(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich
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2.<br />
3. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
Fußgängerzone Tallachinigasse,<br />
Einführung einer Ladezeit täglich von 18.30 Uhr bis<br />
9.30 Uhr<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
3.<br />
Brennerstraße,<br />
Abschnitt zwischen Kaltenbachstraße und Bauerstraße, Aufhebung eines<br />
Abschnittes (westliche Hälfte) der Kurzparkzone vor der Kreuzung mit der Bauerstraße.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
B) Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden<br />
Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verkehrsmaßnahmen bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu beantragen.<br />
1. Verordnung eines Schutzweges zwischen dem Pfarrheim und der Trinkhalle (die für die<br />
Errichtung der erforderlichen Auftrittsfläche, nebst Beleuchtung und Markierung<br />
anfallenden Kosten betragen ca. € 5.000,--)<br />
Beschluss:<br />
3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Helga Matthey,<br />
2. GR. Andreas De-Bettin<br />
3. GRE. Dieter Stögner<br />
34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />
2. Weg hinter Eis- und Tennishalle: Umwandlung des bestehenden allgemeinen<br />
Fahrverbotes in ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
3. Weg über die Sulzbachfelder ab Knoten Süd bis Friedhof: Umwandlung des bestehenden<br />
allgemeinen Fahrverbotes (tw. ausgenommen Anrainer) in ein Fahrverbot für<br />
Kraftfahrzeuge (tw. ausgenommen Anrainer).<br />
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />
C) Sonstige Maßnahmen<br />
Fahrbahnteiler B 145 Lauffen und B 158 Höhe Schrattstraße, Resolution<br />
Aus der Bevölkerung wird seit Jahren immer wieder der Wunsch nach Übergängen bzw.<br />
Fahrbahnteilern bei den oa. Bereichen angesprochen. Bisherige Bemühungen der<br />
Gemeinde waren jedoch - teils auch wegen der schwierigen örtlichen Situation (Bereich<br />
Schrattstraße) - erfolglos. Nach den neuen Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes sind<br />
die Kosten für die Errichtung und Erhaltung derartiger Einrichtungen - auch bei diesen<br />
Straßen - von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.<br />
Um diese oa. Anliegen beim <strong>Land</strong> entsprechend zu Gehör zu bringen und erste Schritte zur<br />
Realisierung zu setzen (Machbarkeit, Planung, Kostenschätzung etc.), erscheint die<br />
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