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Gemeindeversammlung - Gemeinde Erlenbach

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Geschäft 14<br />

Teilrevision Nutzungsplanung Trottgatter<br />

Antrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zu beschliessen:<br />

1. Die Bau- und Zonenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Erlenbach</strong> vom 25. September 1995 wird wie<br />

folgt geändert:<br />

Anpassung Zonenplan<br />

Der in der Landwirtschaftszone liegende Teil des Grundstücks Kat.-Nr. 5404, begrenzt<br />

durch den Revisionsperimeter, wird der Erholungszone zugewiesen.<br />

Ergänzung Bau- und Zonenordnung (BZO)<br />

Art. 25 Abs. 1 BZO wird ergänzt mit:<br />

f) Golfübungsanlage Trottgatter, Empfindlichkeitsstufe III<br />

Art. 25 BZO wird mit einem neuen Absatz ergänzt:<br />

3 In der Erholungszone Golfübungsanlage Trottgatter gelten die Bestimmungen des<br />

privaten Gestaltungsplans Trottgatter.<br />

2. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt.<br />

3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird ermächtigt, Korrekturen bei der vorstehenden Umzonung vornehmen<br />

zu dürfen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder<br />

von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

Weisung<br />

Die IG Driving Range <strong>Erlenbach</strong> plant die Erstellung einer öffentlich zugänglichen Golfübungsanlage<br />

im Gebiet Trottgatter am östlichen Siedlungsrand von <strong>Erlenbach</strong>. Zu diesem Zweck<br />

reichte sie den privaten Gestaltungsplan Trottgatter ein (siehe dazu separate <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>svorlage).<br />

Dieser bedarf bei Zustimmung durch die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> anschliessend<br />

der Genehmigung durch den Kanton. Voraussetzung dafür ist aber eine Teilrevision<br />

der Nutzungsplanung in diesem Gebiet (Anpassung Zonenplan sowie Ergänzung Bauund<br />

Zonenordnung). Auf Grund dieser Ausgangslage hat der <strong>Gemeinde</strong>rat parallel zum Gestaltungsplanverfahren<br />

die Bearbeitung der Umzonung ausgelöst. Gemäss Art. 11 lit. b der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

ist zu deren Festlegung die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zuständig.<br />

Inhalt Teilrevision Nutzungsplanung Trottgatter<br />

Anpassung Zonenplan<br />

Im Trottgatter ist eine rund 4 ha grosse Golfübungsanlage geplant. Diese besteht aus gedeckten<br />

Abschlagplätzen unter einer Abschlaghütte, offenen Abschlagplätzen, Spielbereiche für<br />

das Kurzspiel, einer Spielfläche sowie einer Parkierungsanlage für Fahrzeuge. Für die dafür<br />

beanspruchte Fläche ist eine Erholungszone festzulegen bzw. eine Umzonung von der Landwirtschafts-<br />

in die Erholungszone vorzunehmen.

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