10.02.2013 Aufrufe

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Brandschutz<br />

� Zum Löschen von Entstehungsbränden tragbare oder fahrbare<br />

Feuerlöscher bereitstellen. Geeignet sind z.B. Pulverlöscher mit<br />

ABC-Löschpulver.<br />

Die Anzahl sollte sich nach der Gr<strong>und</strong>fläche des Raumes<br />

richten, z.B.:<br />

– bis 50 m 2 : 2 Pulverlöscher Größe IV (12kg-Löscher)<br />

– je weitere 200 m 2 : 2 zusätzliche Pulverlöscher Größe IV<br />

(12-kg-Löscher)<br />

Näheres siehe BGR 133.<br />

10<br />

Feuerlöscher außerhalb des Raumes an gut sichtbarer <strong>und</strong><br />

leicht erreichbarer Stelle anbringen <strong>und</strong> kennzeichnen.<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

� Feuerlöschanlagen, z.B. CO2-Löschanlagen, Schaumlöschanlagen,<br />

sollten nach den Bestimmungen der Feuerversicherer<br />

(VdS-Richtlinie) errichtet <strong>und</strong> betrieben werden.<br />

� Zum Löschen in Brand geratener Kleidung geeignete Hilfsmittel,<br />

z.B. Feuerlöscher oder Notduschen, außerhalb des<br />

Raumes bereitstellen.<br />

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass das Löschen von<br />

brennenden Personen mit Feuerlöschern, unabhängig<br />

vom Typ des Feuerlöschers, effektiver ist als die Benutzung<br />

einer Löschdecke.<br />

� Aus Gründen des Brandschutzes ist an den Zugängen zu<br />

<strong>Lackierräume</strong>n das Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht <strong>und</strong><br />

Rauchen verboten“ anzubringen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!