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D'HANDWIERK MARS 2024

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MAGAZINE<br />

JURIDIQUE<br />

ZWEITE CHANCE STATT INSOLVENZ<br />

Wenn der Betrieb am<br />

Abgrund steht.<br />

Wie das neue Konkursgesetz in Schieflage geratene Unternehmen auffangen soll.<br />

Alain Schreurs<br />

Conseiller juridique<br />

Es sind Nachrichten, die<br />

die Wirtschaft hochschrecken<br />

lassen: Traditionsfirma insolvent<br />

- rund 250 Mitarbeiter betroffen!<br />

2023 war zwar nicht das prognostizierte<br />

schwarze Jahr für Unternehmensinsolvenzen<br />

in Luxemburg, doch wurden<br />

nach Statec-Angaben immer noch<br />

935 Konkurse (minus x sieben Prozent<br />

gegenüber 2022) erfasst.<br />

Das neue Gesetz über die Erhaltung<br />

von Unternehmen und die Modernisierung<br />

des Konkursrechts, welches<br />

am 1. November 2023 in Kraft trat, soll<br />

hier nun neue Möglichkeiten schaffen.<br />

In dem Gesetz geht es darum, „die<br />

Geschäftstätigkeit des Unternehmens<br />

zu erhalten und die Arbeitsplätze sowie<br />

Kompetenzen zu retten, gleichzeitig<br />

einen ausgewogenen Interessenausgleich<br />

unter allen Betroffenen<br />

zu finden“, beschreibt es Alain<br />

Schreurs, juristischer Berater der<br />

Handwerkskammer.<br />

Basis für das neue Gesetz ist eine<br />

EU-Richtlinie, die das Großherzogtum<br />

umsetzen muss. Das Ziel ist es, ein<br />

neues, einheitliches und europaweit<br />

geltendes Sanierungsrecht zu schaffen,<br />

in dem sichergestellt wird, dass<br />

bestandsfähige Unternehmen,<br />

die in finanziellen Schwierigkeiten sind,<br />

Zugang zu wirksamen präventive<br />

Restrukturierungsrahmen haben,<br />

die es ihnen ermöglicht, ihren<br />

Betrieb weiterzuführen, „ohne gleichzeitig<br />

die Grundrechte und Grundfreiheiten<br />

der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen“,<br />

wie es das Gesetz formuliert.<br />

Ein solches Restrukturierungsverfahren,<br />

wie es die EU-Richtlinie vorgibt,<br />

ist dem luxemburgischen Recht neu.<br />

Das Verfahren lässt sich gewissermaßen<br />

mit einem Insolvenzaufschub in<br />

Eigenverwaltung vergleichen. Noch vor<br />

dem Eintreten der Voraussetzungen<br />

einer Insolvenz sollen Unternehmen,<br />

mehr oder weniger eigenständig und<br />

anhand eines Restrukturierungsplans,<br />

ihre Sanierung einleiten.<br />

Mit Weitblick agieren<br />

Diese größte Neuerung dieses Gesetzes<br />

soll mit Weitblick zum vorzeitigen<br />

Erkennen von Unternehmen in<br />

Schwierigkeiten genutzt werden,<br />

„um deren Konkurs zu verhindern<br />

und die Arbeitnehmer zu schützen“,<br />

formuliert es Alain Schreurs.<br />

„Dieser Restrukturierungsplan soll vor<br />

allem im Dialog mit den Gläubigern<br />

geschehen und deren Bedürfnissen<br />

ausreichend Platz einräumen“, ergänzt<br />

Jaques Wolter. Der Rechtsanwalt wird<br />

auf der neu erstellten offiziellen Liste<br />

des Ministeriums als „Conciliateur“<br />

geführt, die das Gesetz vorsieht.<br />

Für die Durchführung und Einhaltung<br />

der Restrukturierungsmaßnahmen<br />

kann ein „Restrukturierungsbeauftragter“<br />

wie Jaques Wolter eingesetzt<br />

werden – und damit der erwähnte<br />

Restrukturierungsplan für alle<br />

Beteiligten auch verbindlich ist, muss<br />

der Plan vom Handelsgericht geprüft<br />

und angenommen werden.<br />

Auf Antrag des Schuldners können<br />

das Wirtschaftsministerium oder das<br />

Mittelstandsministerium einen Vermittler<br />

wie Jacques Wolter ernennen,<br />

um die vollständige oder teilweise<br />

/03/<strong>2024</strong><br />

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