KVBW-Magazin 0905 - Bushido Oberkirch
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Verband<br />
Text und Fotos Dr. Wolfgang Rau, Antidopingbeauftragter des <strong>KVBW</strong><br />
Doping, ein hochaktuelles Thema, welches zur Zeit vor allem im Fußball,<br />
im Radsport sowie in Fitnessstudios, und dort sogar auch von<br />
Breitensportlern, sehr kontrovers diskutiert wird.<br />
Doping, auch ein Thema im Karate?<br />
Diese Frage lässt sich für den Breitensport im Karate, also für das traditionelle<br />
Karate-Do sicherlich mit einem klaren Nein beantworten, da die<br />
Einnahme von leistungssteigernden oder muskelbildenden Mitteln für<br />
den Karatebreitensportler wenig Sinn machen würde. Aber ist eventuell<br />
der Karate-Wettkampfsport von dieser Thematik betroffen? Um allen<br />
diesbezüglichen Spekulationen von vorn herein keinerlei Nährboden zu<br />
bieten, hat der Deutsche Karate Verband ein eindeutiges Signal gesetzt<br />
und Anfang dieses Jahres eine Antidopingordnung in seiner Satzung verankert.<br />
Die Schwerpunkte dieser Ordnung sowie die daraus resultierenden<br />
Konsequenzen für die Athletinnen und Athleten sollen, soweit dies in<br />
gekürzter Form möglich ist, nachfolgend zusammengefasst und etwas<br />
genauer betrachtet werden.<br />
Das relativ umfangreiche Antidoping-Regelwerk wird von der World-<br />
Antidoping-Agency (WADA) vorgegeben und auf nationaler Ebene in<br />
Deutschland von der Nationalen-Antidoping-Agentur (NADA) in<br />
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)<br />
und den Fachverbänden (DKV, <strong>KVBW</strong>) umgesetzt.<br />
Was versteht man unter Doping?<br />
Allgemein versteht man unter Doping die Verwendung von Substanzen<br />
aus der Gruppe verbotener Wirkstoffe (z.B. Diuretika, Anabolika, EPO)<br />
und/oder die Anwendung verbotener Methoden (z.B. Blutdoping). Neben<br />
diesen, in Blut- oder Urinproben nachweisbaren Verstößen gegen die<br />
Anti-Doping-Ordnung (ADO) werden außerdem mit entsprechenden<br />
Sanktionen geahndet:<br />
- der Besitz verbotener Substanzen und/oder verbotener Methoden;<br />
- der Vertrieb und die Verabreichung verbotener Substanzen<br />
und/oder verbotener Methoden;<br />
- das Versäumnis oder die Verweigerung einer Dopingprobe;<br />
- Versäumnisse hinsichtlich der Meldepflicht;<br />
14<br />
Antidoping - erste Einblicke in das Regelwerk<br />
Informationen zu Doping auf der Internetseite<br />
der Nationalen Dopingagentur<br />
http://www.nada-bonn.de/<br />
Eigenverantwortung der Sportler<br />
Es ist in diesem Zusammenhang besonders darauf hinzuweisen, dass<br />
jeder Athlet für die Einhaltung der Antidopingbestimmungen in seinem<br />
Umfeld selbst verantwortlich ist. Die für diesen Zweck grundsätzlich<br />
erforderliche detaillierte Kenntnis verbotener Substanzen und Methoden<br />
kann aus einer entsprechenden Liste gewonnen werden, welche von der<br />
NADA mindestens einmal im Jahr aktualisiert und veröffentlicht wird<br />
(www.nada-bonn.de). Sollte für eine Behandlung im Krankheitsfall der<br />
Einsatz von Medikamenten notwendig sein, deren Wirkstoffe auf der<br />
Verbotsliste stehen, so muss für diesen Fall eine Meldung an die NADA<br />
erfolgen und eine medizinische Ausnahmegenehmigung eingeholt werden,<br />
und zwar vor Einnahme der Medikamente. Das diesbezügliche<br />
Verfahren ist im sogenannten Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen<br />
(Standard for Therapeutic Use Exemptions, STUE)<br />
international geregelt.<br />
Dopingkontrollen<br />
Dopingkontrollen können grundsätzlich bei allen internationalen und<br />
nationalen Wettkämpfen eines dem Dopingkontrollsystem angeschlossenen<br />
Sportverbandes erfolgen. Darüber hinaus gehören Mitglieder des A-<br />
, B-, C- und D-Kaders dieses Verbandes einem Testpool an und sind<br />
damit einem fortwährenden Dopingkontrollsystem unterworfen. Die<br />
betreffenden Kaderathleten werden vom Fachverband (DKV) über ihre<br />
Zugehörigkeit zum nationalen Testpool schriftlich informiert und müssen<br />
dann zu jeder Zeit für mögliche Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.<br />
Um dies gewährleisten zu können sind die davon betroffenen Athleten in<br />
Eigenverantwortlichkeit dazu verpflichtet (Whereabaouts Meldepflicht),<br />
die NADA vierteljährlich im Voraus darüber zu informieren, wo sie sich<br />
an jedem Tag des nächsten Quartals aufhalten. Für diese Informationen<br />
kann das auf der Internetseite der NADA verfügbare, sogenannte<br />
Antidoping Administration & Management System (ADAMS) genutzt<br />
werden. Seit 01. Januar 2009 müssen die betroffenen Athletinnen und<br />
Athleten außerdem für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu<br />
der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar sind.<br />
Dopingkontrollen erfolgen in der Regel unangesagt. Ihre Durchführung<br />
ist von der NADA im sogenannten Standard für Dopingkontrollen geregelt.<br />
Sanktionen bei Verstößen<br />
Verstöße gegen die Antidopingbestimmungen werden mit zum Teil ganz<br />
erheblichen Sanktionen bestraft. So ist beispielsweise bei erstmalig positivem<br />
Analyseergebnis einer Dopingprobe bereits eine zweijährige<br />
Sperre fällig. Auch dreimalige Versäumnisse gegen die Meldepflichten<br />
innerhalb von 18 Monaten ziehen bereits eine Sperre von mindestens ein<br />
bis zwei Jahren nach sich. Es ist dabei nicht erforderlich, dass Vorsatz,<br />
Verschulden, Fahrlässigkeit oder wissentlicher Verstoß seitens der<br />
Athletinnen und Athleten nachgewiesen wird. Mitglieder der DKV-<br />
Kader werden bei der angesprochenen Thematik, wie bereits erwähnt,<br />
eigenverantwortlich in die Pflicht genommen und sollten sich deshalb<br />
unbedingt mit der erörterten Materie im Detail auseinandersetzen. Wenn<br />
man bedenkt, dass schon nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln<br />
(untersuchte Proben wiesen teilweise auf der Verpackung nicht<br />
deklarierte Steroide auf) oder nach dem Genuss von Mohnkuchen<br />
(Mohnsamen mit Morphinspuren) Probleme bei der Dopingprobe auftreten<br />
können, erscheint eine umfassende Information über das<br />
Antidopingregelwerk als unerlässlich.