ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
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1. Erstausstattung für die Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten:<br />
Eine Erstausstattung kann Ihnen z.B. zustehen bei Trennung vom Partner, Bedarf nach einem<br />
Wohnungsbrand, wenn ein Bedürftiger aus der Haft entlassen wird und eine Wohnung und<br />
Einrichtung neu benötigt und natürlich bei dem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung<br />
z.B. bei jungen Erwachsenen, die aus dem Haushalt der Eltern ausziehen (mit vorheriger Genehmigung<br />
durch das Jobcenter!). Eine (Teil)ausstattung kann aber auch in Frage kommen,<br />
wenn Sie wegen einer unangemessenen Miete umziehen müssen und einzelne Möbel durch<br />
diesen Umzug unbrauchbar werden (so das BSG vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R) sowie bei<br />
einem (erlaubten) Umzug in eine größere angemessene Wohnung.<br />
Die notwendigen Gegenstände sind einzeln zu beantragen (also eine Liste schreiben) und<br />
werden als Zuschuss gewährt. Das Jobcenter kann Sie allerdings verpflichten, gebrauchte Möbel<br />
aus dem Möbellager zu beziehen.<br />
Geht Ihre Waschmaschine oder Ihr Kühlschrank kaputt, können Sie leider keine Leistungen<br />
für den Neukauf als Zuschuss erhalten. Es handelt sich hier nicht um eine Erstausstattung,<br />
sondern eine so genannte „Ersatzbeschaffung“. In diesem Fall können Sie nur ein Darlehen,<br />
siehe unter 4.5, erhalten.<br />
2. Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt<br />
Eine Erstausstattung für Bekleidung kommt nach einem Wohnungsbrand in Betracht oder<br />
aber auch z.B. bei einer erheblichen Gewichtszu- oder abnahme, die plötzlich erfolgt. In<br />
<strong>Berlin</strong> werden die Leistungen hierfür pauschal erbracht, die Pauschalen sind in dem oben<br />
genannten Rundschreiben zu finden.<br />
Auch für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gibt es in <strong>Berlin</strong> Pauschalen:<br />
• für die Schwangerschaftsbekleidung 142 Euro<br />
• für die Babyerstausstattung 311 Euro<br />
• für Kinderwagen mit Matratze 100 Euro, Kinderbett mit Matratze 100 Euro und<br />
Hochstuhl 15 Euro<br />
3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen<br />
Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten<br />
Diese Sonderleistung wurde 2011 neu eingeführt. Es gibt darum noch keine Ausführungsvorschriften.<br />
Was genau mit dem Begriff „Therapeutische Geräte und Ausrüstungen“ gemeint ist,<br />
erschließt sich nicht aus der Gesetzesbegründung.<br />
Achtung! Die einmaligen Bedarfe stehen auch Menschen zu, die ansonsten keinen Anspruch<br />
auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, die aber nicht über genügend<br />
Einkommen oder Vermögen verfügen, um diese Bedarfe decken zu können. Die Leistungen<br />
werden dann in Abhängigkeit vom Einkommen der nächsten 7 Monate bewilligt.<br />
4.5 Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB <strong>II</strong>)<br />
Wie unter 4.4 bereits erwähnt, fällt eine Ersatzbeschaffung nicht unter die Erstausstattung<br />
Wenn etwas in einem Haushalt bereits vorhanden ist bzw. war und kaputt geht, z.B. die<br />
Waschmaschine, muss der Neukauf aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Unter Umständen<br />
kommt ein Darlehen durch das Jobcenter in Betracht. Der Bedarf muss dafür „unabweisbar“<br />
(also unbedingt notwendig) sein und es dürfen keine Ersparnisse vorhanden sein, mit denen<br />
der Bedarf selbst gedeckt werden kann. Ab dem auf die Gewährung des Darlehens folgenden<br />
Monat wird dieses bis zur Tilgung mit 10 % des Regelbedarfs durch das Jobcenter aufgerechnet,<br />
Sie erhalten also 10 % Ihres Regelbedarfs weniger, bis das Darlehen abgezahlt ist.