MARIEN konkret - St. Marien-Krankenhaus Siegen
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Dritter Weg auch im OP<br />
Findung von Arbeitsvertragsrege-<br />
lungen ist bereits in Art. 6 der<br />
Grundordnung des kirchlichen<br />
Dienstes im Rahmen kirchlicher<br />
Arbeitsverhältnisse vorgesehen.<br />
„Diese Möglichkeit gilt es nunmehr<br />
mit Leben zu füllen“, so die<br />
Geschäftsführungen. Der bisher<br />
praktizierte Weg brachte seit Jahrzehnten<br />
Arbeitsbedingungen hervor,<br />
die weit überwiegend jenseits<br />
der Arbeitsbedingungen liegen, die<br />
in der Sozialbranche durch einen<br />
Tarifvertrag ausgehandelt wurden.<br />
Der Dritte Weg setzt eine Verantwortungspartnerschaft<br />
beider Seiten<br />
voraus und stellt ein Verhandlungsgleichgewicht<br />
sicher. Er berücksichtigt<br />
insbesondere, dass Arbeits-<br />
Arbeitskämpfe, Aus-<br />
sperrungen und <strong>St</strong>reiks<br />
passen nicht zum<br />
Selbstverständnis des<br />
kirchlichen Dienstes.<br />
Dritter Weg<br />
kämpfe, Aussperrungen und <strong>St</strong>reiks<br />
ebenso wenig zum Selbstverständnis<br />
des kirchlichen Dienstes passen<br />
wie das einseitige Festlegen von<br />
Arbeitsbedingungen durch die Leitung.<br />
Diese beiden „Modelle“ lassen<br />
sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung<br />
der Mitarbeiterinnen,<br />
Mitarbeiter und Dienstgeber für den<br />
Auftrag der Kirche vereinbaren.<br />
Soziales<br />
Die katholische Kirche hat ein eigenes Arbeitsrechtssystem<br />
geschaffen, das als Dritter Weg bezeichnet wird.<br />
Die tariflichen Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeit<br />
oder Urlaub,<br />
werden in einer gemeinsamen,<br />
paritätisch<br />
besetzten Kommission<br />
festgelegt. Dies sichert<br />
die Interessen der Mitarbeiter<br />
und wird den<br />
besonderen Anliegen<br />
des kirchlichen Dienstes<br />
gerecht.<br />
Der Dritte Weg ermöglicht<br />
die Beteiligung<br />
aller Mitarbeiter. Dazu<br />
wählen sie eine Mitarbeitervertretung.<br />
Deren Mitglieder entsenden Vertreter<br />
in die Kommissionen, in denen die Dienstverhältnisse<br />
gemeinsam mit den Dienstgebern verhandelt werden.<br />
Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die dort beschlossenen<br />
Vereinbarungen für alle Mitarbeiter – unabhängig<br />
von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft<br />
oder einem Verband.<br />
urteil bestätigt Alternative<br />
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />
bestätigt deshalb im Grundsatz,<br />
dass das wirtschaftliche<br />
Modell des Dritten Weges als Alternative<br />
zum Tarifsystem gleichwertig<br />
ist. Dieser Weg ist auch nach dem<br />
Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />
weiterhin zukunftsfähig.<br />
<strong>Marien</strong> <strong>konkret</strong> 68/12<br />
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