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Skript-Betaversion - Universität Salzburg

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24 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />

instanz auf, indem er den schuleigenen Selbstevaluationsprozess nochmals einer<br />

kritischen Bewertung unterzieht.<br />

Einzelschulen mit der<br />

Durchführung der<br />

internen Selbstevaluation<br />

von …<br />

Erweitungsbereichen<br />

des Lehrplans und<br />

weiterer schulautonomerEntwicklungsfreiräume<br />

Staat / Bildungsministerium beauftragt …<br />

Schulaufsicht mit der<br />

Durchführung der<br />

Metaevaluation von<br />

…<br />

den von den Einzelschulendurchgeführten<br />

und dokumentiertenSelbstevaluationen<br />

Qualitätssicherungszentren<br />

mit der Durchführung der<br />

externen (standardisierten)<br />

Evaluation von …<br />

Kernbereichen des Lehrplans<br />

sowie nationaler und<br />

internationaler Bildungsstandards<br />

Abb. 1: Qualitätssicherungsmaßnahmen im Schulbereich<br />

(fett umrandet: Einsatzgebiet des in diesem Buch vorgestellten MSS-Konzepts)<br />

Der dritte Strang dient der Sicherung nationaler Bildungsstandards (Kernbereich)<br />

und der Vergleichbarkeit von Schulen, die z.B. für etwaige Schulwechsel<br />

unerlässlich ist. Die Sicherung lässt sich über nationale und internationale<br />

standardisierte Leistungstests (z.B. TIMSS, PISA etc.) oder etwa eine ‚zentrale<br />

Matura’ erreichen. 2 Von den politischen Entscheidungsträgern wird in letzter<br />

Zeit bezüglich der in den Kernbereichen des Lehrplans vorgegebenen Lehr- und<br />

2 Freilich muss hier auch eine mögliche Gefahr im Auge behalten werden: In den so evaluierten<br />

Fächern könnte ein ‚teaching to the test’ den gesamten schulautonomen Freiraum in<br />

Anspruch nehmen, was wohl kaum der Intention des Gesetzgebers entsprechen und von<br />

LehrerInnen als Einschränkung einer flexibel-schülerInnenzentrierten Unterrichtsgestaltung<br />

aufgefasst werden dürfte. Auch auf engagierter Eltern- und SchülerInnenseite dürfte ein vorrangig<br />

testorientiertes Pauken Widerspruch hervorrufen. Diese Gefahr der ausschließlichen<br />

Nutzung des Erweiterungsbereichs für das ‚Eintrichtern’ von standardbezogenen Lehrinhalten<br />

wird sich vor allem dann vergrößern, wenn die Erreichung dieser Standards für Zugangsberechtigungen<br />

(z.B. Zentralmatura für das <strong>Universität</strong>sstudium) relevant werden<br />

sollte. Beispiele aus verschiedenen Bundesstaaten der USA belegen, dass es sich hierbei um<br />

eine realistische Gefahr handelt (vgl. dazu: CARNOY, ELMORE & SISKIN 2003).

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