BGI 740: Lackierräume und - BGHM
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Verarbeiten von UV-Lacken<br />
Bei der UV-Technologie wird der flüssige Lackfilm durch ultraviolette<br />
Strahlen ausgehärtet. Diese Aushärtung erfolgt sehr<br />
schnell, meistens in Sek<strong>und</strong>en oder Bruchteilen von Sek<strong>und</strong>en.<br />
Zum Start der Polymerisation werden in der Regel Fotoinitiatoren<br />
eingesetzt. Andere Bestandteile der UV-Lacke können<br />
Pigmente oder Additive sein. Normalerweise sind UV-Lacke lösemittelfrei<br />
<strong>und</strong> damit nicht entzündbar (siehe Wasserlacke).<br />
Bei der Verarbeitung von UV-Lacken entstehen Gefährdungen,<br />
die von der chemischen Zusammensetzung des Beschichtungsstoffes,<br />
der angewandten Applikationstechnik <strong>und</strong> der Art der<br />
Aushärtung des Lackes bestimmt werden. Diese signifikante<br />
Gefährdungen <strong>und</strong> die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:<br />
Ausführlichere Informationen<br />
zur Auswahl <strong>und</strong> zur sicheren<br />
Verarbeitung von UV-Lacken<br />
sind enthalten im europäischen<br />
„UV-protocol<br />
coating“, das im Jahr 2005<br />
verabschiedet wurde. Das<br />
Protokoll ist verfügbar unter<br />
www.vdma.org/uv<br />
30<br />
Gefährdung<br />
Kontakt mit oder Einatmen<br />
von UV-Lacken oder Aerosolen<br />
<strong>und</strong> Lösemitteln als Nebel<br />
oder Flüssigkeiten<br />
Einatmen von Ozon<br />
Exposition gegenüber<br />
UV-Licht<br />
Schutzmaßnahmen<br />
Besonders zu beachten ist,<br />
dass die meisten UV-Lacke ohne<br />
UV-Bestrahlung nicht aushärten.<br />
Daher sind insbesondere<br />
der Hautkontakt <strong>und</strong> das<br />
Einatmen von Lackaerosolen zu<br />
vermeiden.<br />
<strong>Lackierräume</strong><br />
� Vermeidung oder Reduzierung von Lackaerosolen durch geeignete Beschichtungstechnik<br />
(z. B. Tauchlackieren, Walzenauftrag, nebelarme Spritzverfahren)<br />
� Einbau einer technischen Lüftung, z. B. entsprechend:<br />
– EN 12215 (Spritzkabinen <strong>und</strong> Spritzstände) oder<br />
– EN 13355 (kombinierte Spritzkabinen)<br />
� Erfassung des Ozon durch geeignete technische Lüftung<br />
� Keine Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsraum<br />
� Einbau geeigneter Einrichtungen (z.B. Filter) vor Ableitung in die Umgebung<br />
� Messung der Ozon-Konzentration vor Inbetriebnahme<br />
� Vermeidung der Emissionen von gefährlicher Strahlung in den Arbeitsraum durch geeignete<br />
Abschirmung<br />
� Abschirmung des reflektierten Lichts<br />
� Verriegelung der Zugänge <strong>und</strong> Öffnungen von UV-Trocknungsanlagen mit den Strahlungsquellen<br />
� Bei begehbaren Kabinen sind Einrichtungen zum Erkennen von Personen notwendig<br />
(z.B. Bewegungsmelder). Diese Einrichtungen müssen mit den Strahlungsquellen von<br />
UV-Trocknungsanlagen elektrisch verriegelt sein.<br />
� Regelmäßige Prüfung der Dichtungen <strong>und</strong> Abdeckungen bei der Instandhaltung<br />
UV-Härtung von lackierten Holzstühlen UV-Härtung von lackierten Fahrzeugteilen