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Gemeindeversammlung - Gemeinde Erlenbach

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Geschäft 2<br />

Genehmigung Jahresrechnung 2008 Gemeinsame Sekundarschule<br />

<strong>Erlenbach</strong>-Herrliberg (GSEH)<br />

Antrag<br />

Die Schulpflege beantragt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zu beschliessen:<br />

1. Die Jahresrechnung 2008 der Gemeinsamen Sekundarschule <strong>Erlenbach</strong>-Herrliberg (GSEH)<br />

wird genehmigt. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von Fr. 2’893’921.10<br />

und einem Ertrag von Fr. 75’172.20 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 2’818’748.90<br />

ab. Der Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Erlenbach</strong> an diesem Nettoaufwand beträgt Fr. 1’316’355.–.<br />

Dazu kommt eine Mietausgleichszahlung an Herrliberg für das gegenseitige Zurverfügungstellen<br />

der Schulanlagen von Fr. 144’759.–.<br />

2. Vorbehalten bleibt die gleichlautende Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> Herrliberg.<br />

Weisung<br />

Die Jahresrechnung der Gemeinsamen Sekundarschule <strong>Erlenbach</strong> Herrliberg (GSEH) weist<br />

einen Aufwand von Fr. 2’893’921.10 (Voranschlag Fr. 3’101’500.–) sowie einen Ertrag von<br />

Fr. 75’172.20 (Fr. 40’000.–) aus. Der Anteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Erlenbach</strong> an den Nettokosten von<br />

Fr. 2’818’748.90 beträgt Fr. 1’316’355.– (budgetiert Fr. 1’445’000.–). Der Personalaufwand ist<br />

um rund Fr. 130’000.–, der Sachaufwand um gut Fr. 140’000.– geringer ausgefallen als veranschlagt.<br />

In der GSEH-Jahresrechnung nicht berücksichtigt ist die Miete für das gegenseitige Zurverfügungstellen<br />

der Schulanlagen. <strong>Erlenbach</strong> hat Herrliberg für das letzte Jahr eine Mietausgleichszahlung<br />

von Fr. 144’759.– geleistet (Voranschlag Fr. 205‘000.–).<br />

Sowohl der <strong>Gemeinde</strong>anteil an den Nettokosten der GSEH als auch die Mietausgleichszahlung<br />

sind in der Jahresrechnung 2008 der Politischen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Erlenbach</strong> enthalten.<br />

Gemäss Art. 6 des Zweckverbandsvertrags «Oberstufe <strong>Erlenbach</strong>-Herrliberg» bedarf die Genehmigung<br />

der Jahresrechnung der Gemeinsamen Sekundarschule <strong>Erlenbach</strong>-Herrliberg der<br />

übereinstimmenden Zustimmung der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>en beider <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Empfehlung<br />

Die Schulpflege <strong>Erlenbach</strong> ersucht die Stimmberechtigten, die GSEH-Jahresrechnung 2008<br />

zu genehmigen.<br />

Behördlicher Referent: Schulpräsident Max Wullschleger<br />

<strong>Erlenbach</strong>, 30. März 2009 Für die Schulpflege<br />

29<br />

M. Wullschleger, B. Ammann,<br />

Präsident Leiterin Schulverwaltung a.i.

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