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02_BR Lehrer - adhs-goettingen.de

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Facharztes, <strong>de</strong>r Schule etc. eingeholt und Gespräche<br />

mit <strong>de</strong>n Eltern und <strong>de</strong>m Kind über<br />

seine soziale Integration durchgeführt. Die<br />

Untersuchung muss in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r Amtsarzt<br />

<strong>de</strong>s Gesundheitsamtes vornehmen.<br />

• Sind die Voraussetzungen für ambulante Hilfen<br />

zur Erziehung nach § 27 KJHG o<strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungshilfe<br />

nach § 35a KJHG gegeben, wird in<br />

<strong>de</strong>r Regel im Zusammenwirken mehrerer<br />

Fachkräfte gemeinsam mit <strong>de</strong>n Eltern und <strong>de</strong>m<br />

Kind ein Hilfeplan gemäß § 36 KJHG erstellt;<br />

dieser macht Feststellungen über <strong>de</strong>n Bedarf,<br />

die zu gewähren<strong>de</strong> Art <strong>de</strong>r Hilfe sowie die notwendigen<br />

Leistungen. Bei <strong>de</strong>r Fortschreibung<br />

<strong>de</strong>s Hilfeplans, <strong>de</strong>ssen Realisierung regelmäßig<br />

zu prüfen ist, sind die Schule, <strong>de</strong>r beteiligte<br />

Arzt, die Eltern und das Kind erneut hinzuzuziehen.<br />

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