20.02.2013 Aufrufe

(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

und geräumt zu übergeben. Aufwendungen, welche der Mieter auf das Eigentum der<br />

Vermieterin gemacht hat und welche niet- und nagelfest mit diesem verbunden sind,<br />

gehen entschädigungslos in deren Eigentum über.<br />

8.<br />

Der Mieter hält die Vermieterin bzgl. sämtlicher Ansprüche schad- und klaglos, welche<br />

infolge der Benützung des gemieteten Grundes wem immer entstehen.<br />

9.<br />

Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diese Vereinbarung wegen Verletzung<br />

über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.<br />

10.<br />

Alle mit der Errichtung (incl. Vertragserrichtungspauschale € 150,--) und Ausfertigung<br />

dieses Vertrages verbundenen Kosten u. Gebühren trägt der Mieter.<br />

11.<br />

Dieser Vertrag wird in einem Original erichtet, welches der Vermieterin gebührt; der Mieter<br />

erhält eine einfache Abschrift.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

PKT. 15. GASTGARTEN GOLDENES SCHIFF, ÜBEREINKOMMEN<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />

Der neue Gastgarten soll im heurigen Herbst errichtet werden. Der Mietzins bemisst sich<br />

nach der vom Gemeinderat jeweils für den Stifterkai festgesetzten Zone im Sinne der<br />

Richtlinien für die entgeltliche Benutzung von Gemeindegrund (Stifterkai: dzt. Zone 2, €<br />

21,22 pro m² und Jahr zzgl. MWSt. und wertgesichert); die exakte Situierung und das<br />

Ausmaß des Gastgartens wird im Zuge der Errichtung festgelegt. Die Stadtgemeinde<br />

verzichtet bis einschließlich 2013 auf die Einhebung der Miete.<br />

Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Mietvereinbarung zu beschließen.<br />

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />

Mietvereinbarung<br />

abgeschlossen aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.09.2008 zwischen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11 - im folgenden kurz "Vermieterin"<br />

genannt - und der Edwin Gruber GmbH, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Stifterkai 3, vertreten durch den<br />

alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer Herrn Edwin Gruber - im Folgenden kurz "Mieter"<br />

genannt - wie folgt:<br />

1.<br />

Die Stadtgemeinde vermietet und die Edwin Gruber GmbH mietet, eine 78 m² große Fläche<br />

der im Eigentum der Stadtgemeinde stehenden Parzelle 624 GB 42002 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, zum<br />

Betrieb eines Gastgartens.<br />

2.<br />

Dieser Gastgarten wird gemäß dem vorgelegten Projekt des Architekturbüros "Arkade" vom<br />

11.03.2008 auf einer Gesamtfläche von 169 m², davon 78 m² auf dem oa. gemeindeeigenen<br />

Grundstück 624, errichtet. Dem Mieter obliegt die Einholung sämtlicher für die Errichtung und<br />

den Betrieb dieses Gastgartens erforderlicher behördlichen Genehmigungen sowie die<br />

strikte Einhaltung der damit verbundenen Auflagen und Bedingungen.<br />

3.<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!