08.02.2013 Aufrufe

2009 am KBZO

2009 am KBZO

2009 am KBZO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wer sich für ein ehren<strong>am</strong>tliches Engagement <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong><br />

interessiert, kann sich gerne im Stadtbüro bei Frau Städele<br />

beraten lassen.<br />

Weitere Information und Beratung zu allen Angeboten der<br />

Offenen Hilfen, auch zu Finanzierungsfragen erhalten Sie<br />

vormittags im:<br />

Stadtbüro des <strong>KBZO</strong><br />

Schützenstr. 7<br />

88250 Weingarten<br />

Tel: 0751-7645352 bei Fr. Städele<br />

h.staedele@kbzo.de<br />

Verhinderungspflege <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong> wird weiter ausgebaut<br />

Seit geraumer Zeit wird <strong>am</strong> <strong>KBZO</strong> im Rahmen des F<strong>am</strong>ilienentlastenden Dienstes eine Betreuung<br />

für Menschen mit Behinderung angeboten. Diese Betreuung wird im Rahmen der Verhinderungspflege<br />

mit der Pflegekasse abgerechnet. Das Angebot erfreut sich zunehmender Nachfrage<br />

und wird von uns deshalb weiter ausgebaut.<br />

Wie kann so eine Betreuung aussehen?<br />

Der Umfang richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen:<br />

• Stundenweise (tagsüber, abends, nachts)<br />

• Tageweise (beispielsweise auch bei Tagesfreizeiten)<br />

• Über mehrere Tage (Freizeiten mit Übernachtung)<br />

• Über das Wochenende<br />

Beispielsweise fährt Ihr Kind <strong>am</strong> Freitag nach der Schule nicht nach Hause, sondern wird von<br />

unseren Mitarbeitern über das Wochenende betreut und kommt <strong>am</strong> Montag nach der Schule<br />

wieder zu Ihnen nach Hause.<br />

Sie erfahren Entlastung, haben mal wieder Zeit für sich selbst und für andere F<strong>am</strong>ilienmitglieder.<br />

Ihr Kind kann derweil gemeins<strong>am</strong> mit anderen Kindern das Wochenende verbringen.<br />

Die Betreuung wird über die Pflegekasse abgerechnet. Jeder Pflegebedürftige hat, unabhängig<br />

von der Pflegestufe, jährlich einen Anspruch auf 1.510 Euro Verhinderungspflege verteilt auf<br />

maximal 28 Tage. Die Jahressumme von 1.510 Euro kann auf mehrere Aufenthalte verteilt werden.<br />

Ein nicht in Anspruch genommener Rest-Betrag kann nicht übertragen werden und verfällt<br />

zum 31. Dezember des Jahres.<br />

Weitere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Sie vormittags im Stadtbüro des <strong>KBZO</strong> bei<br />

Frau Städele, Schützenstr. 7, Weingarten oder telefonisch unter 0751-7645352.<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!