10.02.2013 Aufrufe

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verarbeiten von UV-Lacken<br />

Bei der UV-Technologie wird der flüssige Lackfilm durch ultraviolette<br />

Strahlen ausgehärtet. Diese Aushärtung erfolgt sehr<br />

schnell, meistens in Sek<strong>und</strong>en oder Bruchteilen von Sek<strong>und</strong>en.<br />

Zum Start der Polymerisation werden in der Regel Fotoinitiatoren<br />

eingesetzt. Andere Bestandteile der UV-Lacke können<br />

Pigmente oder Additive sein. Normalerweise sind UV-Lacke lösemittelfrei<br />

<strong>und</strong> damit nicht entzündbar (siehe Wasserlacke).<br />

Bei der Verarbeitung von UV-Lacken entstehen Gefährdungen,<br />

die von der chemischen Zusammensetzung des Beschichtungsstoffes,<br />

der angewandten Applikationstechnik <strong>und</strong> der Art der<br />

Aushärtung des Lackes bestimmt werden. Diese signifikante<br />

Gefährdungen <strong>und</strong> die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:<br />

Ausführlichere Informationen<br />

zur Auswahl <strong>und</strong> zur sicheren<br />

Verarbeitung von UV-Lacken<br />

sind enthalten im europäischen<br />

„UV-protocol<br />

coating“, das im Jahr 2005<br />

verabschiedet wurde. Das<br />

Protokoll ist verfügbar unter<br />

www.vdma.org/uv<br />

30<br />

Gefährdung<br />

Kontakt mit oder Einatmen<br />

von UV-Lacken oder Aerosolen<br />

<strong>und</strong> Lösemitteln als Nebel<br />

oder Flüssigkeiten<br />

Einatmen von Ozon<br />

Exposition gegenüber<br />

UV-Licht<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Besonders zu beachten ist,<br />

dass die meisten UV-Lacke ohne<br />

UV-Bestrahlung nicht aushärten.<br />

Daher sind insbesondere<br />

der Hautkontakt <strong>und</strong> das<br />

Einatmen von Lackaerosolen zu<br />

vermeiden.<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

� Vermeidung oder Reduzierung von Lackaerosolen durch geeignete Beschichtungstechnik<br />

(z. B. Tauchlackieren, Walzenauftrag, nebelarme Spritzverfahren)<br />

� Einbau einer technischen Lüftung, z. B. entsprechend:<br />

– EN 12215 (Spritzkabinen <strong>und</strong> Spritzstände) oder<br />

– EN 13355 (kombinierte Spritzkabinen)<br />

� Erfassung des Ozon durch geeignete technische Lüftung<br />

� Keine Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsraum<br />

� Einbau geeigneter Einrichtungen (z.B. Filter) vor Ableitung in die Umgebung<br />

� Messung der Ozon-Konzentration vor Inbetriebnahme<br />

� Vermeidung der Emissionen von gefährlicher Strahlung in den Arbeitsraum durch geeignete<br />

Abschirmung<br />

� Abschirmung des reflektierten Lichts<br />

� Verriegelung der Zugänge <strong>und</strong> Öffnungen von UV-Trocknungsanlagen mit den Strahlungsquellen<br />

� Bei begehbaren Kabinen sind Einrichtungen zum Erkennen von Personen notwendig<br />

(z.B. Bewegungsmelder). Diese Einrichtungen müssen mit den Strahlungsquellen von<br />

UV-Trocknungsanlagen elektrisch verriegelt sein.<br />

� Regelmäßige Prüfung der Dichtungen <strong>und</strong> Abdeckungen bei der Instandhaltung<br />

UV-Härtung von lackierten Holzstühlen UV-Härtung von lackierten Fahrzeugteilen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!