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(287 KB) - .PDF - Bad Ischl - Land Oberösterreich

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2.<br />

3. GRE. Dr. Klaus Brändle<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

Fußgängerzone Tallachinigasse,<br />

Einführung einer Ladezeit täglich von 18.30 Uhr bis<br />

9.30 Uhr<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

3.<br />

Brennerstraße,<br />

Abschnitt zwischen Kaltenbachstraße und Bauerstraße, Aufhebung eines<br />

Abschnittes (westliche Hälfte) der Kurzparkzone vor der Kreuzung mit der Bauerstraße.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

B) Antrag an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden<br />

Es wird der Antrag gestellt, die nachstehenden Verkehrsmaßnahmen bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu beantragen.<br />

1. Verordnung eines Schutzweges zwischen dem Pfarrheim und der Trinkhalle (die für die<br />

Errichtung der erforderlichen Auftrittsfläche, nebst Beleuchtung und Markierung<br />

anfallenden Kosten betragen ca. € 5.000,--)<br />

Beschluss:<br />

3 Stimmenthaltungen: 1. GR. Helga Matthey,<br />

2. GR. Andreas De-Bettin<br />

3. GRE. Dieter Stögner<br />

34 Stimmen für den Antrag: Restliche Gemeinderatsmitglieder<br />

2. Weg hinter Eis- und Tennishalle: Umwandlung des bestehenden allgemeinen<br />

Fahrverbotes in ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

3. Weg über die Sulzbachfelder ab Knoten Süd bis Friedhof: Umwandlung des bestehenden<br />

allgemeinen Fahrverbotes (tw. ausgenommen Anrainer) in ein Fahrverbot für<br />

Kraftfahrzeuge (tw. ausgenommen Anrainer).<br />

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss einstimmig antragsgemäß.<br />

C) Sonstige Maßnahmen<br />

Fahrbahnteiler B 145 Lauffen und B 158 Höhe Schrattstraße, Resolution<br />

Aus der Bevölkerung wird seit Jahren immer wieder der Wunsch nach Übergängen bzw.<br />

Fahrbahnteilern bei den oa. Bereichen angesprochen. Bisherige Bemühungen der<br />

Gemeinde waren jedoch - teils auch wegen der schwierigen örtlichen Situation (Bereich<br />

Schrattstraße) - erfolglos. Nach den neuen Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes sind<br />

die Kosten für die Errichtung und Erhaltung derartiger Einrichtungen - auch bei diesen<br />

Straßen - von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.<br />

Um diese oa. Anliegen beim <strong>Land</strong> entsprechend zu Gehör zu bringen und erste Schritte zur<br />

Realisierung zu setzen (Machbarkeit, Planung, Kostenschätzung etc.), erscheint die<br />

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