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Gemeindeversammlung - Gemeinde Erlenbach

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Anmerkung<br />

Falls die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> den privaten Gestaltungsplan Trottgatter ablehnt, ist auch die<br />

vorliegende Umzonung hinfällig. Der <strong>Gemeinde</strong>rat würde dann die Vorlage an der Versammlung<br />

selber zurückziehen.<br />

Empfehlung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist überzeugt, dass die Teilrevision des Zonenplans im Gebiet Trottgatter mit<br />

der Zuweisung einer Teilfläche des Grundstücks Kat.-Nr. 5404 von der Landwirtschafts- in die<br />

Erholungszone sowie die Ergänzung der Bau- und Zonenordnung angemessen und zweckmässig<br />

sind und zudem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.<br />

Er empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, der Teilrevision Nutzungsplanung Trottgatter zuzustimmen.<br />

Behördlicher Referent: Bauvorstand Urs Berli<br />

<strong>Erlenbach</strong>, 21. April 2009 Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

F. Arnold, Präsident H. Wyler, Schreiber

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