MARIEN konkret - St. Marien-Krankenhaus Siegen
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Soziales<br />
Dritter Weg gestärkt<br />
<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong> begrüßt Erfurter Urteil<br />
Die großen katholischen Arbeitgeber<br />
der Region <strong>Siegen</strong>-<br />
Wittgenstein, die <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<br />
<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong> gem. GmbH<br />
und der Caritasverband <strong>Siegen</strong>-<br />
Wittgenstein e.V. begrüßen grundsätzlich<br />
das Ende November gefällte<br />
Urteil des Bundesarbeitsgerichts.<br />
Die beiden katholischen Arbeitgeber<br />
beschäftigen circa 2.000 Menschen<br />
in der Region.<br />
Differenzierte Entscheidung<br />
aus Erfurt<br />
Das Bundesarbeitsgericht, mit Sitz<br />
in Erfurt, hat eine sachgerechte Differenzierung<br />
zwischen Tarifvertrag<br />
und kirchlichen Arbeitsvertrags-<br />
<strong>Marien</strong> <strong>konkret</strong> 68/12<br />
regelungen vorgenommen. „Letzt-<br />
endlich stärkt dieses Urteil das<br />
Selbstbestimmungsrecht der Kir-<br />
Mehr als nur ein Job: Arbeiten im<br />
<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-<strong>Krankenhaus</strong> <strong>Siegen</strong><br />
chen“, sind sich die Geschäfts-<br />
führungen von <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>-Kranken-<br />
haus <strong>Siegen</strong> und Caritasverband<br />
einig.<br />
Die Erfurter Richter entschieden in,<br />
dass ein <strong>St</strong>reikverbot im Konfliktfalle<br />
nur dann gelten darf, wenn<br />
Gewerkschaften in die Verhandlungen<br />
„organisatorisch eingebunden<br />
sind und das Verhandlungsergebnis<br />
für die Seite des Dienstgebers<br />
als Mindestarbeitsbedingung verbindlich<br />
ist“.<br />
Einbindung der Gewerkschaften<br />
bereits vorgesehen<br />
Die Möglichkeit der Einbindung von<br />
Gewerkschaften in den Prozess der