10.02.2013 Aufrufe

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Explosionsschutz<br />

� Alle leitfähigen Gegenstände im Arbeitsbereich, z.B. Spritzpistolen,<br />

Werkstücke, Metallobjekte in der Nähe, sind zu erden<br />

(siehe BGR 132, Nr. 3.3.5).<br />

� Elektromotoren – auch wenn sie Ex-geschützt sind – nicht im<br />

Inneren von Abluftleitungen von Spritzwänden, -ständen <strong>und</strong><br />

-kabinen u.ä. Einrichtungen einbauen, weil sich im Abluftstrom<br />

mitgerissene Beschichtungsstoffe (Overspray/Lackaerosole)<br />

auf oder im Motor niederschlagen <strong>und</strong> zu Bränden führen<br />

können.<br />

� Ventilatoren müssen so gestaltet sein <strong>und</strong> eingebaut werden,<br />

dass Funkenbildung (z.B. durch Berühren der Ventilatorflügel<br />

mit dem Gehäuse) nicht eintreten kann (siehe EN 14986). Sie<br />

müssen entsprechend der Zone innen bzw. außen ausgewählt<br />

werden (siehe auch Tabelle 2 „Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische<br />

Geräte <strong>und</strong> Komponenten“).<br />

� Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische Geräte <strong>und</strong> Komponenten<br />

siehe Abschnitt „Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische Geräte <strong>und</strong><br />

Komponenten“.<br />

� Explosionsschutzdokument erstellen (siehe Abschnitt<br />

„Betrieb“ <strong>und</strong> Anhang 4)<br />

12<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

Erleichterte Anforderungen zum Explosionsschutz gelten,<br />

wenn in Arbeitsräumen mit<br />

� einem Rauminhalt von mehr als 30 m 3 <strong>und</strong> mit<br />

� einer Gr<strong>und</strong>fläche von mehr als 10 m 2<br />

� weniger als 20 ml Beschichtungsstoffe je m 3 Rauminhalt in<br />

der St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

� weniger als 5 l je Arbeitsschicht <strong>und</strong> Raum<br />

verarbeitet werden.<br />

Nach BGR 500, Abschnitt 2.29 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“<br />

werden dann nur Anforderungen an den<br />

Explosionsschutz elektrischer Spritz- <strong>und</strong> elektrostatischer<br />

Sprüheinrichtungen gestellt.<br />

Unabhängig von den Anforderungen zum Explosionsschutz<br />

sind immer die Anforderungen zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz zu<br />

erfüllen – siehe Seite 23.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!