Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen
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THEMA BESTIMMUNGEN * BEMERKUNGEN<br />
Folien auf Motorhauben Selbstklebende weiche Folien (z.B. PVC), die auf der Motorhaube<br />
angebracht werden <strong>und</strong> das Kopfaufprallverhalten nicht<br />
negativ beeinflussen �<br />
In übrigen Fällen �<br />
4.3.4 Scheibenwischer Windschutzscheibe<br />
4.3.4.1 Ersatz <strong>von</strong> Scheibenwischern<br />
Umbau der<br />
Scheibenwischer<br />
Die Folie muss identifiziert werden können (z.B. mittels aufgedruckter<br />
Kennzeichnung).<br />
Umbau der Scheibenwischer, z.B. durch Einbau eines Einarmscheibenwischers<br />
Anforderungen Das Sichtfeld muss „ausreichend“ sein. Dies ist dann der Fall,<br />
wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Anforderungen der<br />
EG RL <strong>Nr</strong>. 78/318/EWG eingehalten sind. Andernfalls darf das<br />
neue Wischerfeld nicht kleiner sein, als das vom Fahrzeughersteller<br />
vorgesehene. Bestehen Zweifel, kann ein Berechnungsnachweis<br />
verlangt werden.<br />
Der Wischermotor muss fachmännisch (fest) eingebaut sein.<br />
Der Anpressdruck des Wischerarmes muss zumindest dem<br />
Original-Anpressdruck entsprechen.<br />
Die Wischerarmbewegung darf nur auf der Scheibe erfolgen,<br />
d.h. es darf kein Abheben bzw. kein "Überlappen" am Scheibenrand<br />
erfolgen.<br />
Die Endabstellung des Wischerarmes muss am Scheibenrand<br />
* A: nicht melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; B: Bauteile müssen aber typengenehmigt sein<br />
C: meldepflichtige Änderung;<br />
D: melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; E: Eignungserklärung Bauteilehersteller; F: Nachweis APS; G: Eignungserklärung Fahrzeughersteller oder Garantie Umbauer mit Nachweis APS<br />
H: bewilligungs- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung.<br />
Seite 27 Erläuterungen siehe Ziffer 3.1<br />
A<br />
F<br />
Art. 104a Abs. 2 VTS<br />
Z.B. Laminate (Karbon-, Glasfasern,…)<br />
oder ähnliches.<br />
Eintrag der Folie im Fahrzeugausweis<br />
D Art. 81 Abs. 1 VTS<br />
Art. 71 Abs. 5 VTS (Sichtfeld)<br />
Unzulässig<br />
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