10.02.2013 Aufrufe

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lacklager, Misch-<br />

<strong>und</strong> Bereitstellungsräume<br />

An den Zugängen das Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht<br />

<strong>und</strong> Rauchen verboten“ sowie das Warnzeichen „Warnung vor<br />

explosionsfähiger Atmosphäre“ sowie das Verbotszeichen<br />

„Zutritt für Unbefugte verboten“ anbringen.<br />

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen<br />

kann auch in bauartgeprüften Sicherheitsschränken nach DIN<br />

EN 14470-1 erfolgen (Abbildung 1).<br />

In Räumen, in denen sich erlaubnisbedürftige überirdische<br />

Läger befinden, muss eine Blitzschutzanlage nach EN 62305<br />

vorgesehen werden.<br />

Um gefährliche elektrostatische Aufladungen zu vermeiden,<br />

müssen alle metallischen Gegenstände elektrisch leitfähig miteinander<br />

verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> geerdet werden (Potentialausgleich)<br />

(Abbildung 2).<br />

Abbildung 1 Abbildung 2<br />

20<br />

Auffangräume<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

Räume zum Auffangen ausgelaufener brennbarer Flüssigkeiten<br />

(Auffangwannen) müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen<br />

(Baustoffklasse DIN 4102-A) bestehen <strong>und</strong> dicht sein. Zumeist<br />

wird der Fußboden des Lacklagers als Auffangraum/Auffangwanne<br />

ausgebildet.<br />

Der Auffangraum muss bei Lagerung brennbarer Flüssigkeiten<br />

in ortsbeweglichen Gefäßen mindestens fassen können:<br />

� Bei einem Gesamtfassungsvermögen der ortsbeweglichen<br />

Gefäße bis 100 m 3 : mindestens 10 % des Rauminhaltes aller im<br />

Auffangraum gelagerten Gefäße, mindestens jedoch den<br />

Inhalt des größten gelagerten Gefäßes.<br />

� Bei einem Gesamtfassungsvermögen der ortsbeweglichen<br />

Gefäße von mehr als 100 m 3 bis höchstens 1000 m 3 : mindestens<br />

3 % des Rauminhaltes aller im Auffangraum gelagerten<br />

Gefäße, mindestens jedoch 10 m 3 .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!