Ausgabe 1 2005 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Freienbach
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10 kantonales<br />
Fabienne Feichtinger: Verena Vanomsen, warum brauchen wir<br />
überhaupt eine neue Volksschulverordnung?<br />
Verena Vanomsen: Die alte Volksschulverordnung ist dreissig Jahre<br />
alt. Sie entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der stark gewandelten,<br />
von der heutigen Gesellschaft beeinflussten Volksschule.<br />
Was legt die Volksschulverordnung fest?<br />
In der Verordnung wird festgelegt, ob ein Jahr Kindergarten obligatorisch<br />
ist, wann das Schuljahr beginnen soll, welche Kompetenzen<br />
der Schulrat hat, usw. Die Verordnung legt also Rahmenbedingungen<br />
fest. Fächer (zum Beispiel Sprachen) werden nicht auf Verordnungsebene<br />
definiert. Das macht der Erziehungsrat, so ist eine<br />
schnellere Anpassung an Veränderungen im Schulwesen gewährleistet.<br />
Wer hat die neue Volksschulverordnung ausgearbeitet?<br />
Das Erziehungsdepartement unter Walter Stählin und das entsprechende<br />
Amt für Volksschulen haben die neue Verordnung ausgearbeitet,<br />
unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorstösse aus<br />
dem Kantonsrat. Zum Beispiel die Forderung, dass man Blockzeiten<br />
an der Volksschule haben möchte.<br />
In der Vernehmlassung haben die Parteien, die <strong>Gemeinde</strong>n und der<br />
Lehrerverein zu der ausgearbeiteten Verordnung Stellung genommen<br />
und Änderungsanträge formuliert. Das Vernehmlassungsverfahren<br />
ist damit abgeschlossen. Die Rückmeldungen gehen jetzt<br />
zurück in die vorbereitende Kommission des Kantonsrates. Diese<br />
behandelt das Geschäft aufgrund der Rückmeldungen erneut und<br />
macht Abänderungsanträge. Die Verordnung und die gestellten<br />
Abänderungsanträge kommen voraussichtlich im Herbst zur Debatte<br />
im Kantonsrat. Dort wird dann über die einzelnen Paragraphen<br />
und schliesslich über das Ganze abgestimmt und die Verordnung<br />
könnte dann in Kraft treten, ausser es würde das Referendum<br />
ergriffen.<br />
Was würde ein Referendum bedeuten?<br />
Es würde bedeuten, dass einzelne Parteien oder Personen mit gewissen<br />
Paragraphen nicht einverstanden wären. Falls genügend<br />
Unterschriften gesammelt würden, könnte das Referendum ergrif-<br />
Qualität im Gesetz verankern<br />
VERNEHMLASSUNG ZUR NEUEN VOLKSSCHULVERORDNUNG ABGESCHLOSSEN<br />
INTERVIEW//FABIENNE FEICHTINGER____Im Herbst soll im Kantonsrat die neue Volksschulverordnung verabschiedet<br />
werden. SP-Kantonsrätin Verena Vanomsen sieht in der neuen Verordnung drei zentrale Veränderungen.<br />
fen werden. Dies hätte eine Volksabstimmung zur Folge. Natürlich<br />
müssten umstrittene Paragraphen angepasst werden und Verordnung<br />
würde verspätete in Kraft treten.<br />
Welches sind die zentralen Änderungen in der neuen Volksschulverordnung<br />
im Vergleich zur alten Version?<br />
Es gibt drei zentrale Änderungen im Vergleich zur Alten. Zum einen<br />
die Form der Finanzierung:bis anhin hat der Kanton eine Pauschale<br />
pro Lehrperson an die <strong>Gemeinde</strong>n ausbezahlt, neu wird eine Schülerpauschale<br />
entrichtet. Der Regierungsrat legt diesen Pauschalbeitrag<br />
jährlich fest.<br />
Die zweite Veränderung betrifft das sonderpädagogische Angebot:<br />
Diskalkulie und Legasthenie werden beispielsweise noch vom Kanton<br />
gesteuert und bezahlt. Es wird in der neuen Volksschulverordnung<br />
an die <strong>Gemeinde</strong>n delegiert, mit der Begründung, dass diese<br />
Therapien neu zum Aufgabenbereich der Heilpädagogik gehören.<br />
Der dritte Punkt ist die Verankerung des Qualitätssystems, das besagt,<br />
dass die Schule der Zukunft eine geleitete Volksschule ist, die<br />
eine Qualitätsentwicklung braucht.<br />
Im Zusammenhang mit den drei zentralen Änderungen, wo sehen<br />
Sie positive Aspekte?<br />
Positiv finde ich, dass in der neuen Verordnung das Qualitätssystem<br />
gesetzlich verankert wird und die Aufgabenbereiche und Kompetenzen<br />
von Schulleitungen und Schulrat geregelt werden. Schulleitungen<br />
und das Einhalten verschiedenster Qualitätsstandarts<br />
werden nun für alle Schulen im Kanton verbindlich. Weiter finde ich<br />
positiv, dass die Blockzeiten und das obligatorische Kindergartenjahr<br />
verankert werden. Gerne hätte ich da natürlich eine Ausweitung<br />
der Blockzeiten gesehen.<br />
Wo sehen Sie Nachteile in der neuen Verordnung?<br />
Ein Knackpunkt ist, dass die Verordnung die Basisstufe als mögliches<br />
Modell nicht aufgreift. Da ja künftig Lehrkräfte von Kindergarten<br />
sowie erster und zweiter Klasse als Basislehrkräfte ausgebildet<br />
werden. Die Basisstufe ist erwiesenermassen eine gute Sache, dazu<br />
wird in der neuen Volkschulverordnung nichts gesagt. Ein zweiter<br />
Knackpunkt scheint mir die neue Beitragsregelung, die von der