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Gemeindeversammlung - Gemeinde Erlenbach

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Das Areal Trottgatter wird in erster Linie als Frei- und Naherholungsraum verstanden, der neben<br />

der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung auch eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen<br />

soll. Andere Nutzer wie Wanderer oder Velofahrer werden nicht eingeschränkt. Die Errichtung<br />

einer Golfübungsanlage bringt für die Landschaft nur geringfügige Änderungen in der Nutzung<br />

der Flächen, weil der Grossteil davon (Landezone der Golfbälle) als Grasfläche bestehen<br />

bleibt. Vielmehr wird das Gebiet durch die Gestaltung der Anlage mit neuen Ökoausgleichsflächen<br />

von über 9‘000 m² aufgewertet.<br />

Die Golfübungsanlage ist für jedermann mittels öffentlichem oder privatem Verkehr zugänglich.<br />

Benutzer des öffentlichen Verkehrs werden die Anlage um 25% vergünstigt benutzen können.<br />

Zudem wird am Sonntag von April bis Oktober ein Busservice eingerichtet, welcher durch den<br />

Driving Range Betrieb finanziert wird. Sollte ein öffentlicher Busbetrieb am Sonntag aufgenommen<br />

werden, würde dafür ein Beitrag ausgerichtet. Die Benutzung des Parkplatzes wird gebührenpflichtig<br />

sein. Die Anlage im Trottgatter ermöglicht den Nutzern kürzere Anfahrten gegenüber<br />

vergleichbaren auswärtigen Anlagen. Damit lassen sich Fahrkilometer verringern und<br />

somit ein Beitrag zum Umweltschutz leisten.<br />

Die Anliegen der golfinteressierten Personen, der <strong>Erlenbach</strong>erinnen und <strong>Erlenbach</strong>er sowie der<br />

Anwohner, werden im vorliegenden Projekt in ausgewogener Art und Weise aufeinander abgestimmt.»<br />

Ausgangslage<br />

Die Fläche des privaten Gestaltungsplans befindet sich ausserhalb des Siedlungsgebiets in<br />

der Landwirtschaftszone und ist daher in analogem Verfahren wie eine Nutzungsplanänderung<br />

zu behandeln. Der Gestaltungsplan bedarf der Zustimmung der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> und<br />

der anschliessenden Genehmigung durch die Baudirektion Kanton Zürich. Voraussetzung für<br />

die kantonale Genehmigung ist, die beanspruchte Fläche im Zonenplan in eine Erholungszone<br />

umzuzonen und die Bau- und Zonenordnung (BZO) entsprechend zu ergänzen. Auf Grund dieser<br />

Ausgangslage hat der <strong>Gemeinde</strong>rat parallel zum privaten Gestaltungsplan eine Teilrevision<br />

der Nutzungsplanung ausgelöst (siehe dazu separate <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>svorlage).<br />

Das eigentliche Bauprojekt bzw. die spätere Realisierung der Golfübungsanlage setzt, gestützt<br />

auf den rechtskräftigen Gestaltungsplan, eine baurechtliche Bewilligung voraus.<br />

Privater Gestaltungsplan<br />

Der private Gestaltungsplan setzt sich aus Bestimmungen und einem Situationsplan 1:500<br />

zusammen (siehe Anhang 1 und 2). Der Projektperimeter umfasst:<br />

• veränderte Landwirtschaftsflächen 6’540 m 2<br />

• neue ökologische Ausgleichsflächen 9’056 m 2<br />

• Ausstattungsbereich (Landezone Golfbälle) ca. 25’000 m 2<br />

Gestaltungsplanperimeter Trottgatter ca. 40’596 m 2<br />

Der gesamte Gestaltungsplanperimeter befindet sich auf einem Teil des Grundstücks<br />

Kat.-Nr. 5404 der Gebrüder Wydler und Sohn.<br />

Mit dem Gestaltungsplan werden im bezeichneten Gebiet Lage, Abmessungen sowie die<br />

Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten, Anlagen und Umgebung bindend festgelegt.<br />

Der Gestaltungsplan ordnet auch die Erschliessung und Parkierung.<br />

Gemäss Gestaltungsplan sind 21 ungedeckte Abschlagplätze ab Matten, 10 ab Rasen und 6<br />

für das Kurzspiel sowie 6 gedeckte Plätze in einer Abschlaghütte geplant. Gesamthaft können

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