Gemeindeversammlung - Gemeinde Erlenbach
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Geschäft 14<br />
Teilrevision Nutzungsplanung Trottgatter<br />
Antrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zu beschliessen:<br />
1. Die Bau- und Zonenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Erlenbach</strong> vom 25. September 1995 wird wie<br />
folgt geändert:<br />
Anpassung Zonenplan<br />
Der in der Landwirtschaftszone liegende Teil des Grundstücks Kat.-Nr. 5404, begrenzt<br />
durch den Revisionsperimeter, wird der Erholungszone zugewiesen.<br />
Ergänzung Bau- und Zonenordnung (BZO)<br />
Art. 25 Abs. 1 BZO wird ergänzt mit:<br />
f) Golfübungsanlage Trottgatter, Empfindlichkeitsstufe III<br />
Art. 25 BZO wird mit einem neuen Absatz ergänzt:<br />
3 In der Erholungszone Golfübungsanlage Trottgatter gelten die Bestimmungen des<br />
privaten Gestaltungsplans Trottgatter.<br />
2. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt.<br />
3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird ermächtigt, Korrekturen bei der vorstehenden Umzonung vornehmen<br />
zu dürfen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder<br />
von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind<br />
öffentlich bekannt zu machen.<br />
Weisung<br />
Die IG Driving Range <strong>Erlenbach</strong> plant die Erstellung einer öffentlich zugänglichen Golfübungsanlage<br />
im Gebiet Trottgatter am östlichen Siedlungsrand von <strong>Erlenbach</strong>. Zu diesem Zweck<br />
reichte sie den privaten Gestaltungsplan Trottgatter ein (siehe dazu separate <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>svorlage).<br />
Dieser bedarf bei Zustimmung durch die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> anschliessend<br />
der Genehmigung durch den Kanton. Voraussetzung dafür ist aber eine Teilrevision<br />
der Nutzungsplanung in diesem Gebiet (Anpassung Zonenplan sowie Ergänzung Bauund<br />
Zonenordnung). Auf Grund dieser Ausgangslage hat der <strong>Gemeinde</strong>rat parallel zum Gestaltungsplanverfahren<br />
die Bearbeitung der Umzonung ausgelöst. Gemäss Art. 11 lit. b der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
ist zu deren Festlegung die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zuständig.<br />
Inhalt Teilrevision Nutzungsplanung Trottgatter<br />
Anpassung Zonenplan<br />
Im Trottgatter ist eine rund 4 ha grosse Golfübungsanlage geplant. Diese besteht aus gedeckten<br />
Abschlagplätzen unter einer Abschlaghütte, offenen Abschlagplätzen, Spielbereiche für<br />
das Kurzspiel, einer Spielfläche sowie einer Parkierungsanlage für Fahrzeuge. Für die dafür<br />
beanspruchte Fläche ist eine Erholungszone festzulegen bzw. eine Umzonung von der Landwirtschafts-<br />
in die Erholungszone vorzunehmen.