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veps preide geschriften

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— 22 —<br />

unterscheiden 1 ). Von keinem der großen muslimischen Schulhäupter<br />

besitzen wir eine auch nur annährend so tüchtige Charakterisierung<br />

als die vorliegende des al-Säfi'i. Als Eklektiker stand er über den<br />

beiden extremen Ansichten, welche seine Zeit beherrschten. Indem<br />

er den Ultra-Kasuisten als Vindex des Traditionalismus entgegentrat,<br />

erkannte er zugleich die Notwendigkeit des Qijäs innerhalb<br />

gewisser von ihm zuerst genauer bestimmten Grenzen an. Von<br />

seinen Schülern sahen die meisten nur je eine Seite des Meisters<br />

und gingen somit, von seinem vermittelnden Standpunkte aus, verschiedene<br />

Wege. Unter seinen Verehrern finden sich Kasuisten<br />

und schroffe Traditionalisten, unter welchen letzteren der Gründer<br />

der Zähirschule eine bedeutende Stellung einnimmt Die spärlichen<br />

Daten über dessen Leben schickt der Verfasser einer gründlichen<br />

Besprechung seiner Lehre voran. Schonungslos wendet Däwüd den<br />

Grundsatz an, daß keinerlei menschliche Weisheit das Verständnis<br />

und die Auffassung des von Gott gegebenen Gesetzes zu vermitteln<br />

habe. Aus dem Umstände, daß Däwüd trotz dieser Einseitigkeit<br />

seinen Platz in den säfi'it. Tabaqät behielt, erhellt nebenbei, wie<br />

ganz verschieden der damalige Begriff des Taqlid von dem späteren<br />

war. Eine natürliche Folge jener Grundlage war es, daß Däwüd<br />

das Ra'j und das Qijas verwarf und die vierte sog. „Wurzel" des<br />

fiqh: das Igmä' auf die Genossen Muhammeds beschränkte.<br />

Das Fehlen einer historisch-kritischen Würdigung dieser beiden<br />

Ucül in der europäischen Literatur veranlaßte den Verfasser zur<br />

eingehenden Behandlung dieses Gegenstandes; seine Ergebnisse sind<br />

in allen Hauptpunkten die nämlichen, zu denen Ref. in seinem ungefähr<br />

gleichzeitig geschriebenen Aufsatz 2 ) gelangt war. Da die<br />

Verwertung aller Gesetzesquellen durch das Igmä' vermittelt wird,<br />

sind S. 32, Z. 20 die Worte: „welche in den geschriebenen<br />

Gesetzesquellen nicht genau erörtert sind" zu streichen. In<br />

bezug auf die territoriale Beschränkung des Igmä', welche der Verfasser<br />

von Mälik erwähnt, möchte ich auf Ähnliches<br />

1) Er führt z. B. S. 21, Z. 26ff. einen Ausspruch al-Säfi'i's an, dem man ganz<br />

gleichbedeutende unter A. H/s Namen in Umlauf gesetzte entgegenstellen kann<br />

(vgl. Sa räni, Mizän I: S. 76, Z. 12 v. u.); etwas willkürlich heißen (S. 26) die Bekämpfer<br />

des Studiums der „Ausnahmegesetze" die wahren Vertreter der säfl'it.<br />

Grundsätze, während doch Tahdib S. 55 gute säfi'it. Autoritäten, welchen sich<br />

Nawawi selbst anschließt, jenes Studium für empfehlenswert, bzw. notwendig<br />

erklären.<br />

2) Bijdragen tot de T. L. en Vk. van N. Indie, uitg. door het Koninklijk Instituut,<br />

4° Volgreeks, VI 0 Deol. S. 392ff. [II, 33 vgg.]

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