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ALG II - Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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ersten 3 Monaten abgelehnt wurden. Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht allein von der Arbeitssuche<br />

ableiten oder Sie in Deutschland eingereist sind, um Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen,<br />

haben Sie auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe kann jedoch als Ermessensleistung<br />

gewährt werden.<br />

2.3.2 Ist der Bezug von Leistungen der Grundsicherung schädlich für<br />

die Aufenthaltserlaubnis?<br />

„Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden<br />

Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten<br />

kann. Dabei bleiben das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld oder<br />

Elterngeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder<br />

die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Ist der Ausländer<br />

in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert, hat er ausreichenden Krankenversicherungsschutz.<br />

Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis<br />

zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen<br />

berücksichtigt.“ (§ 2Abs. 3 S. 1-4 AufenthG)<br />

Grundsätzlich sind die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis davon<br />

abhängig, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert werden kann. Leistungen<br />

nach dem SGB <strong>II</strong> rechnen zu öffentlichen Mitteln. Allein der Anspruch auf diese Leistungen,<br />

ohne dass Sie sie tatsächlich beziehen, kann die Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis<br />

ausschließen.<br />

Wenn Sie noch keine Niederlassungserlaubnis haben, ist es immer sinnvoll, sich rechtzeitig<br />

beraten zu lassen, wenn Sie keine Nachteile für Ihre ausländerrechtliche Situation riskieren<br />

wollen. So kann z. B. eine befristete Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder die Niederlassungserlaubnis<br />

oder auch der Familiennachzug abgelehnt werden, weil der Lebensunterhalt<br />

nicht gesichert ist.<br />

Es gibt Fallgestaltungen, in denen trotz fehlender Unterhaltssicherung die Verlängerung<br />

bzw. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist, z.B. bei:<br />

• ausländischen Ehepartnern von Deutschen<br />

• Ausländern, die mit ihrem deutschen minderjährigen Kind zusammenleben<br />

• Ausländern, die als Minderjährige nach Deutschland eingereist oder hier geboren<br />

sind und sich mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben<br />

• Ausländern, die als Flüchtling einen Aufenthaltstitel nach §§ 24, 25 Abs. 1, 2, oder 3<br />

AufenthG oder § 26 Abs. 2 AufenthG besitzen oder beanspruchen können, vgl. § 5<br />

Abs. 3 AufenthG<br />

Hinweis: Eine ausführliche Information zu diesem Thema finden Sie bei:<br />

www. Fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunkte_SGB_<strong>II</strong>_X<strong>II</strong>_auslaender.pdf

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