(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich
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Verfahren<br />
Eine Förderung erfolgt nur über schriftliches Ansuchen, welches mittels des hiefür<br />
aufgelegten Formulares unter Beilage der ergangenen Förderungszusagen von AWS bzw.<br />
<strong>Land</strong> O.Ö. in Kopie beim Stadtamt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> einzubringen ist. Wurden die Investionen aus<br />
Eigenmittel finanziert, sind entsprechende Nachweise über die getätigten Investitionen<br />
beizubringen. Die Entscheidung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> wird dem Förderungswerber<br />
schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt einmalig.<br />
8.<br />
Schlussbestimmungen<br />
Ein Rechtsanspruch des Förderungswerbers auf Gewährung der<br />
Betriebsneugründungsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> besteht nicht. Durch die<br />
Entgegennahme eines Förderungsansuchens erwachsen der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> keine<br />
wie immer gearteten Verpflichtungen. Alle mit der Durchführung der Förderung verbundenen<br />
Kosten, Abgaben, Steuern, Gebühren, Spesen u. dgl. hat der Förderungswerber zu tragen.<br />
Der Förderungswerber hat schriftlich zu erklären, daß ihm die Bestimmungen dieser<br />
Förderungsaktion, insbesondere auch der Förderungsaktionen der AWS bzw. des <strong>Land</strong>es<br />
<strong>Oberösterreich</strong>, bekannt sind und daß er diese vollinhaltlich, verbindlich anerkennt.<br />
Die vorstehenden Richtlinien wurden durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
in seiner Sitzung vom 25. September 2008 genehmigt.<br />
Anhang zur Betriebsförderung der Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Print- u. elektronische Unternehmen:<br />
<strong>Ischl</strong>er Woche, Auböckplatz 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Rundschau, Kaiser-Franz-Josef-Straße 18, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
TV <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Kreuzplatz 5, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Traunspiegel, 4821 Lauffen 6<br />
Life Radio Salzkammergut Betriebsges.mbH., Lindaustraße 28, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Salzkammergut Werbeagentur, Obere Marktstraße 13, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />
Betriebsberater:<br />
Laaber KEG Consulting & Training, Kaltenbachstraße 27a, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Leitner Marketing & Controlling Management, Kaiser-Franz-Josef-Straße 13, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong><br />
Dr. Helmut Bergthaler, Obersee 16, 4822 <strong>Bad</strong> Goisern<br />
Mag. Rainhard Hofbauer, Marktstraße 1, 4813 Altmünster<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 6. KINDERGARTEN-ELTERNBEITRAGSVERORDNUNG, ANPASSUNG BZGL. KRABBELSTUBE<br />
Berichterstatter und Antragsteller: StR. Heidemaria Stögner<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juni die Kindergarten-Elternbeitragsordnung<br />
gemäß den Vorgaben des <strong>Land</strong>es beschlossen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt vertrat das <strong>Land</strong> die Ansicht, dass für zweite und weitere Kinder im<br />
Kindergarten ein Nachlass von max. 50 % bzw. 100 % auf den Halbtagestarif gewährt<br />
werden kann. Für Kinder in Krabbelstuben konnte max. eine Ermäßigung von 20 % auf den<br />
zu zahlenden Tarif gewährt werden.<br />
Die Oö. <strong>Land</strong>esregierung hat nunmehr mit der Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung<br />
die gleichen Ermäßigungsmöglichkeiten wie für Kindergartenkinder beschlossen.<br />
Die neuen Vorgaben wurden vom zuständigen Sozialausschuss sowie vom Stadtrat beraten<br />
und dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.<br />
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