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(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

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Verfahren<br />

Eine Förderung erfolgt nur über schriftliches Ansuchen, welches mittels des hiefür<br />

aufgelegten Formulares unter Beilage der ergangenen Förderungszusagen von AWS bzw.<br />

<strong>Land</strong> O.Ö. in Kopie beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> einzubringen ist. Wurden die Investionen aus<br />

Eigenmittel finanziert, sind entsprechende Nachweise über die getätigten Investitionen<br />

beizubringen. Die Entscheidung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird dem Förderungswerber<br />

schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt einmalig.<br />

8.<br />

Schlussbestimmungen<br />

Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf Gewährung der<br />

Betriebsneugründungsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> besteht nicht. Durch die<br />

Entgegennahme eines Förderungsansuchens erwachsen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> keine<br />

wie immer gearteten Verpflichtungen. Alle mit der Durchführung der Förderung verbundenen<br />

Kosten, Abgaben, Steuern, Gebühren, Spesen u. dgl. hat der Förderungswerber zu tragen.<br />

Der Förderungswerber hat schriftlich zu erklären, daß ihm die Bestimmungen dieser<br />

Förderungsaktion, insbesondere auch der Förderungsaktionen der AWS bzw. des <strong>Land</strong>es<br />

<strong>Oberösterreich</strong>, bekannt sind und daß er diese vollinhaltlich, verbindlich anerkennt.<br />

Die vorstehenden Richtlinien wurden durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

in seiner Sitzung vom 25. September 2008 genehmigt.<br />

Anhang zur Betriebsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Print- u. elektronische Unternehmen:<br />

<strong>Ischl</strong>er Woche, Auböckplatz 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Rundschau, Kaiser-Franz-Josef-Straße 18, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

TV <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Kreuzplatz 5, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Traunspiegel, 4821 Lauffen 6<br />

Life Radio Salzkammergut Betriebsges.mbH., Lindaustraße 28, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Salzkammergut Werbeagentur, Obere Marktstraße 13, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />

Betriebsberater:<br />

Laaber KEG Consulting & Training, Kaltenbachstraße 27a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Leitner Marketing & Controlling Management, Kaiser-Franz-Josef-Straße 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />

Dr. Helmut Bergthaler, Obersee 16, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />

Mag. Rainhard Hofbauer, Marktstraße 1, 4813 Altmünster<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 6. KINDERGARTEN-ELTERNBEITRAGSVERORDNUNG, ANPASSUNG BZGL. KRABBELSTUBE<br />

Berichterstatter und Antragsteller: StR. Heidemaria Stögner<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juni die Kindergarten-Elternbeitragsordnung<br />

gemäß den Vorgaben des <strong>Land</strong>es beschlossen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt vertrat das <strong>Land</strong> die Ansicht, dass für zweite und weitere Kinder im<br />

Kindergarten ein Nachlass von max. 50 % bzw. 100 % auf den Halbtagestarif gewährt<br />

werden kann. Für Kinder in Krabbelstuben konnte max. eine Ermäßigung von 20 % auf den<br />

zu zahlenden Tarif gewährt werden.<br />

Die Oö. <strong>Land</strong>esregierung hat nunmehr mit der Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung<br />

die gleichen Ermäßigungsmöglichkeiten wie für Kindergartenkinder beschlossen.<br />

Die neuen Vorgaben wurden vom zuständigen Sozialausschuss sowie vom Stadtrat beraten<br />

und dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.<br />

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