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KVBW-Magazin 0905 - Bushido Oberkirch

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Verband<br />

Text und Fotos Dr. Wolfgang Rau, Antidopingbeauftragter des <strong>KVBW</strong><br />

Doping, ein hochaktuelles Thema, welches zur Zeit vor allem im Fußball,<br />

im Radsport sowie in Fitnessstudios, und dort sogar auch von<br />

Breitensportlern, sehr kontrovers diskutiert wird.<br />

Doping, auch ein Thema im Karate?<br />

Diese Frage lässt sich für den Breitensport im Karate, also für das traditionelle<br />

Karate-Do sicherlich mit einem klaren Nein beantworten, da die<br />

Einnahme von leistungssteigernden oder muskelbildenden Mitteln für<br />

den Karatebreitensportler wenig Sinn machen würde. Aber ist eventuell<br />

der Karate-Wettkampfsport von dieser Thematik betroffen? Um allen<br />

diesbezüglichen Spekulationen von vorn herein keinerlei Nährboden zu<br />

bieten, hat der Deutsche Karate Verband ein eindeutiges Signal gesetzt<br />

und Anfang dieses Jahres eine Antidopingordnung in seiner Satzung verankert.<br />

Die Schwerpunkte dieser Ordnung sowie die daraus resultierenden<br />

Konsequenzen für die Athletinnen und Athleten sollen, soweit dies in<br />

gekürzter Form möglich ist, nachfolgend zusammengefasst und etwas<br />

genauer betrachtet werden.<br />

Das relativ umfangreiche Antidoping-Regelwerk wird von der World-<br />

Antidoping-Agency (WADA) vorgegeben und auf nationaler Ebene in<br />

Deutschland von der Nationalen-Antidoping-Agentur (NADA) in<br />

Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)<br />

und den Fachverbänden (DKV, <strong>KVBW</strong>) umgesetzt.<br />

Was versteht man unter Doping?<br />

Allgemein versteht man unter Doping die Verwendung von Substanzen<br />

aus der Gruppe verbotener Wirkstoffe (z.B. Diuretika, Anabolika, EPO)<br />

und/oder die Anwendung verbotener Methoden (z.B. Blutdoping). Neben<br />

diesen, in Blut- oder Urinproben nachweisbaren Verstößen gegen die<br />

Anti-Doping-Ordnung (ADO) werden außerdem mit entsprechenden<br />

Sanktionen geahndet:<br />

- der Besitz verbotener Substanzen und/oder verbotener Methoden;<br />

- der Vertrieb und die Verabreichung verbotener Substanzen<br />

und/oder verbotener Methoden;<br />

- das Versäumnis oder die Verweigerung einer Dopingprobe;<br />

- Versäumnisse hinsichtlich der Meldepflicht;<br />

14<br />

Antidoping - erste Einblicke in das Regelwerk<br />

Informationen zu Doping auf der Internetseite<br />

der Nationalen Dopingagentur<br />

http://www.nada-bonn.de/<br />

Eigenverantwortung der Sportler<br />

Es ist in diesem Zusammenhang besonders darauf hinzuweisen, dass<br />

jeder Athlet für die Einhaltung der Antidopingbestimmungen in seinem<br />

Umfeld selbst verantwortlich ist. Die für diesen Zweck grundsätzlich<br />

erforderliche detaillierte Kenntnis verbotener Substanzen und Methoden<br />

kann aus einer entsprechenden Liste gewonnen werden, welche von der<br />

NADA mindestens einmal im Jahr aktualisiert und veröffentlicht wird<br />

(www.nada-bonn.de). Sollte für eine Behandlung im Krankheitsfall der<br />

Einsatz von Medikamenten notwendig sein, deren Wirkstoffe auf der<br />

Verbotsliste stehen, so muss für diesen Fall eine Meldung an die NADA<br />

erfolgen und eine medizinische Ausnahmegenehmigung eingeholt werden,<br />

und zwar vor Einnahme der Medikamente. Das diesbezügliche<br />

Verfahren ist im sogenannten Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen<br />

(Standard for Therapeutic Use Exemptions, STUE)<br />

international geregelt.<br />

Dopingkontrollen<br />

Dopingkontrollen können grundsätzlich bei allen internationalen und<br />

nationalen Wettkämpfen eines dem Dopingkontrollsystem angeschlossenen<br />

Sportverbandes erfolgen. Darüber hinaus gehören Mitglieder des A-<br />

, B-, C- und D-Kaders dieses Verbandes einem Testpool an und sind<br />

damit einem fortwährenden Dopingkontrollsystem unterworfen. Die<br />

betreffenden Kaderathleten werden vom Fachverband (DKV) über ihre<br />

Zugehörigkeit zum nationalen Testpool schriftlich informiert und müssen<br />

dann zu jeder Zeit für mögliche Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.<br />

Um dies gewährleisten zu können sind die davon betroffenen Athleten in<br />

Eigenverantwortlichkeit dazu verpflichtet (Whereabaouts Meldepflicht),<br />

die NADA vierteljährlich im Voraus darüber zu informieren, wo sie sich<br />

an jedem Tag des nächsten Quartals aufhalten. Für diese Informationen<br />

kann das auf der Internetseite der NADA verfügbare, sogenannte<br />

Antidoping Administration & Management System (ADAMS) genutzt<br />

werden. Seit 01. Januar 2009 müssen die betroffenen Athletinnen und<br />

Athleten außerdem für jeden Tag des Jahres eine Stunde benennen, zu<br />

der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar sind.<br />

Dopingkontrollen erfolgen in der Regel unangesagt. Ihre Durchführung<br />

ist von der NADA im sogenannten Standard für Dopingkontrollen geregelt.<br />

Sanktionen bei Verstößen<br />

Verstöße gegen die Antidopingbestimmungen werden mit zum Teil ganz<br />

erheblichen Sanktionen bestraft. So ist beispielsweise bei erstmalig positivem<br />

Analyseergebnis einer Dopingprobe bereits eine zweijährige<br />

Sperre fällig. Auch dreimalige Versäumnisse gegen die Meldepflichten<br />

innerhalb von 18 Monaten ziehen bereits eine Sperre von mindestens ein<br />

bis zwei Jahren nach sich. Es ist dabei nicht erforderlich, dass Vorsatz,<br />

Verschulden, Fahrlässigkeit oder wissentlicher Verstoß seitens der<br />

Athletinnen und Athleten nachgewiesen wird. Mitglieder der DKV-<br />

Kader werden bei der angesprochenen Thematik, wie bereits erwähnt,<br />

eigenverantwortlich in die Pflicht genommen und sollten sich deshalb<br />

unbedingt mit der erörterten Materie im Detail auseinandersetzen. Wenn<br />

man bedenkt, dass schon nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln<br />

(untersuchte Proben wiesen teilweise auf der Verpackung nicht<br />

deklarierte Steroide auf) oder nach dem Genuss von Mohnkuchen<br />

(Mohnsamen mit Morphinspuren) Probleme bei der Dopingprobe auftreten<br />

können, erscheint eine umfassende Information über das<br />

Antidopingregelwerk als unerlässlich.

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