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ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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2.1 Die fünf allgemeinen Leistungsvoraussetzungen<br />

Vorbemerkung:<br />

Nur, wenn Sie alle 5 Voraussetzungen erfüllen, sind Sie leistungsberechtigt. Wenn Sie mit<br />

Familienangehörigen zusammenleben, also eine Bedarfsgemeinschaft bilden (siehe unter<br />

Punkt 3.1), muss wenigstens eine Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig<br />

sein. Dann können die anderen Personen, wie z.B. Kinder unter 15 Jahren, auch Leistungen<br />

erhalten, wenn kein weiterer Ausschlussgrund vorliegt.<br />

2.1.1 Alter (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7a SGB <strong>II</strong>)<br />

Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen können Sie <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> erhalten, wenn Sie mindestens<br />

15 Jahre alt sind bis zu dem Ablauf des Monats, an dem die gesetzliche Altersgrenze für<br />

den Rentenbezug erreicht wird.<br />

Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit 65<br />

Jahren. Für die, die später geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze schrittweise bis auf 67<br />

Jahre (Jahrgang 1964).<br />

Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (also ab Ihrem 63. Geburtstag) sind Sie verpflichtet, die<br />

vorzeitige Altersrente zu beantragen, womit Kürzungen der Rente in Kauf zu nehmen sind<br />

(§ 12a SGB <strong>II</strong>).<br />

In welchen Fällen sind Sie nicht verpflichtet, vorzeitig Rente in Anspruch zu nehmen?<br />

(Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen<br />

Altersrente – UnbilligkeitsV, DH der BA zum § 12a)<br />

• Wenn Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben,<br />

• wenn Sie in Kürze (innerhalb der nächsten drei Monate) das Rentenalter erreichen<br />

• wenn Sie mindestens halbtags sozialversicherungspflichtig arbeiten<br />

• wenn Sie in nächster Zukunft (innerhalb von drei Monaten) eine sozialversicherungs-<br />

pflichtige Halbtagsbeschäftigung aufnehmen können.<br />

2.1.2 Erwerbsfähigkeit (§ 8 SGB <strong>II</strong>)<br />

Sie müssen erwerbsfähig sein.<br />

Die Erwerbsfähigkeit umfasst zwei Voraussetzungen:<br />

• Die Erwerbsfähigkeit im medizinischen Sinne (mit anderen Worten: die körperliche<br />

und psychische Leistungsfähigkeit): Erwerbsfähig im medizinischen Sinne ist, wer in<br />

der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden unter den normalen Bedingungen des<br />

Arbeitsmarktes zu arbeiten.<br />

• Die zweite Voraussetzung für Erwerbsfähigkeit wird durch die Zugangsberechtigung<br />

zum Arbeitsmarkt bestimmt. Das bedeutet: wer eine Arbeitserlaubnis hat („Erwerbs-<br />

tätigkeit gestattet“) oder erhalten könnte („Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der<br />

Ausländerbehörde“), ist erwerbsfähig im rechtlichen Sinne.

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