Niederländer im Ostseeraum und der Deutsche Orden - oops
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dieser „curias“ sind „plenas“, also mit komplexen Baulichkeiten<br />
bestückt. Wo <strong>im</strong>mer dieses Adjektiv nicht benutzt wurde, scheinen<br />
diese „curiae“ tatsächlich leer, also unbebaut, gewesen zu<br />
sein. Conrad übersetzt „curia“ einmal als „Baustätte“ (be<strong>im</strong><br />
Friedhof), einmal als „Haus“ (dabei ist von möglichen, zukünftigen<br />
Mühlenanlagen die Rede), einmal als „Höfe“, ein an<strong>der</strong>mal<br />
als „Gehöft“. Besser wäre es, <strong>im</strong>mer denselben Begriff zu benutzen,<br />
nämlich „Hofstätte“. In den meisten mittelalterlichen<br />
nie<strong>der</strong>ländischen Städten bezeichnet man mit „Hofstätte“ die<br />
prä-urbanen Landstücke - entwe<strong>der</strong> mit o<strong>der</strong> ohne Häuser -,<br />
wo <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Stadtherr spezielle Rechte („ususfructus“)<br />
ausübte. 18<br />
Der neuen Benutzung des Landes als Stadtgebiet folgte eine<br />
Parzellierung in „areas“ (Gr<strong>und</strong>stücke), wo die Häuser („domos“)<br />
<strong>der</strong> neuen Bürger gebaut wurden. Weil die ursprünglichen Höfe<br />
zusammenhängende agrarische Einheiten waren, wurde weiterhin<br />
eine alte Steuer (in Geld <strong>und</strong> Hühnern) erhoben. Dazu<br />
kam eine neue Steuer: <strong>der</strong> Anerkennungszins von 6 Pfennigen<br />
pro „area“.<br />
Die Burg, verschiedene an<strong>der</strong>e prä-städtische Gebäude, wie<br />
<strong>der</strong> Backstein- o<strong>der</strong> Ziegelspeicher <strong>und</strong> <strong>der</strong> Hof eines gewissen<br />
Tylo <strong>und</strong> die am Anfang <strong>der</strong> Urk<strong>und</strong>e angedeutete Grenzmarke<br />
des neuen Friedhofs, ebenso wie die Tore, die schon früh in<br />
das pr<strong>im</strong>itive Verteidigungswerk aufgenommen worden waren,<br />
stellten die Orientierungspunkte <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung<br />
dar. Es ist bemerkenswert, wie in den Textabschnitten, in denen<br />
<strong>der</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Orden</strong> Teile des innerstädtischen Gebietes<br />
für sich selbst reserviert, dieses Bild einer „Stadt in Entstehung“<br />
18 J.C. KORT: De grafelijke hofstedehuur in Haarlem, in: D.E.H. DE BOER,<br />
J.W. MARSILJE (Hgg.): De Ne<strong>der</strong>landen in de late Middeleeuwen, Utrecht<br />
1987, S. 68-181.