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veps preide geschriften

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nicht theoretisierte, trug man denn auch gegen ein solches Verfahren<br />

nicht das geringste Bedenken 1 ). Eine spätere, rabbinistisch<br />

erzogene, systematisierende Generation wurde sich aber der gefährlichen<br />

Konsequenzen, die eine theoretische Anerkennung der Gültigkeit<br />

des nach sich zöge, bewußt. Die konservative Richtung<br />

verhielt sich dem gegenüber rein negativ, was ihr dadurch erleichtert<br />

wurde, daß 'man schon längst manches spätere Gesetz entweder<br />

mittels künstlicher Qoränauslegung Gott, oder mittels eigens<br />

dazu erfundener Überlieferungen dem Gesandten Gottes beigelegt<br />

hatte. Andere aber versuchten dem unentbehrlichen legislativen<br />

Elemente eine feste Grundlage zu geben: mittels der Analogie (qijäs)<br />

knüpften sie die „Ansicht" über unentschiedene Rechtsfälle an das<br />

gegebene, heilige Quellenmaterial. Daneben wurde für Fälle, in<br />

welchen das Qijäs versagte, der Willkür ein kleines Gebiet reserviert;<br />

dieses wird in den Hanaf., Mälik., Säfi'it. Schulen resp. durch die<br />

Termini , bezeichnet. Da nament­<br />

lich das mälik. Isticläh der Willkür freien Spielraum gewährt (vgl.<br />

z. B. Zähiriten, S. 56), hätte der Verfasser auf das als<br />

Charakteristikum des A. Hanifa gegenüber den traditionalistischen<br />

Gelehrten kein Gewicht legen sollen. Hier möchte ich daran erinnern,<br />

daß überhaupt die herrschende Ansicht über das Verhältnis<br />

der vier orthodoxen Rechtsschulen, welcher auch der Verfasser sich<br />

anschließt, m. E. jedes Grundes entbehrt. Den früher 2 ) von mir<br />

dagegen zusammengestellten Daten könnte ich manches hinzufügen;<br />

ich beschränke mich hier auf den Nachweis, daß es dem Verfasser,<br />

trotz seiner wohlbekannten Belesenheit, nicht gelungen ist, für die<br />

von der seiner Kollegen prinzipiell verschiedene Stellung des<br />

A. Hanifa Argumente aufzufinden. Es waren die Gegner A.H's,<br />

welche ihn als einen der Tradition Unkundigen (Zäh., S. 25) verschrien<br />

; derselbe Vorwurf traf aber seinen extremen Gegner Däwüd<br />

von Seiten seiner Feinde (S. 29). Zu dem Beispiel zähiritischer<br />

Interpretationsmethode (Sure II: 180), welches der Verfasser (S. 77)<br />

anführt, bildet die Auslegung, welche A. H. von Sure IV: 102 (vgl.<br />

Baidhäwi) gibt, ein treffendes Seitenstück. Wie leicht aber eine<br />

1) Die Tatsache, daß nicht nur etwaige Vorläufer der späteren<br />

sondern auch, die von der traditionellen Richtung ani meisten verehrten „Genossen<br />

USW. in sehr viel freierer Weise als A. Haniia p r a k t i s c h w a r e n ,<br />

hätte der Verfasser vielleicht etwas mehr hervorheben sollen.<br />

2) Bijdragen tot de Taal-, Land- en Volkenkunde van N. Indie, uitg. door het<br />

Kon. Institmit, 5° Volgreeks, VI 0 Deel, pag. 406 ff., 417 usw. [II, 45 vgg., 54 vg.}.

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