Skript-Betaversion - Universität Salzburg
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48 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />
doch durch den wiederholten Einsatz des Instruments zu verschiedenen Zeitpunkten<br />
(Posterhebungen, Zeitreihenanalysen etc.). Auf diese Weise können die<br />
bei einmaligen Einsätzen unvermeidbaren Zeitpunktverzerrungen weitgehend<br />
korrigiert werden und es lassen sich mehr oder minder stabile Ergebnisse oder<br />
Trends feststellen.<br />
Eine am Ende des Schuljahres oder nach zwei Jahren durchgeführte<br />
Posterhebung könnte beispielsweise zeigen, wie gut der ‚neue’ Klassenvorstand<br />
in der problematischen Klasse (siehe oben) nun im Urteil seiner SchülerInnen<br />
abschneidet.<br />
Ähnliche Verzerrungen können auftreten, wenn zu kleine Stichproben nicht<br />
professionell gezogen werden; darüber hinaus haben Stichproben bei Einzelschulen<br />
gerade im Zusammenhang mit Schulentwicklung meist den Nachteil,<br />
dass aufgrund der geringen Anzahl von befragten SchülerInnen pro Klasse zwar<br />
inferenzstatistisch annehmbare Kennwerte für die Gesamtschule errechnet werden<br />
dürfen, aber keine aussagekräftigen Analysen auf Klassenebene durchgeführt<br />
werden können.<br />
Mit Vollerhebungen an der zu evaluierenden Einzelschule kann diese Einschränkung<br />
behoben werden. Daher werden im Rahmen von MSS-Einsätzen<br />
grundsätzlich nur Vollerhebungen durchgeführt, um auch für die einzelnen<br />
Klassen auf der Datenbasis einer Vollerhebung Schlussfolgerungen formulieren<br />
zu können.<br />
Ad (6) Klarheit über die ‚Datenhoheit’: Im Kollegium, aber auch unter<br />
Eltern und SchülerInnen sollte nicht nur klar sein, was mit welchen Daten<br />
passiert, sondern sie sollten darüber auch eigenverantwortlich entschieden<br />
haben. Es muss vor der Evaluation mit aller gebotener Transparenz gemeinsam<br />
festgelegt werden, wer die Ergebnisse bzw. welchen Teil davon zurückgemeldet<br />
bekommt. Es muss unbedingt abgeklärt werden, was mit den personenbezogenen<br />
Daten passiert. An Schulen sind davon v.a. DirektorInnen und Klassenvorstände<br />
betroffen, da die Offenlegung ihrer Ergebnisse sofort auch ihre Anonymität<br />
aufhebt. Aber es sind auch die einzelnen LehrerInnen dann betroffen,<br />
wenn Daten zu ihrem Unterricht in den einzelnen Klassen erhoben werden.<br />
Wenn die personenbezogenen LehrerInnendaten nur die jeweiligen LehrerInnen<br />
selbst erhalten – wofür durchaus einiges spricht, wie Sicherung eines<br />
Freiraums, gelassen reagieren zu können, Vermeidung von Reaktanz etc. – dann<br />
sollten dies die SchülerInnen und Eltern von Anfang an wissen, um Enttäuschungen<br />
darüber zu vermeiden, dass die Daten nicht publik werden. Es muss<br />
also klar ausgesprochen und schriftlich festgehalten werden, was mit den Daten