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Tel. (0202) 479550 Fax (0202) 4795570 - Eigentümerjournal

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12 <strong>Eigentümerjournal</strong>. | Mai 2005<br />

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dings in einem früheren Urteil<br />

vom 1. Juli 1987 ausdrücklich offengelassen,<br />

wie zu entscheiden<br />

wäre, wenn nach der Abwälzungsklausel<br />

nicht nach einem (an die<br />

Mietzeit des jeweiligen Mieters<br />

anknüpfenden) Fristenplan, son-<br />

Nachdem der Bundesgerichtshof<br />

gerade im letzten Jahr zum Bereich<br />

Schönheitsreparaturen eine<br />

Vielzahl von fragwürdigen und<br />

zweifelhaften Entscheidungen gegen<br />

den Vermieter getroffen hat,<br />

erfolgte nunmehr eine Entscheidung,<br />

die die Position der Vermieter<br />

stärken wird.<br />

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dern schlechthin „bei Bedarf“ zu<br />

renovieren, also – jedenfalls dem<br />

Wortlaut der Klausel nach – bei<br />

Übergabe einer unrenovierten, renovierungsbedürftigen<br />

Wohnung<br />

eine Anfangsrenovierung vom<br />

Mieter geschuldet wäre.<br />

Der BHG hat den Anspruch des<br />

Vermieters auf Durchführung von<br />

Schönheitsreparaturen während<br />

des laufenden Mietverhältnisses<br />

bestätigt. Soweit bei gültiger<br />

Schönheitsreparatur-Regelung bei<br />

objektiver Betrachtungsweise eine<br />

Wohnung renovierungsbedürftig<br />

ist, kann der Vermieter die Durch-<br />

GmbH<br />

Nunmehr hat sich das Kammergericht<br />

im Urteil vom 19.1.2005 – 8 U<br />

17/04 – zu dem Problem geäußert.<br />

Es ging um die Renovierungsklausel<br />

für eine Wohnung, die zu Beginn<br />

der Mietzeit in wesentlichen<br />

Teilen unrenoviert war. Die in<br />

dem Mietvertrag enthaltene Klausel,<br />

wonach der Mieter zur Ausführung<br />

der Schönheitsreparaturen<br />

bei Bedarf verpflichtet wurde,<br />

war wegen dessen unangemessener<br />

Benachteiligung unwirksam,<br />

weil die Wohnung in nicht renoviertem<br />

Zustand übergeben worden<br />

und der Mieter zugleich zur<br />

Anfangsrenovierung verpflichtet<br />

worden war. Dr. O.<br />

BGH – Vermieter hat Anspruch auf Kostenvorschuss<br />

für Schönheitsreparaturen<br />

führung der Schönheitsreparaturen<br />

vom Mieter verlangen.<br />

Die Klarstellung war deswegen<br />

notwendig, weil einige Gerichte<br />

der Meinung waren, nur wenn<br />

wegen unterlassener Renovierung<br />

bereits die Substanz der Wohnung<br />

gefährdet ist, könne man während<br />

laufendem Mietverhältnis notfalls

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