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Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen

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THEMA BESTIMMUNGEN * BEMERKUNGEN<br />

Anordnung<br />

Schaltung Nebellichter dürfen nur zusammen mit den Standlichtern, den<br />

Abblend-, den Fernlichtern oder einer Kombination dieser Lichter<br />

leuchten.<br />

Art. 76 Abs. 1 VTS<br />

Der obere Rand der Leuchtfläche<br />

der Nebellichter darf sich nicht<br />

höher befinden als derjenige der<br />

Abblendlichter.<br />

Zulässig ist:<br />

B/HB + A;<br />

B/HB + A + R;<br />

B/HB + A + R + HR;<br />

B/HB + A + C <strong>und</strong>/oder R;<br />

B/HB + A + HC + <strong>und</strong>/oder HR.<br />

* A: nicht melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; B: Bauteile müssen aber typengenehmigt sein<br />

C: meldepflichtige Änderung;<br />

D: melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; E: Eignungserklärung Bauteilehersteller; F: Nachweis APS; G: Eignungserklärung Fahrzeughersteller oder Garantie Umbauer mit Nachweis APS<br />

H: bewilligungs- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung.<br />

Seite 37 Erläuterungen siehe Ziffer 3.1

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