Geschtjier-Blatt 02-2004 - Gemeinde Niedergesteln
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Seite 10<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />
Foto Redaktion (Jvan Bregy)<br />
In letzter Zeit sind Unklarheiten in<br />
Bezug auf die Entsorgung von<br />
Bauschutt aufgetreten. Wir möchten<br />
deshalb auf Folgendes hinweisen:<br />
Die Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />
können pro Baustelle 10<br />
m 3 Bauschutt gratis bei der Deponie<br />
Kiesfang-Mühlebach abgeben.<br />
Wird mehr als 10 m 3 pro Baustelle<br />
zugeführt, verrechnet die Mieterin,<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />
Immer wieder müssen in der Deponie<br />
Turtigeyu Materialien zurückgewiesen<br />
werden, die nicht den Vorschriften<br />
entsprechen.<br />
Es wird nur brennbares, unbehandeltes<br />
Holz sowie kompostierbares<br />
Gut angenommen. Jegliches behandelte<br />
Holz oder Möbel sowie<br />
Plastik- und Isoliermaterial, aber<br />
auch andere Fremdstoffe werden<br />
strikte zurückgewiesen und müssen<br />
der ordentlichen Entsorgung<br />
(Hauskehricht) zugeführt werden.<br />
In der Kehrichtverbrennungsanlage<br />
Gamsen werden diese Materialien<br />
fachgerecht entsorgt.<br />
Die Betreuer der Deponie befolgen<br />
mit der Zurückweisung reglementswidriger<br />
Abfälle die Richtlinien<br />
des Kehrichtreglementes sowie<br />
die Anweisungen der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />
Deshalb sind vereinzelte<br />
verbale Ausrutscher ihnen gegenüber<br />
in höchstem Masse unfair.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> appelliert ein weiteres<br />
Mal an die Vernunft jedes Einzelnen,<br />
die Bestimmungen einzuhalten.<br />
Im Moment wird der grüne Kehrichtkalender<br />
aus dem Jahre 1992<br />
überarbeitet. Nach seinem Erscheinen<br />
erhält jede Haushaltung ein<br />
Exemplar.<br />
Tragen wir Sorge zu unserer Luft<br />
und unserer Umwelt!<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />
Entsorgung von Bauschutt auf der Deponie Kiesfang-Mühlebach<br />
Bregy Ernst AG, dem Zubringer<br />
eine Gebühr von Fr. 16.00 pro m 3 .<br />
Es darf nur sauberer Bauschutt, mit<br />
einer Bestätigung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niedergesteln</strong>, abgegeben werden.<br />
Die Annahmezeiten sind bei der<br />
Firma Bregy Ernst AG, Raron zu<br />
erfragen. Die Bestätigung ist vorgängig<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei<br />
einzuholen.<br />
Deponie Turtigeyu Vereinbarung Pfarreizentrum<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Richard Kalbermatter)<br />
Foto Redaktion (Jvan Bregy)<br />
Das „Pfarreizentrum“ (Pfarrhaus mit<br />
Umschwung) ist Eigentum des<br />
Priorats <strong>Niedergesteln</strong>. Die Sanierung<br />
im Jahr 2000/01 belief sich<br />
Total auf Fr. 519'073. Am öffentlichen<br />
Teil beteiligte sich die Loterie<br />
Romande mit Fr. 120'000, der <strong>Gemeinde</strong><br />
verblieb Netto Fr. 158'689.<br />
An der Wohnung verblieb der <strong>Gemeinde</strong><br />
Netto Fr. 197'672, das Priorat<br />
beteiligte sich hier mit Fr. 40'000<br />
(Verkaufswert Pfarreischeune),<br />
dazu kamen Einnahmen von<br />
Fr. 2'712. Für die gesamte Investition<br />
bezahlte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />
Netto Fr. 356'361. Wir sind<br />
überzeugt, dass sich diese Investition<br />
gelohnt hat.<br />
Foto: Rittersaal<br />
Für den Betrieb werden die öffentlichen<br />
Räumlichkeiten von der <strong>Gemeinde</strong><br />
gemietet, welche diese<br />
auch an Dritte (Firmen, Organisationen<br />
und Private) weitervermietet.<br />
Die Mietkosten der <strong>Gemeinde</strong> werden<br />
ihrer Investition angerechnet.<br />
Foto: Deponie Kiesfang-Mühlebach<br />
Foto: Bischofsaal<br />
Für die Wohnung bezahlt der Prior<br />
einen Mietbetrag. Abzüglich den<br />
Betriebskosten verblieb für das<br />
Jahr 2003 ein Überschuss von<br />
Fr. 11'389. Per 1. April <strong>2004</strong> betrug<br />
die Nettoschuld noch Fr. 334'400.<br />
Bei der Sanierung des Pfarrhauses<br />
und des Gartens wurde auch über<br />
die zukünftige Nutzung entschieden.<br />
Damit die damaligen Abmachungen<br />
klar geregelt sind, wurde<br />
zwischen der Munizipalgemeinde<br />
und dem Priorat <strong>Niedergesteln</strong> ein<br />
Mietvertrag und Nutzungsreglement<br />
erarbeitet. Nach Genehmigung<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />
den Kirchenrat wurde die Vereinbarung<br />
„Mietvertrag und Nutzungsreglement“<br />
dem bischöflichen Ordinariat<br />
zugestellt. Im Mai <strong>2004</strong><br />
genehmigte der diözesane Vermögensverwaltungsrat<br />
die Vereinbarung.