(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich
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und geräumt zu übergeben. Aufwendungen, welche der Mieter auf das Eigentum der<br />
Vermieterin gemacht hat und welche niet- und nagelfest mit diesem verbunden sind,<br />
gehen entschädigungslos in deren Eigentum über.<br />
8.<br />
Der Mieter hält die Vermieterin bzgl. sämtlicher Ansprüche schad- und klaglos, welche<br />
infolge der Benützung des gemieteten Grundes wem immer entstehen.<br />
9.<br />
Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diese Vereinbarung wegen Verletzung<br />
über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.<br />
10.<br />
Alle mit der Errichtung (incl. Vertragserrichtungspauschale € 150,--) und Ausfertigung<br />
dieses Vertrages verbundenen Kosten u. Gebühren trägt der Mieter.<br />
11.<br />
Dieser Vertrag wird in einem Original erichtet, welches der Vermieterin gebührt; der Mieter<br />
erhält eine einfache Abschrift.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
PKT. 15. GASTGARTEN GOLDENES SCHIFF, ÜBEREINKOMMEN<br />
Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Hannes Heide<br />
Der neue Gastgarten soll im heurigen Herbst errichtet werden. Der Mietzins bemisst sich<br />
nach der vom Gemeinderat jeweils für den Stifterkai festgesetzten Zone im Sinne der<br />
Richtlinien für die entgeltliche Benutzung von Gemeindegrund (Stifterkai: dzt. Zone 2, €<br />
21,22 pro m² und Jahr zzgl. MWSt. und wertgesichert); die exakte Situierung und das<br />
Ausmaß des Gastgartens wird im Zuge der Errichtung festgelegt. Die Stadtgemeinde<br />
verzichtet bis einschließlich 2013 auf die Einhebung der Miete.<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehende Mietvereinbarung zu beschließen.<br />
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat vor, antragsgemäß zu beschließen.<br />
Mietvereinbarung<br />
abgeschlossen aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.09.2008 zwischen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Pfarrgasse 11 - im folgenden kurz "Vermieterin"<br />
genannt - und der Edwin Gruber GmbH, 4820 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, Stifterkai 3, vertreten durch den<br />
alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer Herrn Edwin Gruber - im Folgenden kurz "Mieter"<br />
genannt - wie folgt:<br />
1.<br />
Die Stadtgemeinde vermietet und die Edwin Gruber GmbH mietet, eine 78 m² große Fläche<br />
der im Eigentum der Stadtgemeinde stehenden Parzelle 624 GB 42002 <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, zum<br />
Betrieb eines Gastgartens.<br />
2.<br />
Dieser Gastgarten wird gemäß dem vorgelegten Projekt des Architekturbüros "Arkade" vom<br />
11.03.2008 auf einer Gesamtfläche von 169 m², davon 78 m² auf dem oa. gemeindeeigenen<br />
Grundstück 624, errichtet. Dem Mieter obliegt die Einholung sämtlicher für die Errichtung und<br />
den Betrieb dieses Gastgartens erforderlicher behördlichen Genehmigungen sowie die<br />
strikte Einhaltung der damit verbundenen Auflagen und Bedingungen.<br />
3.<br />
17