04.12.2012 Views

ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

18<br />

Leistungsanspruch nach EFA<br />

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, die sich in Deutschland zur Arbeitsuche aufhalten und<br />

die Staatsangehörigkeit eines der Länder haben, die das Europäische FürsorgeAbkommen<br />

unterzeichnet und ratifiziert haben (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich,<br />

Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal,<br />

Schweden, Spanien, Türkei, Großbritannien), können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen<br />

sofort nach der Einreise zu den Leistungsberechtigten Personen gehören. Für diese<br />

Personengruppe gilt der Ausschlussgrund nach § 7 Abs.1, S.2, Nr. 2 nicht.<br />

Info: Ausländer, die keine Arbeitserlaubnis besitzen, sollten SGB <strong>II</strong>-Leistungen beantragen,<br />

wenn sie mit ihrem erwerbsfähigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben<br />

und sie sich nicht ausschließlich zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und außerdem<br />

der Ausschluss für die ersten drei Monate für neu eingereiste Ausländer nicht greift.<br />

Beispiel: Eine im Haushalt und (eheähnlicher) Bedarfsgemeinschaft lebende ausländische<br />

Verlobte eines Deutschen hat wegen der bevorstehenden Eheschließung eine Fiktionsbescheinigung<br />

erhalten, die Verlobte ist gesundheitlich in der Lage zu arbeiten. Hier sollten<br />

beim Jobcenter Leistungen beantragt werden.<br />

Nach der Unionsbürgerrichtlinie und dem Freizügigkeitsgesetz/EU behalten in bestimmten<br />

Fällen Unionsbürger ihren Status als Arbeitnehmer bzw. als selbständig Erwerbstätige,<br />

obwohl sie arbeitslos geworden sind, so z. B. bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit (oder nach<br />

selbständiger Tätigkeit unter den gleichen Umständen) nach mehr als einem Jahr Tätigkeit<br />

und entsprechender Bestätigung durch die Agentur für Arbeit. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit<br />

nach weniger als einem Jahr Tätigkeit oder Selbständigkeit und Meldung bei der<br />

Agentur für Arbeit, bleibt der Status immerhin noch für 6 Monate erhalten. Wichtig dabei<br />

ist, dass Sie unfreiwillig arbeitslos geworden sind (z. B. durch Kündigung des Arbeitgebers<br />

aus betriebsbedingten Gründen) oder dass die Selbständigkeit aufgegeben wurde, weil kein<br />

Gewinn mehr erwirtschaftet werden konnte. Das Jobcenter verlangt Nachweise darüber!<br />

Wenn der Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger für den Unionsbürger trotz faktischer<br />

Arbeitslosigkeit aufrechterhalten bleibt, besteht auch Anspruch auf <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>.<br />

Tipp: Wir empfehlen auf jeden Fall nach Eintritt von Arbeitslosigkeit weiterhin intensive<br />

Arbeitsbemühungen nachzuweisen, da bei längerem Leistungsbezug die Ausländerbehörde<br />

das Aufenthaltsrecht überprüfen und gegebenenfalls widerrufen kann, wenn Sie noch kein<br />

Daueraufenthaltsrecht in Deutschland genießen.<br />

Unionsbürger haben nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht<br />

und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in der Regel Anspruch auf<br />

SGB <strong>II</strong>-Leistungen, und zwar ohne besondere ausländerspezifische Bedingungen zu erfüllen.<br />

Weiter gilt für Unionsbürger, die ihr Aufenthaltsrecht von deutschen oder ausländischen<br />

Familienangehörigen ableiten oder Elternteil von einem deutschen minderjährigen Kind<br />

sind, dass sie einen Anspruch auf SGB <strong>II</strong>-Leistungen haben, wenn sie die anderen Voraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

In einigen Fällen kann bei Anspruchsausschluss Sozialhilfe beansprucht werden, z. B. wenn<br />

Sie keine Arbeitserlaubnis besitzen oder wenn SGB <strong>II</strong>-Leistungen wegen Aufenthalts in den

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!