BGI 740: Lackierräume und - BGHM
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Explosionsschutz<br />
� Alle leitfähigen Gegenstände im Arbeitsbereich, z.B. Spritzpistolen,<br />
Werkstücke, Metallobjekte in der Nähe, sind zu erden<br />
(siehe BGR 132, Nr. 3.3.5).<br />
� Elektromotoren – auch wenn sie Ex-geschützt sind – nicht im<br />
Inneren von Abluftleitungen von Spritzwänden, -ständen <strong>und</strong><br />
-kabinen u.ä. Einrichtungen einbauen, weil sich im Abluftstrom<br />
mitgerissene Beschichtungsstoffe (Overspray/Lackaerosole)<br />
auf oder im Motor niederschlagen <strong>und</strong> zu Bränden führen<br />
können.<br />
� Ventilatoren müssen so gestaltet sein <strong>und</strong> eingebaut werden,<br />
dass Funkenbildung (z.B. durch Berühren der Ventilatorflügel<br />
mit dem Gehäuse) nicht eintreten kann (siehe EN 14986). Sie<br />
müssen entsprechend der Zone innen bzw. außen ausgewählt<br />
werden (siehe auch Tabelle 2 „Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische<br />
Geräte <strong>und</strong> Komponenten“).<br />
� Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische Geräte <strong>und</strong> Komponenten<br />
siehe Abschnitt „Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische Geräte <strong>und</strong><br />
Komponenten“.<br />
� Explosionsschutzdokument erstellen (siehe Abschnitt<br />
„Betrieb“ <strong>und</strong> Anhang 4)<br />
12<br />
<strong>Lackierräume</strong><br />
Erleichterte Anforderungen zum Explosionsschutz gelten,<br />
wenn in Arbeitsräumen mit<br />
� einem Rauminhalt von mehr als 30 m 3 <strong>und</strong> mit<br />
� einer Gr<strong>und</strong>fläche von mehr als 10 m 2<br />
� weniger als 20 ml Beschichtungsstoffe je m 3 Rauminhalt in<br />
der St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> gleichzeitig<br />
� weniger als 5 l je Arbeitsschicht <strong>und</strong> Raum<br />
verarbeitet werden.<br />
Nach BGR 500, Abschnitt 2.29 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“<br />
werden dann nur Anforderungen an den<br />
Explosionsschutz elektrischer Spritz- <strong>und</strong> elektrostatischer<br />
Sprüheinrichtungen gestellt.<br />
Unabhängig von den Anforderungen zum Explosionsschutz<br />
sind immer die Anforderungen zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz zu<br />
erfüllen – siehe Seite 23.