 Tage. Die Jahressumme von 1.510 Euro kann auf mehrere Aufenthalte verteilt werden.<br />
Ein nicht in Anspruch genommener Rest-Betrag kann nicht übertragen werden und verfällt<br />
zum 31. Dezember des Jahres.<br />
Weitere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie vormittags im Stadtbüro des <strong>KBZO</strong> bei<br />
Frau Städele, Schützenstr. 7, Weingarten oder telefonisch unter 0751-7645352.<br />
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