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ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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42<br />

Seit dem 01.01.2011 gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die Kosten zur Warmwassererzeugung.<br />

Siehe dazu weiter oben unter dem Punkt 4.2 – Mehrbedarfszuschlag wegen<br />

dezentraler Warmwasserversorgung.<br />

Was sind angemessene Kosten der Unterkunft?<br />

Obergrenzen für angemessene Bruttowarmmieten in <strong>Berlin</strong><br />

1 Personen-Haushalt 378 Euro<br />

2-Personen-Haushalt 444 Euro<br />

3-Personen-Haushalt 542 Euro<br />

4-Personen-Haushalt 619 Euro<br />

5-Personen-Haushalt 705 Euro<br />

(für jede weitere Person 50 Euro zusätzlich)<br />

Wenn die Wohnung unangemessen ist<br />

erlässt das Jobcenter eine „Aufforderung zur Kostensenkung“. In der Regel ist damit verbunden,<br />

dass die Wohnungskosten in tatsächlicher Höhe nur noch für 6 Monate gezahlt werden. Danach<br />

wird die Miete auf die Höchstgrenze der Angemessenheit abgesenkt, so z. B. bei einem Alleinstehenden,<br />

wenn keine besonderen Gründe vorliegen, übernimmt das Jobcenter nur noch 378 Euro.<br />

Wenn Sie eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, empfehlen wir Ihnen, umgehend eine<br />

Beratungsstelle aufzusuchen. Es gibt Ausnahmesituationen, die den Erhalt der Wohnung rechtfertigen<br />

können. Dies gilt auch, wenn Sie trotz intensiver Suche keine angemessene Wohnung<br />

finden. Sie müssen Ihre Bemühungen dann nachweisen. Darum sollten Sie sich alle Adressen und<br />

Ansprechpartner notieren bzw. alle Nachweise aufheben.<br />

Wenn Sie umziehen wollen oder müssen<br />

Vor einem Umzug ist es wichtig, sich an das Jobcenter zu wenden, die Gründe für den Umzug<br />

zu schildern und eine Zusicherung zur Übernahme der entstehenden Kosten für Umzug, Kaution<br />

und Bruttowarmmiete zu beantragen. Wenn Sie ohne Zusicherung der Kosten für eine neue<br />

Wohnung umziehen, erhalten Sie für die neue Wohnung nur die Miete in Höhe der bisherigen<br />

Bruttowarmmiete und müssen die Kaution und die Umzugskosten selbst tragen. Auch ist die<br />

Praxis der (<strong>Berlin</strong>er) Jobcenter so, dass in diesem Fall keine Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen<br />

übernommen werden. Diese Praxis ist rechtlich umstritten, Sie könnten vor dem<br />

Sozialgericht dagegen klagen, die Richter entscheiden unterschiedlich.<br />

Wichtig: Zusicherung des Jobcenters einholen vor Unterzeichnung eines Mietvertrages!<br />

Sie benötigen dazu ein detailliertes schriftliches Wohnungsangebot vom zukünftigen Vermieter,<br />

aus dem die Grundmiete, die Betriebskosten (kalt) und die Heizkosten hervorgehen, sowie die<br />

Höhe einer eventuell zu zahlenden Kaution.

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