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BGI 740: Lackierräume und - BGHM

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Gefährdungen<br />

In <strong>Lackierräume</strong>n – dazu zählen auch Misch- <strong>und</strong> Bereitstellungsräume<br />

sowie Abdunst- <strong>und</strong> Trocknungsräume – <strong>und</strong><br />

Lackiereinrichtungen werden Beschichtungsstoffe wie Anstrichmittel,<br />

Lacke, Beizen, Lasuren, Wachse, Holzschutzmittel<br />

� zur anschließenden Verarbeitung bereitgestellt,<br />

� gemischt (zubereitet),<br />

� aufgetragen <strong>und</strong><br />

� getrocknet.<br />

Beschichtungsstoffe können brennbar sein <strong>und</strong> deshalb Brand<strong>und</strong><br />

Explosionsgefahren hervorrufen.<br />

Flüssige brennbare Beschichtungsstoffe haben einen Flammpunkt.<br />

Je nach Flammpunkt werden flüssige Beschichtungsstoffe<br />

unterschieden in (siehe Gefahrstoffverordnung)<br />

� hochentzündliche (Flammpunkt unter 0 °C, Siedepunkt<br />

höchstens 35 °C), früher Gefahrklasse A I nach VbF*<br />

� leichtentzündliche (Flammpunkt zwischen 0 °C <strong>und</strong><br />

weniger als 21 °C), früher Gefahrklasse A I nach VbF*<br />

� entzündliche (Flammpunkt mindestens 21 °C,<br />

höchstens 55 °C), früher Gefahrklasse A II nach VbF*<br />

hochentzündlich<br />

2<br />

F+ F<br />

leichtentzündlich<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich<br />

aus einer Flüssigkeit Dämpfe in solchen Mengen entwickeln,<br />

dass sich mit der Luft über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch<br />

Fremdzündung entflammbares Gemisch ergibt.<br />

Unabhängig von der Höhe ihres Flammpunktes sind brennbare<br />

flüssige Beschichtungsstoffe in feinverteiltem Zustand<br />

(z.B. als Spritzwolke) immer entzündbar. Eine Ausnahme bilden<br />

lediglich Wasserlacke mit einem hohen Wasseranteil.**<br />

Siehe auch Abschnitt „Verarbeiten von Wasserlacken“.<br />

Bei bestimmten Beschichtungsstoffen,<br />

z.B. Naturlacken <strong>und</strong><br />

-farben, die trocknende Öle<br />

enthalten (z.B. Teakholzöle,<br />

Leinölfirnisse), kann es infolge<br />

einer Reaktion mit der Luft<br />

zur Erhitzung bis zur Selbstentzündung<br />

kommen.<br />

Auch die meisten ausgehärteten Lackstäube, z.B. Nitrozellulosestäube,<br />

sind brennbar <strong>und</strong> als Lackstaub-Luft-Gemisch unter<br />

bestimmten Umständen explosionsfähig. Stark beladene<br />

Filtermatten <strong>und</strong> mit ausgehärteten Lackfeststoffen verschmutzte<br />

Absaugeinrichtungen stellen deshalb eine große<br />

Brandlast dar.<br />

Die meisten Beschichtungsstoffe können darüber hinaus zu<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen, wenn der Luftgrenzwert in<br />

der Umgebungsluft überschritten wird. Näheres hierzu siehe<br />

BGR 231.<br />

** VbF: Verordnung brennbare Flüssigkeiten (außer Kraft)<br />

** Weitere Informationen zur Brennbarkeit von Wasserlacken siehe auch PTB-Forschungsbericht Nr. PLEx5 2005 00185, Physikalisch-Technische<br />

B<strong>und</strong>esanstalt Braunschweig, September 2005.

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