18.10.2018 Views

D'HANDWIERK 05/2018

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

ENVIRONNEMENT<br />

<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>05</strong>|<strong>2018</strong><br />

UMGANG MIT CHEMIKALIEN – INFO-<br />

BLÄTTER DER CHAMBRE DES MÉTIERS<br />

Die Chambre des Métiers und ihr Enterprise Europe Network haben zwei Infoblätter über die gesetzlichen Verpflichtungen<br />

der Handwerker in Bezug auf die europäische Gesetzgebung zu Chemikalien veröffentlicht. Hier<br />

geben wir einen kurzen Überblick.<br />

REACH/CLP<br />

WAS?<br />

REACH und CLP sind die Namen europäischer Verordnungen,<br />

die sich mit der Handhabung von Chemikalien<br />

beschäftigen und Betrieben mehr Verantwortung<br />

für einen sicheren Umgang mit chemischen Produkten<br />

übertragen. REACH regelt die Registrierung, Bewertung,<br />

Zulassung und Beschränkung von Chemikalien innerhalb<br />

der EU. CLP ist die europäische Regelung zur Einstufung,<br />

Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen<br />

Stoffen und Gemischen, um auf physikalische Gefahren<br />

(z.B. explosiv), Gesundheitsgefahren (z.B. krebserregend)<br />

und Umweltgefahren hinzuweisen. Das Sicherheitsdatenblatt<br />

und das Kennzeichnungsetikett sind die beiden<br />

wichtigsten Kommunikationsmittel, um Informationen zu<br />

Gefahren und der sicheren Handhabung von Chemikalien<br />

weiterzugeben. Bei beiden haben sich durch REACH<br />

und CLP Änderungen ergeben. Durch CLP wurden zum<br />

Beispiel die bisherigen Kennzeichnungsetiketten durch<br />

neue Etiketten ersetzt, neue Piktogramme ersetzen bisherige<br />

Gefahrensymbole.<br />

WER?<br />

Sie sind von REACH und CLP betroffen, wenn Sie<br />

gewerblich mit Chemikalien zu tun haben, d.h. diese<br />

herstellen, importieren, lagern, mit diesen handeln oder<br />

diese verwenden. Betroffen sind alle Handwerksbetriebe,<br />

insbesondere das Baugewerbe, Schreinereien, Maler- und<br />

Lackierbetriebe, Gebäudereinigungen, chemische Reinigungen,<br />

Werkstätten, etc.<br />

WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABEN HANDWERKS-<br />

BETRIEBE?<br />

REACH und CLP sehen verschiedene Rollen mit unterschiedlichen<br />

Verpflichtungen vor. Handwerksbetriebe<br />

sind in der Regel sogenannte nachgeschaltete Anwender,<br />

die Chemikalien gewerblich verwenden. Diese haben<br />

folgende Verpflichtungen:<br />

• Umsetzung der vom Lieferanten per Kennzeichnung,<br />

Sicherheitsdatenblatt oder auf anderem Weg mitgeteilten<br />

Maßnahmen zur sicheren Verwendung (z.B. Schutzausrüstung,<br />

etc.).<br />

• Einhaltung aller unter REACH festgelegten<br />

und im Sicherheitsdatenblatt aufgelisteten<br />

Verwendungsbeschränkungen.<br />

• Mitteilung an den Lieferanten, wenn es neue Informationen<br />

zu den Gefahren eines Stoffes gibt oder sich<br />

Risikominimierungsmaßnahmen als nicht ausreichend<br />

herausgestellt haben.<br />

• Mitteilung an den Lieferanten, wenn die Verwendung<br />

eines Stoffes außerhalb der gängigen Verwendungen<br />

liegt.<br />

• Prüfung der Einstufung eines Gemisches und ggf.<br />

Informationen zu Gefahr und sicherem Umgang an den<br />

Kunden weiterleiten, wenn Gemische hergestellt werden,<br />

die gefährliche Stoffe enthalten (durch Kennzeichnung,<br />

Sicherheitsdatenblatt oder auf anderem Weg).<br />

• Mitteilung an den Kunden und die Europäische Chemikalienagentur<br />

(ECHA), wenn Erzeugnisse hergestellt<br />

werden, die besonders besorgniserregende Stoffe<br />

enthalten.<br />

BIOZIDE<br />

WAS?<br />

Biozidprodukte sind eine eigene Gruppe chemischer Produkte,<br />

die zur Bekämpfung von diversen Schadorganismen<br />

(z.B. Bakterien, Insekten oder Nagetiere) eingesetzt<br />

werden. Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012<br />

regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von<br />

Biozidprodukten (z.B. Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel)<br />

und behandelter Ware (z.B. mit Insektiziden<br />

behandelte Textilien, imprägnierte Hölzer oder auch<br />

Farben mit Pilzschutz).<br />

WER?<br />

Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die Biozidprodukte<br />

oder mit Biozidprodukten behandelte Ware verwenden,<br />

insbesondere das Baugewerbe, Schreinereien,<br />

Maler- und Lackierbetriebe, Gebäudereinigungen, chemische<br />

Reinigungen, Werkstätten, etc.<br />

WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABEN HANDWERKS-<br />

BETRIEBE?<br />

Nur Biozidprodukte, die eine nationale Zulassung für Luxemburg,<br />

oder eine EU-weite Zulassung erhalten haben,<br />

51

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!