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MARIEN konkret - St. Marien-Krankenhaus Siegen

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Dritter Weg auch im OP<br />

Findung von Arbeitsvertragsrege-<br />

lungen ist bereits in Art. 6 der<br />

Grundordnung des kirchlichen<br />

Dienstes im Rahmen kirchlicher<br />

Arbeitsverhältnisse vorgesehen.<br />

„Diese Möglichkeit gilt es nunmehr<br />

mit Leben zu füllen“, so die<br />

Geschäftsführungen. Der bisher<br />

praktizierte Weg brachte seit Jahrzehnten<br />

Arbeitsbedingungen hervor,<br />

die weit überwiegend jenseits<br />

der Arbeitsbedingungen liegen, die<br />

in der Sozialbranche durch einen<br />

Tarifvertrag ausgehandelt wurden.<br />

Der Dritte Weg setzt eine Verantwortungspartnerschaft<br />

beider Seiten<br />

voraus und stellt ein Verhandlungsgleichgewicht<br />

sicher. Er berücksichtigt<br />

insbesondere, dass Arbeits-<br />

Arbeitskämpfe, Aus-<br />

sperrungen und <strong>St</strong>reiks<br />

passen nicht zum<br />

Selbstverständnis des<br />

kirchlichen Dienstes.<br />

Dritter Weg<br />

kämpfe, Aussperrungen und <strong>St</strong>reiks<br />

ebenso wenig zum Selbstverständnis<br />

des kirchlichen Dienstes passen<br />

wie das einseitige Festlegen von<br />

Arbeitsbedingungen durch die Leitung.<br />

Diese beiden „Modelle“ lassen<br />

sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung<br />

der Mitarbeiterinnen,<br />

Mitarbeiter und Dienstgeber für den<br />

Auftrag der Kirche vereinbaren.<br />

Soziales<br />

Die katholische Kirche hat ein eigenes Arbeitsrechtssystem<br />

geschaffen, das als Dritter Weg bezeichnet wird.<br />

Die tariflichen Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeit<br />

oder Urlaub,<br />

werden in einer gemeinsamen,<br />

paritätisch<br />

besetzten Kommission<br />

festgelegt. Dies sichert<br />

die Interessen der Mitarbeiter<br />

und wird den<br />

besonderen Anliegen<br />

des kirchlichen Dienstes<br />

gerecht.<br />

Der Dritte Weg ermöglicht<br />

die Beteiligung<br />

aller Mitarbeiter. Dazu<br />

wählen sie eine Mitarbeitervertretung.<br />

Deren Mitglieder entsenden Vertreter<br />

in die Kommissionen, in denen die Dienstverhältnisse<br />

gemeinsam mit den Dienstgebern verhandelt werden.<br />

Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die dort beschlossenen<br />

Vereinbarungen für alle Mitarbeiter – unabhängig<br />

von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft<br />

oder einem Verband.<br />

urteil bestätigt Alternative<br />

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />

bestätigt deshalb im Grundsatz,<br />

dass das wirtschaftliche<br />

Modell des Dritten Weges als Alternative<br />

zum Tarifsystem gleichwertig<br />

ist. Dieser Weg ist auch nach dem<br />

Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />

weiterhin zukunftsfähig.<br />

<strong>Marien</strong> <strong>konkret</strong> 68/12<br />

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