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Skript-Betaversion - Universität Salzburg

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22 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />

1.4 Die Neuverteilung der Verantwortlichkeiten durch die Schulautonomie<br />

Der skizzierte schulautonome Freiraum zur Stundentafel- und Unterrichtsgestaltung<br />

ist nur dann verantwortbar, wenn er von einem System der Rechenschaftslegung<br />

begleitet wird: So muss bei einer verantworteten Schulentwicklung<br />

natürlich überprüft werden, ob die im Leitbild und Schulprogramm gesetzten<br />

Ziele, deren Umsetzung durch entsprechende schulautonomen Maßnahmen<br />

und deren Qualität – z.B. Einführung eines neuen Schulzweigs, oder von<br />

Integrationsklassen, eines neuen Fachs ‚Sozialerziehung’, oder eines Projekts<br />

‚offenes Lernen’, um nur ein paar wenige Möglichkeiten anzudeuten – zu den<br />

gewünschten positiven Effekten führen. Eine verlässliche Feststellung der (positiven<br />

oder auch negativen) Effekte von Veränderungsmaßnahmen kann nur<br />

über eine wissenschaftliche Standards erfüllende Evaluation der vorgenommenen<br />

Veränderungsmaßnahmen erfolgen.<br />

Von diesem unverzichtbaren Element autonomer Schulentwicklung ist in der<br />

endgültigen Fassung des Lehrplans 2000 aber nur mehr an einer einzigen Stelle<br />

die Rede: „Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil<br />

und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts-<br />

und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule.<br />

Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement,<br />

Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung<br />

von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation<br />

gefördert.“ (BGBl. 133/2000: Dritter Teil; Hervorhebung nicht im<br />

Original)<br />

Diese kryptische Formulierung in Form einer deskriptiven Aussage lässt<br />

viele Fragen offen und bedarf ebenfalls dringend einer schärferen Fassung.<br />

Denn bei enger Lesart liegt – weil eben deskriptiv und nicht präskriptiv<br />

formuliert – keinerlei Verpflichtung zur Selbstevaluation vor. Bei einer weiteren<br />

Interpretation lässt sich argumentieren, dass – unter der Voraussetzung, dass<br />

Schulen möglichst hohe Qualität zu erbringen haben – qualitätssteigernde Maßnahmen<br />

wie Selbstevaluierung zumindest implizit gefordert sind. Nur über<br />

Evaluation lässt sich verantwortet Rechenschaft ablegen über die Aktivitäten,<br />

die im Rahmen des schulautonomen Freiraums gesetzt wurden. Selbstevaluation<br />

stellt damit ein unverzichtbares Element in einem selbstreferenziellen Adaptationsprozess<br />

dar.<br />

Bis vor wenigen Jahren wurden die Schulen – LehrerInnen und SchulleiterInnen<br />

– im Rahmen ihrer Ausbildung nur unzureichend auf die Autonomie<br />

und die damit einhergehende Qualitätssicherung (Selbstevaluation) vorbereitet.

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