Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen
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Seite 13<br />
Stufe Dokument Rechtsgr<strong>und</strong>lage Bemerkungen<br />
Internationale oder nationale Genehmigung oder<br />
Konformitätszeichen auf der Basis <strong>von</strong> Vorschriften,<br />
die den schweizerischen Vorschriften mindestens<br />
gleichwertig sind.<br />
Konformitätserklärung des Herstellers, dass das<br />
Fahrzeug oder das Bauteil den massgebenden<br />
Vorschriften entspricht.<br />
Prüfberichte, die nach den in Anhang 2 VTS aufgeführten<br />
Vorschriften <strong>von</strong> Prüfstellen erstellt<br />
wurden, welche für diese Prüfungen in Anhang 2<br />
TGV aufgeführt oder vom ASTRA anerkannt sind.<br />
Konformitätsbewertung bzw. Konformitätsbeglaubigung<br />
2 Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers<br />
Garantie des Umbauers, gestützt auf den Bericht<br />
einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, welcher<br />
die Betriebs- <strong>und</strong> Verkehrssicherheit bestätigt<br />
Art. 30 Abs. 1 Bst. d<br />
VTS<br />
Art. 30 Abs. 1 Bst. e<br />
VTS sowie Art. 2<br />
Bst. f <strong>und</strong> Art. 14<br />
TGV<br />
Art. 30 Abs. 1 Bst. f<br />
VTS<br />
Art. 4 Abs. 7 TGV<br />
3 Eignungserklärung des Bauteileherstellers asa-RL <strong>2a</strong><br />
Der Antragsteller hat den Nachweis über die Gleichwertigkeit<br />
zu erbringen.<br />
Der Hersteller muss über die für die Durchführung der<br />
erforderlichen Prüfungen notwendige Infrastruktur verfügen<br />
oder Prüfungen durchführen lassen.<br />
Die Zulassungsbehörde muss Zugriff auf die Prüfdaten<br />
<strong>und</strong> Prüfergebnisse haben.<br />
Art. 41 Abs. 1 VTS Damit bestätigt der Hersteller, dass die ursprüngliche<br />
Gesamtgewichtsgarantie auch nach der durchgeführten<br />
Änderung weiter gilt.<br />
Art. 41 Abs. 5 VTS Die Zulassungsbehörde legt in Absprache mit der Prüfstelle<br />
den erforderlichen Prüfumfang fest.<br />
4 Andere Dokumente Beispielsweise können TÜV-Gutachten für die Beurteilung<br />
einer Änderung mitberücksichtigt werden.<br />
Die Auflagen des Fahrzeug- oder Teileherstellers sind<br />
in jedem Fall zu beachten.