zu Ihren - Draußen
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24<br />
Rechtstipps | Text: Rechtsanwältin Annette Poethke<br />
§<br />
Neues aus dem allgemeinen Zivilrecht<br />
Hartz-IV-Empfänger glücklos?<br />
Grosses Aufsehen erregt in der Medienwelt<br />
und bei Hartz-IV-Empfängern eine<br />
Entscheidung des Landgerichts Köln von<br />
Anfang März 2011, wonach Hartz-IV-<br />
Empfänger in Nordrhein-Westfalen nicht<br />
mehr am staatlichen Sportwettenangebot<br />
Oddset teilnehmen dürfen.<br />
_Ein privater Glücksspielanbieter mit Sitz<br />
auf Malta namens „Tipico“ hat das einstweilige<br />
Verfügungsverfahren gegen Westlotto<br />
eingeleitet. In der Entscheidung des<br />
Landgerichts Köln heißt es: Westlotto ist<br />
die Annahme von Oddset-Wetten durch<br />
Spieler verboten, die „Spieleinsätze riskieren,<br />
die in keinem Verhältnis <strong>zu</strong> ihrem<br />
Einkommen stehen, insbesondere Hartz-<br />
IV-Empfänger“.<br />
_Spiegel Online berichtet, der Konkurrent<br />
Tipico habe Testkäufer in die Lottoannahmestellen<br />
geschickt, die sich laut über ihr<br />
Auskommen mit Hartz-IV ausgetauscht<br />
hätten. Wenn Ihnen dann dennoch eine<br />
Sportwette verkauft worden sei, wäre<br />
Lenny und Marie<br />
Lenny und Marie sind ein ganz wunderbares und<br />
hübsches Geschwisterpaar von 11 Monaten, das auf<br />
der Suche nach einem liebevollen Zuhause ist. Ihre<br />
neuen Besitzer sollten den beiden Stubentigern <strong>zu</strong><br />
Beginn vor allem Einfühlungsvermögen, Geduld<br />
und viel Liebe entgegenbringen. Denn obwohl die<br />
beiden von Herzen gerne ihre Späße treiben – wie<br />
es sich für ihr Alter gehört – so verkriechen sich<br />
Lenny und Marie anfänglich in ihrem Schneckenhaus.<br />
Die erste Rücksichtnahme wird später dafür<br />
umso mehr belohnt. Beide sind es gewohnt, in einem<br />
berufstätigen Haushalt <strong>zu</strong> leben und kommen<br />
gut mit der vorübergehenden Stille <strong>zu</strong>recht. Lenny<br />
und Marie dürfen gerne <strong>zu</strong> zweit umziehen, können<br />
aber auch <strong>zu</strong> einer vorhandenen Zweitkatze.<br />
dies ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen.<br />
Die Entscheidung des Landgerichts<br />
Köln im Wege der einstweiligen<br />
Verfügung droht dem Wettanbieter Westlotto<br />
bei Verstoß ein Ordnungsgeld von<br />
bis <strong>zu</strong> 250.000,00 Euro an und ein ½ Jahr<br />
Gefängnisstrafe, falls er Wettscheine von<br />
Hartz-IV- Empfängern annimmt.<br />
_Die Inhaber von Lottoannahmestellen<br />
in Nordrhein- Westfalen sind ratlos, da<br />
sie nicht wissen, wie sie vorgehen sollen,<br />
denn schließlich sind Hartz-IV-Empfänger<br />
nicht durch Abzeichen oder Brandzeichen,<br />
wie es ein Betroffener sarkastisch<br />
formuliert (Gleichstellung von Hartz-IV-<br />
Empfängern mit Pferden?), gekennzeichnet.<br />
_Die Betroffenen sind schockiert, fühlen<br />
sich diskriminiert, ungleich behandelt<br />
und bevormundet. Im Übrigen fragen sie<br />
sich: Wie schützt man Personen, die beim<br />
Glücksspiel nur verlieren können, weil sie<br />
die Gewinne – falls sie denn eintreten -<br />
Kontakt: Tel. 0251-8469757 oder www.katzenhilfe-muenster.de<br />
nicht behalten dürfen? Die Gewinne sind<br />
nämlich beim Amt an<strong>zu</strong>geben und als<br />
Einkommen <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
_Nach allem will Westlotto gegen die<br />
Entscheidung Widerspruch einlegen und<br />
im Hauptsachverfahren die bestehenden<br />
Ungereimtheiten klären lassen, insbesondere,<br />
wie in der Praxis <strong>zu</strong> verfahren<br />
ist.<br />
_Denn offensichtlich wird hier der Machtkampf<br />
von Konkurrenten auf dem Rücken<br />
der Ärmsten ausgetragen. Niemand wird<br />
ernsthaft glauben, dass Tipico mit seinem<br />
Antrag beim Landgericht Köln den Schutz<br />
der Hartz-IV-Empfänger bezweckt.<br />
_Es bleibt also <strong>zu</strong> hoffen, dass im Hauptsachverfahren<br />
eine Entscheidung getroffen<br />
wird, die praxisnah und durchsetzbar<br />
ist. Im Gegensatz <strong>zu</strong>m einstweiligen<br />
Verfügungsverfahren, in dem die vorgebrachten<br />
und behaupteten Tatsachen lediglich<br />
glaubhaft gemacht werden müssen,<br />
sind diese im Hauptsachverfahren <strong>zu</strong><br />
beweisen. #