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24 Franz Riffert & Andreas Paschon<br />
instanz auf, indem er den schuleigenen Selbstevaluationsprozess nochmals einer<br />
kritischen Bewertung unterzieht.<br />
Einzelschulen mit der<br />
Durchführung der<br />
internen Selbstevaluation<br />
von …<br />
Erweitungsbereichen<br />
des Lehrplans und<br />
weiterer schulautonomerEntwicklungsfreiräume<br />
Staat / Bildungsministerium beauftragt …<br />
Schulaufsicht mit der<br />
Durchführung der<br />
Metaevaluation von<br />
…<br />
den von den Einzelschulendurchgeführten<br />
und dokumentiertenSelbstevaluationen<br />
Qualitätssicherungszentren<br />
mit der Durchführung der<br />
externen (standardisierten)<br />
Evaluation von …<br />
Kernbereichen des Lehrplans<br />
sowie nationaler und<br />
internationaler Bildungsstandards<br />
Abb. 1: Qualitätssicherungsmaßnahmen im Schulbereich<br />
(fett umrandet: Einsatzgebiet des in diesem Buch vorgestellten MSS-Konzepts)<br />
Der dritte Strang dient der Sicherung nationaler Bildungsstandards (Kernbereich)<br />
und der Vergleichbarkeit von Schulen, die z.B. für etwaige Schulwechsel<br />
unerlässlich ist. Die Sicherung lässt sich über nationale und internationale<br />
standardisierte Leistungstests (z.B. TIMSS, PISA etc.) oder etwa eine ‚zentrale<br />
Matura’ erreichen. 2 Von den politischen Entscheidungsträgern wird in letzter<br />
Zeit bezüglich der in den Kernbereichen des Lehrplans vorgegebenen Lehr- und<br />
2 Freilich muss hier auch eine mögliche Gefahr im Auge behalten werden: In den so evaluierten<br />
Fächern könnte ein ‚teaching to the test’ den gesamten schulautonomen Freiraum in<br />
Anspruch nehmen, was wohl kaum der Intention des Gesetzgebers entsprechen und von<br />
LehrerInnen als Einschränkung einer flexibel-schülerInnenzentrierten Unterrichtsgestaltung<br />
aufgefasst werden dürfte. Auch auf engagierter Eltern- und SchülerInnenseite dürfte ein vorrangig<br />
testorientiertes Pauken Widerspruch hervorrufen. Diese Gefahr der ausschließlichen<br />
Nutzung des Erweiterungsbereichs für das ‚Eintrichtern’ von standardbezogenen Lehrinhalten<br />
wird sich vor allem dann vergrößern, wenn die Erreichung dieser Standards für Zugangsberechtigungen<br />
(z.B. Zentralmatura für das <strong>Universität</strong>sstudium) relevant werden<br />
sollte. Beispiele aus verschiedenen Bundesstaaten der USA belegen, dass es sich hierbei um<br />
eine realistische Gefahr handelt (vgl. dazu: CARNOY, ELMORE & SISKIN 2003).