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ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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1. Erstausstattung für die Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten:<br />

Eine Erstausstattung kann Ihnen z.B. zustehen bei Trennung vom Partner, Bedarf nach einem<br />

Wohnungsbrand, wenn ein Bedürftiger aus der Haft entlassen wird und eine Wohnung und<br />

Einrichtung neu benötigt und natürlich bei dem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung<br />

z.B. bei jungen Erwachsenen, die aus dem Haushalt der Eltern ausziehen (mit vorheriger Genehmigung<br />

durch das Jobcenter!). Eine (Teil)ausstattung kann aber auch in Frage kommen,<br />

wenn Sie wegen einer unangemessenen Miete umziehen müssen und einzelne Möbel durch<br />

diesen Umzug unbrauchbar werden (so das BSG vom 01.07.2009 – B 4 AS 77/08 R) sowie bei<br />

einem (erlaubten) Umzug in eine größere angemessene Wohnung.<br />

Die notwendigen Gegenstände sind einzeln zu beantragen (also eine Liste schreiben) und<br />

werden als Zuschuss gewährt. Das Jobcenter kann Sie allerdings verpflichten, gebrauchte Möbel<br />

aus dem Möbellager zu beziehen.<br />

Geht Ihre Waschmaschine oder Ihr Kühlschrank kaputt, können Sie leider keine Leistungen<br />

für den Neukauf als Zuschuss erhalten. Es handelt sich hier nicht um eine Erstausstattung,<br />

sondern eine so genannte „Ersatzbeschaffung“. In diesem Fall können Sie nur ein Darlehen,<br />

siehe unter 4.5, erhalten.<br />

2. Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt<br />

Eine Erstausstattung für Bekleidung kommt nach einem Wohnungsbrand in Betracht oder<br />

aber auch z.B. bei einer erheblichen Gewichtszu- oder abnahme, die plötzlich erfolgt. In<br />

<strong>Berlin</strong> werden die Leistungen hierfür pauschal erbracht, die Pauschalen sind in dem oben<br />

genannten Rundschreiben zu finden.<br />

Auch für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gibt es in <strong>Berlin</strong> Pauschalen:<br />

• für die Schwangerschaftsbekleidung 142 Euro<br />

• für die Babyerstausstattung 311 Euro<br />

• für Kinderwagen mit Matratze 100 Euro, Kinderbett mit Matratze 100 Euro und<br />

Hochstuhl 15 Euro<br />

3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen<br />

Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten<br />

Diese Sonderleistung wurde 2011 neu eingeführt. Es gibt darum noch keine Ausführungsvorschriften.<br />

Was genau mit dem Begriff „Therapeutische Geräte und Ausrüstungen“ gemeint ist,<br />

erschließt sich nicht aus der Gesetzesbegründung.<br />

Achtung! Die einmaligen Bedarfe stehen auch Menschen zu, die ansonsten keinen Anspruch<br />

auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, die aber nicht über genügend<br />

Einkommen oder Vermögen verfügen, um diese Bedarfe decken zu können. Die Leistungen<br />

werden dann in Abhängigkeit vom Einkommen der nächsten 7 Monate bewilligt.<br />

4.5 Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB <strong>II</strong>)<br />

Wie unter 4.4 bereits erwähnt, fällt eine Ersatzbeschaffung nicht unter die Erstausstattung<br />

Wenn etwas in einem Haushalt bereits vorhanden ist bzw. war und kaputt geht, z.B. die<br />

Waschmaschine, muss der Neukauf aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Unter Umständen<br />

kommt ein Darlehen durch das Jobcenter in Betracht. Der Bedarf muss dafür „unabweisbar“<br />

(also unbedingt notwendig) sein und es dürfen keine Ersparnisse vorhanden sein, mit denen<br />

der Bedarf selbst gedeckt werden kann. Ab dem auf die Gewährung des Darlehens folgenden<br />

Monat wird dieses bis zur Tilgung mit 10 % des Regelbedarfs durch das Jobcenter aufgerechnet,<br />

Sie erhalten also 10 % Ihres Regelbedarfs weniger, bis das Darlehen abgezahlt ist.

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