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KW 01 - Verbandsgemeinde Kandel

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<strong>Kandel</strong> - 11 - Ausgabe 1/2<strong>01</strong>1<br />

Für Gruppen ist es auch möglich Sonderbesichtigungstermine<br />

nach Vereinbarung zu erhalten.<br />

E-Mail: steinfeld@bienwald.info oder Telefon: 06340-508190.<br />

Nähere Hinweise auch unter www.steinfeld-pfalz.de.<br />

Junge Union<br />

Junge Union GV <strong>Kandel</strong> unterstützt die Aktion<br />

„Schwarze geben Rotes“<br />

Die Junge Union GV <strong>Kandel</strong> ruft ihre Mitglieder, Freunde und alle<br />

anderen Bürgerinnen und Bürger zu einer Blutspende unter<br />

dem Motto „Schwarze geben Rotes“ auf. Die nächste Gelegenheit<br />

dafür ist am kommenden Mittwoch, 12.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1, von 16:00<br />

- 20:00 Uhr in der Bienwaldhalle in <strong>Kandel</strong>. Die Mitglieder des<br />

Gemeindeverbands treffen sich um 18:30 Uhr vor der Bienwaldhalle.<br />

Mitteilungen der<br />

Kreisverwaltung<br />

Zensus 2<strong>01</strong>1 - Bevölkerungs-,<br />

Gebäude- und Wohnungszählung<br />

Im Kreis Germersheim werden ab 9. Mai 2<strong>01</strong>1<br />

nahezu 28.000 Personen befragt<br />

In Deutschland wird 2<strong>01</strong>1 eine Bevölkerungs-, Gebäude- und<br />

Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus dient dazu, belastbare<br />

aktuelle Daten zu gewinnen. In Rheinland-Pfalz wird<br />

ca. ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt. Im Wesentlichen<br />

sind das etwa 1,1 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen<br />

und -eigentümer sowie 550.000 Personen im Rahmen<br />

einer Stichprobe.<br />

Die Durchführung des EU-weiten Zensus 2<strong>01</strong>1 ist ohne die Mitwirkung<br />

der Kommunen nicht leistbar. In den Verwaltungen der<br />

24 Landkreise und zwölf kreisfreien Städten des Landes wurden<br />

sog. Erhebungsstellen eingerichtet. Diese rekrutieren,<br />

schulen und koordinieren Interviewer.<br />

Auch in der Kreisverwaltung Germersheim ist seit dem 1. November<br />

2<strong>01</strong>0 eine Erhebungsstelle eingerichtet. Für die Haushaltsstichprobe<br />

werden im Landkreis Germersheim voraussichtlich<br />

etwa 28.000 Personen durch Interviewer um Angabe<br />

personenbezogener Daten (z. B. Alter, Geschlecht, Familienstand,<br />

Migrationshintergrund, Religion, Schulbildung und Berufstätigkeit)<br />

gebeten. Die Beantwortung der Fragen kann in<br />

Zusammenarbeit mit dem Interviewer erfolgen oder über das<br />

Internet. Die Interviewer müssen sich ausweisen.<br />

Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim<br />

sind zunächst donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.00<br />

Uhr unter der Telefonnummer 07274/53-400 sowie per E-Mail<br />

unter zensus.info@kreis-germersheim.de erreichbar. Außerhalb<br />

der Servicezeit kann eine Nachricht hinterlassen werden, damit<br />

die Mitarbeiter zurückrufen können.<br />

Für den gesamten Landkreis Germersheim werden etwa 300<br />

Personen gesucht, die bereit sind, sich als Interviewer zu beteiligen.<br />

Eine entsprechende Aufwandsentschädigung wird gezahlt.<br />

Bewerber melden sich bitte bei der Kreisverwaltung Germersheim,<br />

Matthias Deubig, Luitpoldplatz 1, 76726<br />

Germersheim, Tel.: 07274/53-343, E-Mail: m.deubig@kreis-germersheim.de.<br />

Im März bzw. April 2<strong>01</strong>1 erfolgt die Schulung der<br />

Erhebungsbeauftragten.<br />

Die Daten werden, soweit möglich, durch die Auswertung bestehender<br />

Melderegister sowie erwerbsstatistischer Register<br />

gewonnen. Ergänzend dazu erfolgt eine schriftliche Befragung<br />

der Gebäude- und Wohnungseigentümer des Landkreises zu<br />

gebäude- und wohnungsstatistischen Merkmalen (zum Beispiel<br />

Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattung, Baujahr) sowie eine<br />

