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MARIEN konkret - St. Marien-Krankenhaus Siegen

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Soziales<br />

Dritter Weg gestärkt<br />

<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong> begrüßt Erfurter Urteil<br />

Die großen katholischen Arbeitgeber<br />

der Region <strong>Siegen</strong>-<br />

Wittgenstein, die <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<br />

<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong> gem. GmbH<br />

und der Caritasverband <strong>Siegen</strong>-<br />

Wittgenstein e.V. begrüßen grundsätzlich<br />

das Ende November gefällte<br />

Urteil des Bundesarbeitsgerichts.<br />

Die beiden katholischen Arbeitgeber<br />

beschäftigen circa 2.000 Menschen<br />

in der Region.<br />

Differenzierte Entscheidung<br />

aus Erfurt<br />

Das Bundesarbeitsgericht, mit Sitz<br />

in Erfurt, hat eine sachgerechte Differenzierung<br />

zwischen Tarifvertrag<br />

und kirchlichen Arbeitsvertrags-<br />

<strong>Marien</strong> <strong>konkret</strong> 68/12<br />

regelungen vorgenommen. „Letzt-<br />

endlich stärkt dieses Urteil das<br />

Selbstbestimmungsrecht der Kir-<br />

Mehr als nur ein Job: Arbeiten im<br />

<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong><br />

chen“, sind sich die Geschäfts-<br />

führungen von <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-Kranken-<br />

haus <strong>Siegen</strong> und Caritasverband<br />

einig.<br />

Die Erfurter Richter entschieden in,<br />

dass ein <strong>St</strong>reikverbot im Konfliktfalle<br />

nur dann gelten darf, wenn<br />

Gewerkschaften in die Verhandlungen<br />

„organisatorisch eingebunden<br />

sind und das Verhandlungsergebnis<br />

für die Seite des Dienstgebers<br />

als Mindestarbeitsbedingung verbindlich<br />

ist“.<br />

Einbindung der Gewerkschaften<br />

bereits vorgesehen<br />

Die Möglichkeit der Einbindung von<br />

Gewerkschaften in den Prozess der

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