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Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen

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Seite 13<br />

Stufe Dokument Rechtsgr<strong>und</strong>lage Bemerkungen<br />

Internationale oder nationale Genehmigung oder<br />

Konformitätszeichen auf der Basis <strong>von</strong> Vorschriften,<br />

die den schweizerischen Vorschriften mindestens<br />

gleichwertig sind.<br />

Konformitätserklärung des Herstellers, dass das<br />

Fahrzeug oder das Bauteil den massgebenden<br />

Vorschriften entspricht.<br />

Prüfberichte, die nach den in Anhang 2 VTS aufgeführten<br />

Vorschriften <strong>von</strong> Prüfstellen erstellt<br />

wurden, welche für diese Prüfungen in Anhang 2<br />

TGV aufgeführt oder vom ASTRA anerkannt sind.<br />

Konformitätsbewertung bzw. Konformitätsbeglaubigung<br />

2 Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers<br />

Garantie des Umbauers, gestützt auf den Bericht<br />

einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, welcher<br />

die Betriebs- <strong>und</strong> Verkehrssicherheit bestätigt<br />

Art. 30 Abs. 1 Bst. d<br />

VTS<br />

Art. 30 Abs. 1 Bst. e<br />

VTS sowie Art. 2<br />

Bst. f <strong>und</strong> Art. 14<br />

TGV<br />

Art. 30 Abs. 1 Bst. f<br />

VTS<br />

Art. 4 Abs. 7 TGV<br />

3 Eignungserklärung des Bauteileherstellers asa-RL <strong>2a</strong><br />

Der Antragsteller hat den Nachweis über die Gleichwertigkeit<br />

zu erbringen.<br />

Der Hersteller muss über die für die Durchführung der<br />

erforderlichen Prüfungen notwendige Infrastruktur verfügen<br />

oder Prüfungen durchführen lassen.<br />

Die Zulassungsbehörde muss Zugriff auf die Prüfdaten<br />

<strong>und</strong> Prüfergebnisse haben.<br />

Art. 41 Abs. 1 VTS Damit bestätigt der Hersteller, dass die ursprüngliche<br />

Gesamtgewichtsgarantie auch nach der durchgeführten<br />

Änderung weiter gilt.<br />

Art. 41 Abs. 5 VTS Die Zulassungsbehörde legt in Absprache mit der Prüfstelle<br />

den erforderlichen Prüfumfang fest.<br />

4 Andere Dokumente Beispielsweise können TÜV-Gutachten für die Beurteilung<br />

einer Änderung mitberücksichtigt werden.<br />

Die Auflagen des Fahrzeug- oder Teileherstellers sind<br />

in jedem Fall zu beachten.

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