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Niederländer im Ostseeraum und der Deutsche Orden - oops

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214<br />

dieser „curias“ sind „plenas“, also mit komplexen Baulichkeiten<br />

bestückt. Wo <strong>im</strong>mer dieses Adjektiv nicht benutzt wurde, scheinen<br />

diese „curiae“ tatsächlich leer, also unbebaut, gewesen zu<br />

sein. Conrad übersetzt „curia“ einmal als „Baustätte“ (be<strong>im</strong><br />

Friedhof), einmal als „Haus“ (dabei ist von möglichen, zukünftigen<br />

Mühlenanlagen die Rede), einmal als „Höfe“, ein an<strong>der</strong>mal<br />

als „Gehöft“. Besser wäre es, <strong>im</strong>mer denselben Begriff zu benutzen,<br />

nämlich „Hofstätte“. In den meisten mittelalterlichen<br />

nie<strong>der</strong>ländischen Städten bezeichnet man mit „Hofstätte“ die<br />

prä-urbanen Landstücke - entwe<strong>der</strong> mit o<strong>der</strong> ohne Häuser -,<br />

wo <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Stadtherr spezielle Rechte („ususfructus“)<br />

ausübte. 18<br />

Der neuen Benutzung des Landes als Stadtgebiet folgte eine<br />

Parzellierung in „areas“ (Gr<strong>und</strong>stücke), wo die Häuser („domos“)<br />

<strong>der</strong> neuen Bürger gebaut wurden. Weil die ursprünglichen Höfe<br />

zusammenhängende agrarische Einheiten waren, wurde weiterhin<br />

eine alte Steuer (in Geld <strong>und</strong> Hühnern) erhoben. Dazu<br />

kam eine neue Steuer: <strong>der</strong> Anerkennungszins von 6 Pfennigen<br />

pro „area“.<br />

Die Burg, verschiedene an<strong>der</strong>e prä-städtische Gebäude, wie<br />

<strong>der</strong> Backstein- o<strong>der</strong> Ziegelspeicher <strong>und</strong> <strong>der</strong> Hof eines gewissen<br />

Tylo <strong>und</strong> die am Anfang <strong>der</strong> Urk<strong>und</strong>e angedeutete Grenzmarke<br />

des neuen Friedhofs, ebenso wie die Tore, die schon früh in<br />

das pr<strong>im</strong>itive Verteidigungswerk aufgenommen worden waren,<br />

stellten die Orientierungspunkte <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung<br />

dar. Es ist bemerkenswert, wie in den Textabschnitten, in denen<br />

<strong>der</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Orden</strong> Teile des innerstädtischen Gebietes<br />

für sich selbst reserviert, dieses Bild einer „Stadt in Entstehung“<br />

18 J.C. KORT: De grafelijke hofstedehuur in Haarlem, in: D.E.H. DE BOER,<br />

J.W. MARSILJE (Hgg.): De Ne<strong>der</strong>landen in de late Middeleeuwen, Utrecht<br />

1987, S. 68-181.

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