BGI 740: Lackierräume und - BGHM
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36<br />
<strong>Lackierräume</strong><br />
Anhang 1:<br />
Verarbeitungsbeispiele mit Angabe<br />
der explosionsgefährdeten Bereiche – Flammpunktkriterium<br />
Verarbeitungsfall 2<br />
Gesonderte Räume (<strong>Lackierräume</strong>)<br />
zum Verarbeiten von<br />
flüssigen brennbaren Beschichtungsstoffen.<br />
Verarbeitung von lösemittelhaltigen<br />
Beschichtungsstoffen<br />
Zone 2<br />
mit einem<br />
� Flammpunkt � 21 °C, wenn<br />
sie betriebsmäßig* nicht<br />
über ihren Flammpunkt<br />
erwärmt werden. Zone ZONE 22<br />
Hinweis:<br />
Explosionsgefährdete<br />
Bereiche gelten immer<br />
gleichzeitig als feuergefährdete<br />
Bereiche.<br />
Schutzmaßnahmen<br />
nach TRBS 2152<br />
(früher: Explosionsschutz-<br />
Regeln – BGR 104)<br />
Lackierraum mit Spritzstand Lackierraum mit Spritzkabine<br />
Feuergefährdet<br />
Art der Lüftung Einteilung der Bereiche<br />
in Zonen<br />
Inneres von Ständen <strong>und</strong> technische Lüftung Zone 2: Im Inneren<br />
Kabinen<br />
Um Standöffnung (ständige technische Lüftung Zone 2: 1 m<br />
Öffnungen, aber keine Türen)<br />
* Betriebsmäßige Erwärmung liegt vor, wenn Beschichtungsstoffe durch das Arbeitsverfahren (z.B. Heißspritzen) erwärmt werden.<br />
Maßgebend ist jeweils die höchste Temperatur, sei es des Beschichtungsstoffes an der Arbeitsstelle (z.B. an der Spritz- oder Sprühdose)<br />
oder des zu beschichtenden Gutes. Hierzu zählt nicht die natürliche Erwärmung in Arbeitsgefäßen an heißen Tagen.<br />
1 m<br />
Feuergefährdet<br />
Feuergefährdet Feuergefährdet<br />
1 m<br />
Zone 2<br />
1 m<br />
Zone 2<br />
1 m<br />
1 m