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Ausgabe 1 2005 [PDF, 1.00 MB] - Gemeinde Freienbach

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10 kantonales<br />

Fabienne Feichtinger: Verena Vanomsen, warum brauchen wir<br />

überhaupt eine neue Volksschulverordnung?<br />

Verena Vanomsen: Die alte Volksschulverordnung ist dreissig Jahre<br />

alt. Sie entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der stark gewandelten,<br />

von der heutigen Gesellschaft beeinflussten Volksschule.<br />

Was legt die Volksschulverordnung fest?<br />

In der Verordnung wird festgelegt, ob ein Jahr Kindergarten obligatorisch<br />

ist, wann das Schuljahr beginnen soll, welche Kompetenzen<br />

der Schulrat hat, usw. Die Verordnung legt also Rahmenbedingungen<br />

fest. Fächer (zum Beispiel Sprachen) werden nicht auf Verordnungsebene<br />

definiert. Das macht der Erziehungsrat, so ist eine<br />

schnellere Anpassung an Veränderungen im Schulwesen gewährleistet.<br />

Wer hat die neue Volksschulverordnung ausgearbeitet?<br />

Das Erziehungsdepartement unter Walter Stählin und das entsprechende<br />

Amt für Volksschulen haben die neue Verordnung ausgearbeitet,<br />

unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorstösse aus<br />

dem Kantonsrat. Zum Beispiel die Forderung, dass man Blockzeiten<br />

an der Volksschule haben möchte.<br />

In der Vernehmlassung haben die Parteien, die <strong>Gemeinde</strong>n und der<br />

Lehrerverein zu der ausgearbeiteten Verordnung Stellung genommen<br />

und Änderungsanträge formuliert. Das Vernehmlassungsverfahren<br />

ist damit abgeschlossen. Die Rückmeldungen gehen jetzt<br />

zurück in die vorbereitende Kommission des Kantonsrates. Diese<br />

behandelt das Geschäft aufgrund der Rückmeldungen erneut und<br />

macht Abänderungsanträge. Die Verordnung und die gestellten<br />

Abänderungsanträge kommen voraussichtlich im Herbst zur Debatte<br />

im Kantonsrat. Dort wird dann über die einzelnen Paragraphen<br />

und schliesslich über das Ganze abgestimmt und die Verordnung<br />

könnte dann in Kraft treten, ausser es würde das Referendum<br />

ergriffen.<br />

Was würde ein Referendum bedeuten?<br />

Es würde bedeuten, dass einzelne Parteien oder Personen mit gewissen<br />

Paragraphen nicht einverstanden wären. Falls genügend<br />

Unterschriften gesammelt würden, könnte das Referendum ergrif-<br />

Qualität im Gesetz verankern<br />

VERNEHMLASSUNG ZUR NEUEN VOLKSSCHULVERORDNUNG ABGESCHLOSSEN<br />

INTERVIEW//FABIENNE FEICHTINGER____Im Herbst soll im Kantonsrat die neue Volksschulverordnung verabschiedet<br />

werden. SP-Kantonsrätin Verena Vanomsen sieht in der neuen Verordnung drei zentrale Veränderungen.<br />

fen werden. Dies hätte eine Volksabstimmung zur Folge. Natürlich<br />

müssten umstrittene Paragraphen angepasst werden und Verordnung<br />

würde verspätete in Kraft treten.<br />

Welches sind die zentralen Änderungen in der neuen Volksschulverordnung<br />

im Vergleich zur alten Version?<br />

Es gibt drei zentrale Änderungen im Vergleich zur Alten. Zum einen<br />

die Form der Finanzierung:bis anhin hat der Kanton eine Pauschale<br />

pro Lehrperson an die <strong>Gemeinde</strong>n ausbezahlt, neu wird eine Schülerpauschale<br />

entrichtet. Der Regierungsrat legt diesen Pauschalbeitrag<br />

jährlich fest.<br />

Die zweite Veränderung betrifft das sonderpädagogische Angebot:<br />

Diskalkulie und Legasthenie werden beispielsweise noch vom Kanton<br />

gesteuert und bezahlt. Es wird in der neuen Volksschulverordnung<br />

an die <strong>Gemeinde</strong>n delegiert, mit der Begründung, dass diese<br />

Therapien neu zum Aufgabenbereich der Heilpädagogik gehören.<br />

Der dritte Punkt ist die Verankerung des Qualitätssystems, das besagt,<br />

dass die Schule der Zukunft eine geleitete Volksschule ist, die<br />

eine Qualitätsentwicklung braucht.<br />

Im Zusammenhang mit den drei zentralen Änderungen, wo sehen<br />

Sie positive Aspekte?<br />

Positiv finde ich, dass in der neuen Verordnung das Qualitätssystem<br />

gesetzlich verankert wird und die Aufgabenbereiche und Kompetenzen<br />

von Schulleitungen und Schulrat geregelt werden. Schulleitungen<br />

und das Einhalten verschiedenster Qualitätsstandarts<br />

werden nun für alle Schulen im Kanton verbindlich. Weiter finde ich<br />

positiv, dass die Blockzeiten und das obligatorische Kindergartenjahr<br />

verankert werden. Gerne hätte ich da natürlich eine Ausweitung<br />

der Blockzeiten gesehen.<br />

Wo sehen Sie Nachteile in der neuen Verordnung?<br />

Ein Knackpunkt ist, dass die Verordnung die Basisstufe als mögliches<br />

Modell nicht aufgreift. Da ja künftig Lehrkräfte von Kindergarten<br />

sowie erster und zweiter Klasse als Basislehrkräfte ausgebildet<br />

werden. Die Basisstufe ist erwiesenermassen eine gute Sache, dazu<br />

wird in der neuen Volkschulverordnung nichts gesagt. Ein zweiter<br />

Knackpunkt scheint mir die neue Beitragsregelung, die von der

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