ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
10<br />
2.1 Die fünf allgemeinen Leistungsvoraussetzungen<br />
Vorbemerkung:<br />
Nur, wenn Sie alle 5 Voraussetzungen erfüllen, sind Sie leistungsberechtigt. Wenn Sie mit<br />
Familienangehörigen zusammenleben, also eine Bedarfsgemeinschaft bilden (siehe unter<br />
Punkt 3.1), muss wenigstens eine Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig<br />
sein. Dann können die anderen Personen, wie z.B. Kinder unter 15 Jahren, auch Leistungen<br />
erhalten, wenn kein weiterer Ausschlussgrund vorliegt.<br />
2.1.1 Alter (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7a SGB <strong>II</strong>)<br />
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen können Sie <strong>ALG</strong> <strong>II</strong> erhalten, wenn Sie mindestens<br />
15 Jahre alt sind bis zu dem Ablauf des Monats, an dem die gesetzliche Altersgrenze für<br />
den Rentenbezug erreicht wird.<br />
Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit 65<br />
Jahren. Für die, die später geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze schrittweise bis auf 67<br />
Jahre (Jahrgang 1964).<br />
Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr (also ab Ihrem 63. Geburtstag) sind Sie verpflichtet, die<br />
vorzeitige Altersrente zu beantragen, womit Kürzungen der Rente in Kauf zu nehmen sind<br />
(§ 12a SGB <strong>II</strong>).<br />
In welchen Fällen sind Sie nicht verpflichtet, vorzeitig Rente in Anspruch zu nehmen?<br />
(Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen<br />
Altersrente – UnbilligkeitsV, DH der BA zum § 12a)<br />
• Wenn Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben,<br />
• wenn Sie in Kürze (innerhalb der nächsten drei Monate) das Rentenalter erreichen<br />
• wenn Sie mindestens halbtags sozialversicherungspflichtig arbeiten<br />
• wenn Sie in nächster Zukunft (innerhalb von drei Monaten) eine sozialversicherungs-<br />
pflichtige Halbtagsbeschäftigung aufnehmen können.<br />
2.1.2 Erwerbsfähigkeit (§ 8 SGB <strong>II</strong>)<br />
Sie müssen erwerbsfähig sein.<br />
Die Erwerbsfähigkeit umfasst zwei Voraussetzungen:<br />
• Die Erwerbsfähigkeit im medizinischen Sinne (mit anderen Worten: die körperliche<br />
und psychische Leistungsfähigkeit): Erwerbsfähig im medizinischen Sinne ist, wer in<br />
der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden unter den normalen Bedingungen des<br />
Arbeitsmarktes zu arbeiten.<br />
• Die zweite Voraussetzung für Erwerbsfähigkeit wird durch die Zugangsberechtigung<br />
zum Arbeitsmarkt bestimmt. Das bedeutet: wer eine Arbeitserlaubnis hat („Erwerbs-<br />
tätigkeit gestattet“) oder erhalten könnte („Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der<br />
Ausländerbehörde“), ist erwerbsfähig im rechtlichen Sinne.