10.02.2013 Aufrufe

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

BGI 740: Lackierräume und - BGHM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abdunsträume <strong>und</strong> -bereiche,<br />

Trocknungsräume <strong>und</strong> -bereiche<br />

Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen <strong>und</strong> Kennzeichnung<br />

müssen die Anforderungen der Abschnitte<br />

� „Räume <strong>und</strong> bauliche Einrichtungen“<br />

� „Brandschutz“<br />

� „Explosionsschutz“<br />

� „Elektrische <strong>und</strong> nichtelektrische Geräte <strong>und</strong> Komponenten“<br />

eingehalten werden.<br />

In Trocknungsräumen (damit sind nicht Lacktrockner nach<br />

EN 1539 gemeint) ist eine wirksame technische Lüftung erforderlich.<br />

Die elektrischen <strong>und</strong> nichtelektrischen Geräte <strong>und</strong><br />

Komponenten müssen mindestens den Anforderungen für den<br />

Betrieb in Zone 2 entsprechen.<br />

Werden frisch beschichtete Werkstücke in Regalen oder<br />

Transportwagen (Hordenwagen) abgelegt, kann zur Beurteilung<br />

der explosionsgefährdeten Bereiche um die Regale oder die<br />

Transportwagen der Verarbeitungsfall 10 von Anhang 1 herangezogen<br />

werden.<br />

28<br />

<strong>Lackierräume</strong><br />

Abdunstbereich mit Absaugung <strong>und</strong> Lacktrockner<br />

Absaugung an Hordenwagen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!