ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
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Seit dem 01.01.2011 gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die Kosten zur Warmwassererzeugung.<br />
Siehe dazu weiter oben unter dem Punkt 4.2 – Mehrbedarfszuschlag wegen<br />
dezentraler Warmwasserversorgung.<br />
Was sind angemessene Kosten der Unterkunft?<br />
Obergrenzen für angemessene Bruttowarmmieten in <strong>Berlin</strong><br />
1 Personen-Haushalt 378 Euro<br />
2-Personen-Haushalt 444 Euro<br />
3-Personen-Haushalt 542 Euro<br />
4-Personen-Haushalt 619 Euro<br />
5-Personen-Haushalt 705 Euro<br />
(für jede weitere Person 50 Euro zusätzlich)<br />
Wenn die Wohnung unangemessen ist<br />
erlässt das Jobcenter eine „Aufforderung zur Kostensenkung“. In der Regel ist damit verbunden,<br />
dass die Wohnungskosten in tatsächlicher Höhe nur noch für 6 Monate gezahlt werden. Danach<br />
wird die Miete auf die Höchstgrenze der Angemessenheit abgesenkt, so z. B. bei einem Alleinstehenden,<br />
wenn keine besonderen Gründe vorliegen, übernimmt das Jobcenter nur noch 378 Euro.<br />
Wenn Sie eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, empfehlen wir Ihnen, umgehend eine<br />
Beratungsstelle aufzusuchen. Es gibt Ausnahmesituationen, die den Erhalt der Wohnung rechtfertigen<br />
können. Dies gilt auch, wenn Sie trotz intensiver Suche keine angemessene Wohnung<br />
finden. Sie müssen Ihre Bemühungen dann nachweisen. Darum sollten Sie sich alle Adressen und<br />
Ansprechpartner notieren bzw. alle Nachweise aufheben.<br />
Wenn Sie umziehen wollen oder müssen<br />
Vor einem Umzug ist es wichtig, sich an das Jobcenter zu wenden, die Gründe für den Umzug<br />
zu schildern und eine Zusicherung zur Übernahme der entstehenden Kosten für Umzug, Kaution<br />
und Bruttowarmmiete zu beantragen. Wenn Sie ohne Zusicherung der Kosten für eine neue<br />
Wohnung umziehen, erhalten Sie für die neue Wohnung nur die Miete in Höhe der bisherigen<br />
Bruttowarmmiete und müssen die Kaution und die Umzugskosten selbst tragen. Auch ist die<br />
Praxis der (<strong>Berlin</strong>er) Jobcenter so, dass in diesem Fall keine Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen<br />
übernommen werden. Diese Praxis ist rechtlich umstritten, Sie könnten vor dem<br />
Sozialgericht dagegen klagen, die Richter entscheiden unterschiedlich.<br />
Wichtig: Zusicherung des Jobcenters einholen vor Unterzeichnung eines Mietvertrages!<br />
Sie benötigen dazu ein detailliertes schriftliches Wohnungsangebot vom zukünftigen Vermieter,<br />
aus dem die Grundmiete, die Betriebskosten (kalt) und die Heizkosten hervorgehen, sowie die<br />
Höhe einer eventuell zu zahlenden Kaution.