BGI 740: Lackierräume und - BGHM
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Gefährdungen<br />
In <strong>Lackierräume</strong>n – dazu zählen auch Misch- <strong>und</strong> Bereitstellungsräume<br />
sowie Abdunst- <strong>und</strong> Trocknungsräume – <strong>und</strong><br />
Lackiereinrichtungen werden Beschichtungsstoffe wie Anstrichmittel,<br />
Lacke, Beizen, Lasuren, Wachse, Holzschutzmittel<br />
� zur anschließenden Verarbeitung bereitgestellt,<br />
� gemischt (zubereitet),<br />
� aufgetragen <strong>und</strong><br />
� getrocknet.<br />
Beschichtungsstoffe können brennbar sein <strong>und</strong> deshalb Brand<strong>und</strong><br />
Explosionsgefahren hervorrufen.<br />
Flüssige brennbare Beschichtungsstoffe haben einen Flammpunkt.<br />
Je nach Flammpunkt werden flüssige Beschichtungsstoffe<br />
unterschieden in (siehe Gefahrstoffverordnung)<br />
� hochentzündliche (Flammpunkt unter 0 °C, Siedepunkt<br />
höchstens 35 °C), früher Gefahrklasse A I nach VbF*<br />
� leichtentzündliche (Flammpunkt zwischen 0 °C <strong>und</strong><br />
weniger als 21 °C), früher Gefahrklasse A I nach VbF*<br />
� entzündliche (Flammpunkt mindestens 21 °C,<br />
höchstens 55 °C), früher Gefahrklasse A II nach VbF*<br />
hochentzündlich<br />
2<br />
F+ F<br />
leichtentzündlich<br />
<strong>Lackierräume</strong><br />
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich<br />
aus einer Flüssigkeit Dämpfe in solchen Mengen entwickeln,<br />
dass sich mit der Luft über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch<br />
Fremdzündung entflammbares Gemisch ergibt.<br />
Unabhängig von der Höhe ihres Flammpunktes sind brennbare<br />
flüssige Beschichtungsstoffe in feinverteiltem Zustand<br />
(z.B. als Spritzwolke) immer entzündbar. Eine Ausnahme bilden<br />
lediglich Wasserlacke mit einem hohen Wasseranteil.**<br />
Siehe auch Abschnitt „Verarbeiten von Wasserlacken“.<br />
Bei bestimmten Beschichtungsstoffen,<br />
z.B. Naturlacken <strong>und</strong><br />
-farben, die trocknende Öle<br />
enthalten (z.B. Teakholzöle,<br />
Leinölfirnisse), kann es infolge<br />
einer Reaktion mit der Luft<br />
zur Erhitzung bis zur Selbstentzündung<br />
kommen.<br />
Auch die meisten ausgehärteten Lackstäube, z.B. Nitrozellulosestäube,<br />
sind brennbar <strong>und</strong> als Lackstaub-Luft-Gemisch unter<br />
bestimmten Umständen explosionsfähig. Stark beladene<br />
Filtermatten <strong>und</strong> mit ausgehärteten Lackfeststoffen verschmutzte<br />
Absaugeinrichtungen stellen deshalb eine große<br />
Brandlast dar.<br />
Die meisten Beschichtungsstoffe können darüber hinaus zu<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen, wenn der Luftgrenzwert in<br />
der Umgebungsluft überschritten wird. Näheres hierzu siehe<br />
BGR 231.<br />
** VbF: Verordnung brennbare Flüssigkeiten (außer Kraft)<br />
** Weitere Informationen zur Brennbarkeit von Wasserlacken siehe auch PTB-Forschungsbericht Nr. PLEx5 2005 00185, Physikalisch-Technische<br />
B<strong>und</strong>esanstalt Braunschweig, September 2005.