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(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

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Die OÖ. Ferngas AG. ist aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadtgemeinde aus dem Jahre<br />

1983 zur Benützung der gemeindeeigenen Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb<br />

des Gasnetzes berechtigt; im jeweiligen Einzelfall ist dafür der Abschluss näherer Vereinbarungen<br />

vorgesehen. Die Firma hat schon bisher zusätzlich zu Ihrem Gasnetz in <strong>Oberösterreich</strong><br />

auch Telekommunikationsleitungen (vor allem für betriebsinterne Informationsübermittlung)<br />

verlegt. Dieses Leitungsnetz hat die OÖ. Ferngas AG in ein Tochterunternehmen, die<br />

OÖ. Ferngas Service GmbH ausgelagert und werden diese Leitungen – vor allem bedingt<br />

durch die Teilnahme an der Breitbandinitiative des <strong>Land</strong>es <strong>Oberösterreich</strong> - zukünftig auch<br />

für die Übertragung von Daten Dritter genutzt.<br />

Dadurch wird es erforderlich, mit dieser neuen Gesellschaft eine<br />

Sondernutzungsvereinbarung hinsichtlich der Telekommunikationsleitungen abzuschließen.<br />

Der vorliegende Vertragstext, welcher sich auf Leitungen beschränkt, welche zusammen mit<br />

Gasleitungen verlegt wurden bzw. werden, wurde zwischen der Ferngas Service GmbH u<br />

dem OÖ. Gemeindebund abgestimmt.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die vorliegende Vereinbarung, welche als Beilage einen integrierenden<br />

Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet, mit der Maßgabe zu beschließen, dass<br />

für die Leitungsverlegungen jeweils die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die<br />

entgelliche Nutzung von Gemeindegrund zur Anwendung gelangen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

6 Stimmen gegen den Antrag: 1. Vizebgm. Johann Panhuber<br />

2. GR. DI. Michael Donaubauer<br />

3. GRE. Wolfgang Maherndl<br />

4. GR. Glatz Peter<br />

5. GR. Reitsamer Markus<br />

6. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />

10 Stimmenthaltungen: 1. StR. Streibl Johannes<br />

2. StR. Zierler Christian<br />

3. GR. Blohberger Wilhelm<br />

4. GR. Fuschlberger Arnold<br />

5. GR. Gollowitzer Wilhelm<br />

6. GR. Grießmeier Engelbert<br />

7. GR. Hohenberger Sabine<br />

8. GR. Müllegger Lorenz<br />

9. GR. Wimmer Margarete<br />

10.GRE. Bittner Ursula<br />

21 Stimmen für den Antrag: Restliche GR-Mitglieder<br />

PKT. 14. GASTGARTEN VOR DER TRINKHALLE, ÜBEREINKOMMEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Der Gastgarten vor der Trinkhalle soll auch in den nächsten Jahren betrieben werden; Hr.<br />

Michael Stadler hat um eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadtgemeinde für die<br />

nächsten drei Jahre ersucht, wobei der Kiosk Bestandteil des Gastgartens bleiben und von<br />

Hrn. Stadler erworben soll.<br />

Das Entgelt bemisst sich nach den Richtlinien für die Zone 1 (dzt. € 33,74 pro m² und Jahr<br />

zzgl. MWSt. und wertgesichert); die exakte Situierung und das Ausmaß des Gastgartens<br />

wird im kommenden Frühjahr festgelegt.<br />

Es wird der Antrag gestellt, mit Hrn. Stadler die nachstehende Vereinbarung abzuschließen,<br />

den Sparkassenplatz sowie den Auböckplatz (Bereich vor der Trinkhalle) als Zone 1 für<br />

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