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§ 4<br />

Abgabenschuldner<br />

Zur Entrichtung der Kanalgebühren sind die Eigentümer der an die Kanalisationsanlage<br />

angeschlossenen Gebäude oder der befestigten Flächen verpflichtet.<br />

§ 5<br />

Festsetzung der Abgabe<br />

Die Kanalgebühr ist jährlich mittels Abgabenbescheid festzusetzen. Vierteljährlich sind anteilige<br />

Zahlungen aufgrund der Abgabenfestsetzung des vergangenen Jahres zu leisten.<br />

§ 6<br />

Fälligkeiten<br />

(1) Die jährliche Kanalgebühr ist vierteljährlich – und zwar jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30.<br />

September und 31. Dezember j.J. mit einem Teilbetrag fällig.<br />

(2) Die zum 30. September, 31. Dezember und 31. März fälligen Teilbeträge werden als<br />

Fixbeträge in der Höhe von jeweils ein Viertel der Abgabenfestsetzung des vergangenen<br />

Jahres festgelegt.<br />

(3) Der zum 30. Juni fällige Betrag ergibt sich aus der Berechnung nach § 3, abzüglich der zum<br />

30. September, 31. Dezember und 31. März geleisteten Teilbeträge.<br />

(4) Bei erstmaliger Vorschreibung nach § 3 Abs. 4 ist die jährliche Kanalgebühr in vier gleichen<br />

Teilbeträgen und zwar jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember<br />

fällig.<br />

(5) Erfolgt die Vorschreibung nach § 3 Abs. 4 ist die jährliche Kanalgebühr in vier gleichen<br />

Teilbeträgen – und zwar jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember<br />

fällig.<br />

§ 7<br />

Wirksamkeit<br />

(1) Diese Verordnung tritt mit 01.01.2010 in Kraft.<br />

(2) Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der<br />

Marktgemeinde Millstatt vom 28.11.2008, Zahl: 811-M/2008, außer Kraft.<br />

Antrag: Die Verordnung betreffend der Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr<br />

von € 2,63 auf € 2,67 netto ab 1.1.2010 (Wirksamkeit 1.4.2010) zu<br />

genehmigen.<br />

Abstimmung: 22 : 1 (Gegenstimme GR Hofer)<br />

TO-Punkt 17<br />

FF-Laubendorf – Kostenvoranschlag der Fa. Grafendorfer vom 18.11.2009 über die<br />

Begutachtung gemäß § 57 (Pickerl) über € 2.222,76 für das LFA Unimog<br />

Am 26.11.2009 übergab Herr AFK Kdt. Manfred Gratzer, Tschierweg 8, 9872 Millstatt, der<br />

Amtsleitung den Kostenvoranschlag der Fa. Grafendorfer über die Begutachtung gemäß § 57 a<br />

(Pickerl) über € 2.222, 76 für das LFA Unimog U 1100. Herr AFK Kdt. Manfred Gratzer stellt<br />

gleichzeitig fest, dass dieser Betrag im laufenden Budget der FF Laubendorf nicht enthalten ist bzw.<br />

dass das FFA Unimog für die Marktgemeinde Millstatt im Winterdienst im Einsatz ist.<br />

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