D'HANDWIERK 05/2018
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ENVIRONNEMENT<br />
<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>05</strong>|<strong>2018</strong><br />
UMGANG MIT CHEMIKALIEN – INFO-<br />
BLÄTTER DER CHAMBRE DES MÉTIERS<br />
Die Chambre des Métiers und ihr Enterprise Europe Network haben zwei Infoblätter über die gesetzlichen Verpflichtungen<br />
der Handwerker in Bezug auf die europäische Gesetzgebung zu Chemikalien veröffentlicht. Hier<br />
geben wir einen kurzen Überblick.<br />
REACH/CLP<br />
WAS?<br />
REACH und CLP sind die Namen europäischer Verordnungen,<br />
die sich mit der Handhabung von Chemikalien<br />
beschäftigen und Betrieben mehr Verantwortung<br />
für einen sicheren Umgang mit chemischen Produkten<br />
übertragen. REACH regelt die Registrierung, Bewertung,<br />
Zulassung und Beschränkung von Chemikalien innerhalb<br />
der EU. CLP ist die europäische Regelung zur Einstufung,<br />
Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen<br />
Stoffen und Gemischen, um auf physikalische Gefahren<br />
(z.B. explosiv), Gesundheitsgefahren (z.B. krebserregend)<br />
und Umweltgefahren hinzuweisen. Das Sicherheitsdatenblatt<br />
und das Kennzeichnungsetikett sind die beiden<br />
wichtigsten Kommunikationsmittel, um Informationen zu<br />
Gefahren und der sicheren Handhabung von Chemikalien<br />
weiterzugeben. Bei beiden haben sich durch REACH<br />
und CLP Änderungen ergeben. Durch CLP wurden zum<br />
Beispiel die bisherigen Kennzeichnungsetiketten durch<br />
neue Etiketten ersetzt, neue Piktogramme ersetzen bisherige<br />
Gefahrensymbole.<br />
WER?<br />
Sie sind von REACH und CLP betroffen, wenn Sie<br />
gewerblich mit Chemikalien zu tun haben, d.h. diese<br />
herstellen, importieren, lagern, mit diesen handeln oder<br />
diese verwenden. Betroffen sind alle Handwerksbetriebe,<br />
insbesondere das Baugewerbe, Schreinereien, Maler- und<br />
Lackierbetriebe, Gebäudereinigungen, chemische Reinigungen,<br />
Werkstätten, etc.<br />
WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABEN HANDWERKS-<br />
BETRIEBE?<br />
REACH und CLP sehen verschiedene Rollen mit unterschiedlichen<br />
Verpflichtungen vor. Handwerksbetriebe<br />
sind in der Regel sogenannte nachgeschaltete Anwender,<br />
die Chemikalien gewerblich verwenden. Diese haben<br />
folgende Verpflichtungen:<br />
• Umsetzung der vom Lieferanten per Kennzeichnung,<br />
Sicherheitsdatenblatt oder auf anderem Weg mitgeteilten<br />
Maßnahmen zur sicheren Verwendung (z.B. Schutzausrüstung,<br />
etc.).<br />
• Einhaltung aller unter REACH festgelegten<br />
und im Sicherheitsdatenblatt aufgelisteten<br />
Verwendungsbeschränkungen.<br />
• Mitteilung an den Lieferanten, wenn es neue Informationen<br />
zu den Gefahren eines Stoffes gibt oder sich<br />
Risikominimierungsmaßnahmen als nicht ausreichend<br />
herausgestellt haben.<br />
• Mitteilung an den Lieferanten, wenn die Verwendung<br />
eines Stoffes außerhalb der gängigen Verwendungen<br />
liegt.<br />
• Prüfung der Einstufung eines Gemisches und ggf.<br />
Informationen zu Gefahr und sicherem Umgang an den<br />
Kunden weiterleiten, wenn Gemische hergestellt werden,<br />
die gefährliche Stoffe enthalten (durch Kennzeichnung,<br />
Sicherheitsdatenblatt oder auf anderem Weg).<br />
• Mitteilung an den Kunden und die Europäische Chemikalienagentur<br />
(ECHA), wenn Erzeugnisse hergestellt<br />
werden, die besonders besorgniserregende Stoffe<br />
enthalten.<br />
BIOZIDE<br />
WAS?<br />
Biozidprodukte sind eine eigene Gruppe chemischer Produkte,<br />
die zur Bekämpfung von diversen Schadorganismen<br />
(z.B. Bakterien, Insekten oder Nagetiere) eingesetzt<br />
werden. Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012<br />
regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von<br />
Biozidprodukten (z.B. Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel)<br />
und behandelter Ware (z.B. mit Insektiziden<br />
behandelte Textilien, imprägnierte Hölzer oder auch<br />
Farben mit Pilzschutz).<br />
WER?<br />
Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die Biozidprodukte<br />
oder mit Biozidprodukten behandelte Ware verwenden,<br />
insbesondere das Baugewerbe, Schreinereien,<br />
Maler- und Lackierbetriebe, Gebäudereinigungen, chemische<br />
Reinigungen, Werkstätten, etc.<br />
WELCHE VERPFLICHTUNGEN HABEN HANDWERKS-<br />
BETRIEBE?<br />
Nur Biozidprodukte, die eine nationale Zulassung für Luxemburg,<br />
oder eine EU-weite Zulassung erhalten haben,<br />
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