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Geschtjier-Blatt 02-2004 - Gemeinde Niedergesteln

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Seite 10<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />

Foto Redaktion (Jvan Bregy)<br />

In letzter Zeit sind Unklarheiten in<br />

Bezug auf die Entsorgung von<br />

Bauschutt aufgetreten. Wir möchten<br />

deshalb auf Folgendes hinweisen:<br />

Die Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />

können pro Baustelle 10<br />

m 3 Bauschutt gratis bei der Deponie<br />

Kiesfang-Mühlebach abgeben.<br />

Wird mehr als 10 m 3 pro Baustelle<br />

zugeführt, verrechnet die Mieterin,<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />

Immer wieder müssen in der Deponie<br />

Turtigeyu Materialien zurückgewiesen<br />

werden, die nicht den Vorschriften<br />

entsprechen.<br />

Es wird nur brennbares, unbehandeltes<br />

Holz sowie kompostierbares<br />

Gut angenommen. Jegliches behandelte<br />

Holz oder Möbel sowie<br />

Plastik- und Isoliermaterial, aber<br />

auch andere Fremdstoffe werden<br />

strikte zurückgewiesen und müssen<br />

der ordentlichen Entsorgung<br />

(Hauskehricht) zugeführt werden.<br />

In der Kehrichtverbrennungsanlage<br />

Gamsen werden diese Materialien<br />

fachgerecht entsorgt.<br />

Die Betreuer der Deponie befolgen<br />

mit der Zurückweisung reglementswidriger<br />

Abfälle die Richtlinien<br />

des Kehrichtreglementes sowie<br />

die Anweisungen der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />

Deshalb sind vereinzelte<br />

verbale Ausrutscher ihnen gegenüber<br />

in höchstem Masse unfair.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> appelliert ein weiteres<br />

Mal an die Vernunft jedes Einzelnen,<br />

die Bestimmungen einzuhalten.<br />

Im Moment wird der grüne Kehrichtkalender<br />

aus dem Jahre 1992<br />

überarbeitet. Nach seinem Erscheinen<br />

erhält jede Haushaltung ein<br />

Exemplar.<br />

Tragen wir Sorge zu unserer Luft<br />

und unserer Umwelt!<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />

Entsorgung von Bauschutt auf der Deponie Kiesfang-Mühlebach<br />

Bregy Ernst AG, dem Zubringer<br />

eine Gebühr von Fr. 16.00 pro m 3 .<br />

Es darf nur sauberer Bauschutt, mit<br />

einer Bestätigung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niedergesteln</strong>, abgegeben werden.<br />

Die Annahmezeiten sind bei der<br />

Firma Bregy Ernst AG, Raron zu<br />

erfragen. Die Bestätigung ist vorgängig<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei<br />

einzuholen.<br />

Deponie Turtigeyu Vereinbarung Pfarreizentrum<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Richard Kalbermatter)<br />

Foto Redaktion (Jvan Bregy)<br />

Das „Pfarreizentrum“ (Pfarrhaus mit<br />

Umschwung) ist Eigentum des<br />

Priorats <strong>Niedergesteln</strong>. Die Sanierung<br />

im Jahr 2000/01 belief sich<br />

Total auf Fr. 519'073. Am öffentlichen<br />

Teil beteiligte sich die Loterie<br />

Romande mit Fr. 120'000, der <strong>Gemeinde</strong><br />

verblieb Netto Fr. 158'689.<br />

An der Wohnung verblieb der <strong>Gemeinde</strong><br />

Netto Fr. 197'672, das Priorat<br />

beteiligte sich hier mit Fr. 40'000<br />

(Verkaufswert Pfarreischeune),<br />

dazu kamen Einnahmen von<br />

Fr. 2'712. Für die gesamte Investition<br />

bezahlte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />

Netto Fr. 356'361. Wir sind<br />

überzeugt, dass sich diese Investition<br />

gelohnt hat.<br />

Foto: Rittersaal<br />

Für den Betrieb werden die öffentlichen<br />

Räumlichkeiten von der <strong>Gemeinde</strong><br />

gemietet, welche diese<br />

auch an Dritte (Firmen, Organisationen<br />

und Private) weitervermietet.<br />

Die Mietkosten der <strong>Gemeinde</strong> werden<br />

ihrer Investition angerechnet.<br />

Foto: Deponie Kiesfang-Mühlebach<br />

Foto: Bischofsaal<br />

Für die Wohnung bezahlt der Prior<br />

einen Mietbetrag. Abzüglich den<br />

Betriebskosten verblieb für das<br />

Jahr 2003 ein Überschuss von<br />

Fr. 11'389. Per 1. April <strong>2004</strong> betrug<br />

die Nettoschuld noch Fr. 334'400.<br />

Bei der Sanierung des Pfarrhauses<br />

und des Gartens wurde auch über<br />

die zukünftige Nutzung entschieden.<br />

Damit die damaligen Abmachungen<br />

klar geregelt sind, wurde<br />

zwischen der Munizipalgemeinde<br />

und dem Priorat <strong>Niedergesteln</strong> ein<br />

Mietvertrag und Nutzungsreglement<br />

erarbeitet. Nach Genehmigung<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />

den Kirchenrat wurde die Vereinbarung<br />

„Mietvertrag und Nutzungsreglement“<br />

dem bischöflichen Ordinariat<br />

zugestellt. Im Mai <strong>2004</strong><br />

genehmigte der diözesane Vermögensverwaltungsrat<br />

die Vereinbarung.

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