von Interviewern durchgeführte Befragung der Bewohner von<br />

Gemeinschaftsunterkünften und eine Haushaltsstichprobe. Die<br />

befragten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.<br />

Jede einzelne dieser Informationen von und über Menschen unterliegt<br />

- abgeschottet im gesicherten Bereich der amtlichen<br />

Statistik - strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen.<br />

Die Einzelangaben der Befragten unterliegen der<br />

strikten Geheimhaltung, dienen ausschließlich der statistischen<br />

Aufbereitung und Auswertung, werden nach Aufbereitung der<br />

Daten gelöscht und werden nicht veröffentlicht.<br />

Bevölkerungszählungen fanden letztmalig in den alten Bundesländern<br />

im Jahr 1987 statt. Der Zensus 2<strong>01</strong>1 wird daher dringend<br />

als Quelle für verlässliche amtliche Einwohnerzahlen<br />

benötigt. Diese werden in zahlreichen Gesetzen als Bemessungsgrundlage<br />

genutzt, beispielsweise für den Finanzausgleich<br />

zwischen den Bundesländern, für die Verteilung von EU-<br />

Mitteln, die Einteilung von Wahlkreisen und Stimmbezirken<br />

sowie als Kriterium für die Festlegung der Stimmgewichte der<br />

Länder im Bundesrat. Die Strukturdaten werden zudem miteinander<br />

verbunden und zu einer wichtigen Grundlage für die Planung,<br />

Entscheidung und Kontrolle von politischen Maßnahmen.<br />

So sind u. a. die Planung von Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheimen,<br />

Krankenhäusern sowie Verkehrsinfrastrukturen,<br />

die Feststellung der Wohnungsleerstände und die Abschätzung<br />

des Wohnungsbedarfs, die Konzeption von arbeitsmarkt- und<br />

sozialpolitischen Maßnahmen sowie der Alterssicherungssysteme<br />

ohne solide Datenbasis nicht möglich.<br />

Ab dem 9. Mai 2<strong>01</strong>1 bis Ende Juli werden schließlich die Befragungen<br />

in den einzelnen Gemeinden durchgeführt. Im November<br />

2<strong>01</strong>2 sollen alle Ergebnisse zur Auswertung vorliegen.<br />

Weitere allgemeine Informationen gibt es beim Statistischen<br />

Landesamt Rheinland-Pfalz unter der Zensus-Hotline Tel.:<br />

02603/71-4000, per E-Mail unter zensus@statistik.rlp.de oder<br />

unter www.zensus2<strong>01</strong>1.de.<br />

Förderung für Ferienangebote<br />

Kreisverwaltung nimmt formlose Anträge entgegen<br />

Freie oder öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder<br />

freie Initiativen, die vor Ort Ferienbetreuungen für Kinder planen,<br />

können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung<br />

beantragen. Das teilt die Kreisverwaltung Germersheim<br />

mit. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend in Mainz<br />

stellt im Rahmen des Förderprogramms „ Ferienbetreuung in<br />

Rheinland Pfalz 2<strong>01</strong>1“ jedem Jugendamt in Rheinland-Pfalz bis<br />

zu 7.500,00 Euro zur Verfügung.<br />

Landrat Dr. Fritz Brechtel weist darauf hin, dass auch Ferienangebote<br />

durch Partner der Ganztagsschulen förderungsfähig<br />

sind. Speziell für diese Maßnahmen erhalten alle Jugendämter<br />

in Rheinland-Pfalz, neben der bisherigen Höchstförderung von<br />

7.500,00 Euro, nochmals 2.500,00 Euro zusätzlich.<br />

Die Maßnahmen müssen mindestens zwei Wochen (2x5 Tage)<br />

mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht<br />

Zeitstunden umfassen und eine tägliche Mittagsverpflegung<br />

beinhalten. Der Elternbeitrag soll so gestaltet sein, dass kein<br />

Kind aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Die Maßnahme der Ferienbetreuung soll bevorzugt für Kinder<br />

von 6 bis 12 Jahren berufstätiger Eltern, Alleinerziehender und<br />

Eltern, deren Kinder eine Ganztagsschule besuchen, angeboten<br />

werden. Förderfähige Angebote erhalten pro Tag und Kind einen<br />

Zuschuss von fünf Euro.<br />

Wer Förderungsbedarf hat und den vorgenannten Förderkriterien<br />

entspricht, kann einen formlosen Antrag unter Angabe des<br />

Maßnahmeträgers, des Datums der geplanten Kinderferienmaßnahme,<br />

der Anzahl und dem Alter der Kinder sowie kurzer<br />

Beschreibung der Veranstaltung bis spätestens zum 14. Februar<br />

2<strong>01</strong>1 an die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 22,<br />

Bismarckstr. 4, 76726 Germersheim oder per E-Mail an j.zikko@kreis-germersheim.de<br />

senden. Auskünfte und Informationen<br />

zum Antrag sind unter 07274/53-372, Jeanette Zikko, erhältlich.<br />

Erlenbach<br />

Amtlicher Teil<br />

Sprechtage und Sprechzeiten<br />

des Ortsbürgermeisters: dienstags von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Jugendfeuerwehr<br />

Die Christbäume werden im neuen Jahr, wegen einem 3-Tagesausflug<br />

der Feuerwehr, erst zum 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1 ab 09:00 Uhr<br />

eingesammelt.

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