ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
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Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzen sich zusammen aus:<br />
1. dem Regelbedarf<br />
2. ggf. Mehrbedarfen<br />
3. dem Bedarf für Unterkunft und Heizung<br />
4. ggf. einmaligen Bedarfen, die als Zuschuss gewährt werden<br />
5. ggf. Darlehen bei unabweisbarem Bedarf<br />
6. ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />
Außerdem sind folgende Leistungen zur Absicherung vorgesehen:<br />
• die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflegeversicherung, sofern kein Anspruch<br />
auf Familienversicherung für SGB <strong>II</strong>-Berechtigte und keine Versicherung bei einer<br />
privaten Krankenversicherung besteht.<br />
• für Personen, die in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig sind,<br />
müssen die Beiträge bis zur Höhe des halben Beitrages im Basistarif der privaten<br />
Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen werden (Urt. des BSG vom<br />
18.01.2011, B 4 AS 108/10 R, Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 27.1.2011)<br />
• Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung für <strong>ALG</strong> <strong>II</strong>-Empfänger und Sozialgeldempfänger,<br />
die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind<br />
und auch keine Familienversicherung beanspruchen können. Wenn allein durch den<br />
Beitrag Hilfebedürftigkeit entsteht, wird der Beitrag in der notwendigen Höhe übernommen.<br />
Hinweis: Für Sozialgeldempfänger übernimmt das Jobcenter im Normalfall keine Beiträge<br />
zur gesetzlichen Krankenversicherung, weil diese nicht pflichtversichert sind. Sie sind in der<br />
Regel familienversichert. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung<br />
an eine kompetente Beratungsstelle.<br />
4.1 Der Regelbedarf (§§ 20, 23, 77 Abs. 4 SGB <strong>II</strong>)<br />
Der Regelbedarf ist eine feste Größe. Er wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres angepasst.<br />
Regelbedarfe sollen den laufenden Lebensunterhalt decken. Dazu gehören u. a.: Nahrungsmittel<br />
und Getränke, Hausrat, Kleidung, Körperpflege, Energie ohne deren Anteile für die<br />
Heizung und die Erzeugung von Warmwasser, Telefon, Fahrtkosten, kulturelle Bedürfnisse,<br />
Rezeptgebühren und vieles mehr. Die Höhe der Regelbedarfe hängt vom Alter ab und von<br />
der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft